Drucksache 17 / 17 122 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Clara Herrmann (GRÜNE) vom 01. Oktober 2015 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 02. Oktober 2015) und Antwort Hooligans in Berlin und Rechtsextremismus im Fußball Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie viele gewaltbereite (der Kategorie B) und gewaltsuchende (der Kategorie C) Fans sind derzeit in Berlin verzeichnet (Bitte soweit wie möglich nach Vereinszugehörigkeit aufschlüsseln)? Wie viele dieser Fans sind der rechtsextremen Szene in Berlin zuzuordnen (Bitte nach Kategorien aufschlüsseln)? Zu 1.: In dem für die Kriminalitätsbekämpfung im Zusammenhang mit Sportereignissen zuständigen Bereich des Landeskriminalamts (LKA 645, vormals LKA 712) wird die Arbeitsdatei „Sportgewalt Berlin“ geführt. Hierin sind mit Datum des 06. Oktober 2015 -1483- personenbezogene Datensätze erfasst, die sich nach Vereinszugehörigkeit und entsprechender Kategorisierung (Kategorie B: gewaltbereit, Kategorie C: gewaltsuchend) wie folgt unterteilen: Vereinszugehörigkeit Gesamt Kat. B Kat. C Hertha Berliner Sport-Club (Hertha BSC) 512 447 65 1. Fußballclub (FC) Union Berlin 420 377 43 Berliner Fussball Club (BFC) Dynamo 465 340 125 Tennis Borussia Berlin 21 19 2 Sportverein (SV) Babelsberg 03 4 4 Energie Cottbus 9 7 2 Eintracht Frankfurt 4 4 Hamburger SV 1 1 Werder Bremen 2 2 FC Schalke 04 3 3 FC Magdeburg 5 2 3 Turn- und Sportverein (TSV) München 1860 1 1 Karlsruher Sportclub (SC) 2 2 FC St. Pauli 2 2 Hansa Rostock 4 4 Sportgemeinschaft (SG) Dynamo Dresden 2 2 Lichtenberg 47 1 1 Adlershofer FC 08 1 1 Morski Klub Sportowy Pogoń Szczecin (MKS Pogon Stettin) 13 8 5 Eisbären Berlin 1 1 Eissport (ES) Jungfüchse Weißwasser 1 1 ALBA Berlin 7 - 7 ohne Vereinsbezeichnung 2 2 Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 17 122 2 Zu einigen dieser Personen existieren polizeiliche Erkenntnisse aus dem Phänomenbereich der Politisch Motivierten Kriminalität – rechts. Dabei ist darauf hinzuweisen , dass es grundsätzlich im Bereich der gewaltgeneigten und gewaltsuchenden Fans ebenso in Einzelfällen personelle Überschneidungen zur „rechtsextremen Szene“ wie in andere Phänomenbereiche gibt, ohne dass damit eine strukturelle Bindung einhergeht. Ein bis 2014 in der Arbeitsdatei bestehender Merker „der rechten Szene zugehörig“ wurde zwischenzeitlich aus datenschutzrechtlichen Gründen entfernt. 2. Wie viele Fälle und welche wurden in der Spielzeit 2014/2015 und bisher in der Spielzeit 2015/2016 in Zusammenhang mit in Berlin ausgetragenen Fußballspielen bekannt, in denen Personen a) mit rechtsextremen Parolen beschimpft wurden? b) rassistisch, antisemitisch oder rechtsextrem motiviert tätlich angegriffen und ggf. verletzt wurden? c) sonstigen rassistischen, antisemitischen oder rechtsextremen Vorfällen ausgesetzt waren? Zu 2. a) - c): In Berlin gibt es aktuell ca. 400 Fußballvereine , die in den acht Fußball-Ligen des FußballLigasystems in Deutschland mit den verschiedensten Mannschaften vertreten sind. Dadurch finden in Berlin regelmäßig Fußballereignisse zu den unterschiedlichsten Zeiten und in den unterschiedlichen Stadien statt; während der Spielzeiten sind das an jedem Wochenende circa 1.500 Spiele. Bei der Landesinformationsstelle Sporteinsätze (LIS) der Polizei Berlin werden alle im Zusammenhang mit Fußballspielen bekannt gewordenen Vorfälle im Sinne der Anfrage statistisch lediglich als Zahlenwert für die jeweilige Spielzeit erfasst. Für die Spielzeit 2014/15 wurden 10 Fälle, für die Spielzeit 2015/16 bislang zwei Fälle strafrechtlich relevanter Sachverhalte unter dem Rubrum „Straftaten zur Gefährdung des demokratischen Rechtsstaates “ bekannt. Es wird bei dieser statistischen Erfassung jedoch nicht unterschieden, ob die jeweilige Straftat rassistisch, antisemitisch und/ oder rechtsextremistisch motiviert ist. 3. Wie viele Verurteilungen gab es in der abgelaufenen Saison 2014/2015 nach § 46 („Diskriminierung und ähnlicher Tatbestände“) der Rechts- und Verfahrensordnung des Berliner Fußballverbandes e.V. durch dessen Sportgericht? Zu 3.: Der Berliner Fußballverband e.V. erfasst statistisch lediglich die erhobenen Vorwürfe, nicht jedoch die tatsächlichen Verurteilungen. Für die Saison 2014/15 wurden insgesamt 20 Sportgerichtsverfahren (12 Jugend / 8 Erwachsene) eingeleitet, in welchen auch der Vorwurf von rassistischen/antisemitischen Beleidigungen/Äußerungen /Vergehen (nach § 46 Rechts- und Verfahrensordnung ) erhoben wurde. Diese waren wie folgt differenziert: "rassistische Äußerung": 12 Verfahren "rassistische Beleidigung": 5 Verfahren "rassistisches Vergehen": 2 Verfahren "rassistische Äußerung und Tätlichkeit": 1 Verfahren. 4. Welche Kenntnisse hat der Senat über vergangene oder geplante Aktivitäten der Gruppe „Hooligans gegen Salafisten“ sowie „Bündnis deutscher Hools“ in Berlin? (Bitte einzeln nach Aktivität, Datum und Ort auflisten) Zu 4.: Seit Sommer 2014 bildete sich am Rande der Fußballfanszene eine neue Szene mit Schwerpunkt in Nordrhein-Westfalen heraus, die unter dem Namen „Hooligans gegen Salafisten“ bzw. „HoGeSa“ bekannt wurde. Derzeitig liegen der Polizei Berlin keine Erkenntnisse vor, dass in Berlin eine Gruppierung explizit unter der Bezeichnung „Hooligans gegen Salafisten“ bzw. „HoGeSa“ agiert. Allerdings formierte sich im Winter 2014/15 in Berlin ein eigener Ableger dieser Szene unter dem Namen „Bündnis deutscher Hools“ bzw. „B.D.H.“. Teile dieser Berliner Gruppierung nahmen aktiv am Demonstrationsgeschehen in Berlin gegen geplante und bestehende Flüchtlingsunterkünfte teil. Für den am 20. August 2015 auf das Flüchtlingsheim in Marzahn (Blumberger Damm) verübten Brandanschlag gelten damalige Mitglieder des „B.D.H.“ als mutmaßliche Initiatoren. Die Gruppierung „Bündnis Deutscher Hools“ erklärte im September 2015 über das soziale Internetnetzwerk „Facebook“ ihre Selbstauflösung. Über etwaige zukünftige geplante Aktivitäten der ehemaligen Gruppierung liegen derzeit bei der Polizei Berlin keine Erkenntnisse vor. 5. Wie viele BerlinerInnen rechnet der Senat den „Hooligans gegen Salafisten“ und wie viele dem „Bündnis deutscher Hools“ zu? (Bitte getrennt aufschlüsseln nach gewaltbereiten (Kategorie B) und gewaltsuchenden (Kategorie C) Fans) Zu 5.: In Bezug auf die Gruppierung „Hooligans gegen Salafisten“ wird auf die Beantwortung zu Frage 4 verwiesen. Die Personenzahl, die der Gruppierung „Bündnis Deutscher Hools“ zuzurechnen war, lag zuletzt im mittleren zweistelligen Bereich, wobei die Gruppengröße dynamischen Prozessen unterlag. Zwei Personen aus dieser Gruppierung sind aktuell als gewaltbereit (Kategorie B) eingestuft. Gewaltsuchende (Kategorie C) Fans wurden bislang bei der Gruppierung nicht festgestellt. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 17 122 3 6. a) Welche Kenntnisse hat der Senat über personelle Überschneidungen und Verbindungen zwischen der Gruppierung „Hooligans gegen Salafisten“ sowie der Gruppierung „Bündnis deutscher Hools“ und BÄRGIDA? Zu 6. a): Nach der gewalttätigen HoGeSaDemonstration in Köln rückte Ende 2014 ein rechtsextremistischer Sänger aus Berlin in die Führungsriege des damaligen und heute mehrfach aufgespaltenen bundesweiten HoGeSa-Netzwerks auf. Die Berliner HoGeSa-Gruppe agiert unter dem Namen „Bündnis Deutscher Hools“. Davor nutzte sie wechselnde Aktionsbezeichnungen, unter anderem „Berliner gegen Asylmißbrauch (BerGeAs) und „Wir für Berlin & Wir für Deutschland“. Dieser Personenzusammenschluss ist mit anderen HoGeSa-Netzwerken im Bundesgebiet vernetzt. Das „Bündnis Deutscher Hools“ hat sich regelmäßig mit einem geschlossenen Block von ca. 20 Personen an den Bärgida-Demonstrationen beteiligt. b) Welche Kenntnisse hat der Senat über personelle Überschneidungen und Verbindungen zwischen der Gruppierung „Hooligans gegen Salafisten“ sowie der Gruppierung „Bündnis deutscher Hools“ und anderen rechtspopulistischen und rechtsextremen Gruppierungen/ Parteien in Berlin? (Bitte einzeln nach Gruppierungen/ Parteien aufschlüsseln) Zu 6.b): Auf der Facebook-Seite „Wir für Berlin - Wir für Deutschland“, die dem HoGeSa-Spektrum zugerechnet werden kann, finden sich Belege für eine Zusammenarbeit zwischen Mitgliedern von HoGeSa-Berlin und der „Bürgerbewegung Pro Deutschland“. So werden über die Facebook-Seite „Wir für Berlin & Wir für Deutschland“ offiziell Werbematerialien von „Pro Deutschland“ angeboten . Die wachsende Vernetzung der Gruppierungen wird auch durch das öffentliche Auftreten des Bundesvorsitzenden der „Bürgerbewegung Pro Deutschland“ in unmittelbarer Nähe zu führenden HoGeSa-Aktivisten bei den Demonstrationen „Widerstand Ost West“ in Frankfurt am Main am 20. Juni 2015, den Bärgida-Demonstrationen in Berlin und der Demonstration „Wiedervereinigung 3.0“ am 03. Oktober 2015 in Berlin deutlich. Berlin, den 15. Oktober 2015 In Vertretung Bernd Krömer Senatsverwaltung für Inneres und Sport (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 21. Okt. 2015)