Drucksache 17 / 17 125 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Martin Delius (PIRATEN) vom 02. Oktober 2015 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 02. Oktober 2015) und Antwort Werden die Mieter der Flughafengebäude Tegel und BER gegeneinander ausgespielt? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Die Antworten beruhen auf Angaben der Flughafen Berlin Brandenburg GmbH (FBB). Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Richtigkeit der Angaben im ausschließlichen Verantwortungsbereich der Geschäftsführung der FBB liegt. Frage 1: Trifft es zu, dass die Flughafen Berlin Brandenburg GmbH Flächen des Flughafengebäudes Tegel an Mieter vermietet, die zuvor Mietverträge für das noch im Bau befindliche Gebäude des Flughafens Berlin Brandenburg abgeschlossen hatten? Wenn ja, um wie viele Mietverhältnisse handelt es sich und wie groß ist die jeweils gemietete Fläche? Antwort zu Frage 1: Mietflächen, deren vertragliche Laufzeit endet, werden von der Flughafengesellschaft regelmäßig auf Optimierungspotential überprüft. Im Ergebnis kann auch eine Neuvermietung an einen neuen Vertragspartner erfolgen. Frage 2: Fanden im Zuge der unter 1. genannten Vermietungen Neuverhandlungen mit Bestandsmietern des Flughafengebäudes Tegel statt bzw. wurden mit Bestandsmietern neue Mietverträge geschlossen? Antwort zu Frage 2: Die Flughafengesellschaft nimmt, unabhängig von der Verschiebung der Eröffnung des Flughafens BER, regelmäßige Neuverhandlungen/Vertragsaktualisierungen vor, um geänderten Passagieranforderungen , z.B. bezüglich Sortimenten und Serviceangeboten Rechnung zu tragen. Frage 3: Wurden die neuverhandelten bzw. neu geschlossenen Mietverträge zu den gleichen Bedingungen (Fläche, Entgelt) wie die vormals bestehenden Verträge abgeschlossen? Wenn nein, welche Änderungen bzgl. Flächen und Entgelten ergaben sich für Bestandsmieter und wie viele der Bestandsmieter waren seit 2012 von solchen Änderungen betroffen? Antwort zu Frage 3: Neuvermietungen werden zu marktüblichen Konditionen vorgenommen. Angaben zu Mietkonditionen und Flächen unterliegen dem Betriebs- und Geschäftsgeheimnis der FBB. Berlin, den 21. Oktober 2015 Michael Müller Regierender Bürgermeister (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 22. Okt. 2015)