Drucksache 17 / 17 124 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Martin Delius (PIRATEN) vom 02. Oktober 2015 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 02. Oktober 2015) und Antwort Brandschutz-Fachleute bei den mit der Errichtung des Flughafens BER beauftragten Unternehmen Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Die Antworten beruhen auf Angaben der Flughafen Berlin Brandenburg GmbH (FBB). Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Richtigkeit der Angaben im ausschließlichen Verantwortungsbereich der Geschäftsführung der FBB liegt. Frage 1: Welche im Zuge der Errichtung des Flughafens Berlin Brandenburg beauftragten Unternehmen haben qualifiziertes Personal im Bereich des Brandschutzes zu bestellen und durch welche Stellen wurden die entsprechenden Vorgaben hierzu ausgearbeitet und festgelegt ? Antwort zu Frage 1: Zunächst haben alle beteiligten Projektsteuerer, Planer, Fachplaner, Objektüberwacher und Baufirmen in ihren fachlichen Zuständigkeiten den Brandschutz gemäß den allgemein anerkannten Regeln der Technik zu berücksichtigen und einzuhalten. Bei Sonderbaumaßnahmen werden zusätzlich Sonderfachleute für den Brandschutz beauftragt. a) Für die Grundlagenerstellung einer Baugenehmigung wird ein Brandschutzkonzept erstellt. Das Brandschutzkonzept berücksichtigt für den vorgesehenen Standort alle organisatorischen, hochbaulichen und anlagentechnischen Anforderungen an den Brandschutz für die Baumaßnahme. Außerdem basiert dieses Konzept auf den Grundlagen der jeweiligen Landesbauordnung, der geltenden Normen und Richtlinien. b) Für das Projekt BER hat hhpberlin, Ingenieure für Brandschutz, das Brandschutzkonzept erstellt. c) Bei Sonderfachthemen, die den Brandschutz betreffen , werden qualifizierte oder öffentlich bestellte Sachverständige für den Brandschutz zur Lösung von Detailproblemen zu Rate gezogen. d) Im Rahmen der Bauüberwachung werden zur Umsetzung des bauzeitlichen Brandschutzes und des Brandschutzkonzeptes „Fachbauleiter Brandschutz“ tätig. e) Die Baustelle wird auf Grundlage eines bauzeitlichen Brandschutzkonzeptes abgesichert. So kommen z.B. Brandwachen, Feuerwehrleute oder anlagentechnische Absicherungen zum Einsatz. f) Die Bauausführung wird durch den bestellten Brandschutzüberwacher des Bauherrn überwacht. Zur Nutzungsfreigabe wird dessen Statusbericht die Erfüllung der Auflagen des Prüfberichtes Brandschutz der unteren Bauaufsichtsbehörde bestätigen. g) Die den Brandschutznachweis prüfende Behörde nimmt im Rahmen ihrer Prüftätigkeit ihre Kontrollfunktion wahr. Frage 2: Auf welche Art und Weise stellen welche Stellen der Flughafen Berlin Brandenburg GmbH sicher, dass die als qualifiziert im Bereich des Brandschutzes benannten Personen tatsächlich über die entsprechenden Qualifikationen verfügen und welche Zertifikate und/oder Bescheinigungen sind welcher Stelle der Flughafen Berlin Brandenburg GmbH vorzulegen? Antwort zu Frage 2: Bereits im Vergabeprozess wird die erforderliche Fachkompetenz des Auftragnehmers durch die zuständige Fachabteilung der FBB gefordert und geprüft. Darüber hinaus erfolgt bei personellen Veränderungen während der Auftragsabwicklung die entsprechende Prüfung von Eignungsnachweisen. Die Eignungsnachweise werden insbesondere seit August 2014 regelmäßig zusätzlich im Rahmen der Baustellenaudits personenbezogen überprüft. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 17 124 2 Frage 3: Gab es seit 2012 Fälle, bei denen als qualifiziert im Bereich des Brandschutzes benannte Personen nicht über die notwendigen Zertifikate und/oder Bescheinigungen verfügten? Wenn ja, wie viele Fälle gab es und wurden Aufträge aus diesem Grund seitens der Flughafen Berlin Brandenburg GmbH gestoppt? Antwort zu Frage 3: Nach der bestehenden Aktenlage der FBB gab es durch die zuvor aufgeführten Personenkontrollen Einzelfälle, bei denen die Zusammenarbeit aufgrund fehlender Fachkunde gestoppt wurde. Diese liegen allerdings, soweit bekannt, im niedrigen einstelligen Bereich. Berlin, den 21. Oktober 2015 Michael Müller Regierender Bürgermeister (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 22. Okt. 2015)