Drucksache 17 / 17 126 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Simon Weiß (PIRATEN) vom 30. September 2015 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 02. Oktober 2015) und Antwort Nachfrage zur Schriftlichen Anfrage 17/15954 Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wenn, wie in der Antwort auf die Frage 2. a) der Schriftlichen Anfrage 17/15954 vermerkt, der Medienanstalt Berlin-Brandenburg allein gegen den Anbieter AstroTV ca. 100 Beschwerden vorliegen, was genau listet die Anlage zur Frage 2. a) auf, da es sich offensichtlich nicht um eine Liste aller Beschwerden handelt? Zu 1.: Dem Senat liegen hierzu keine eigenen Erkenntnisse vor. Die um Auskunft gebetene Medienanstalt Berlin-Brandenburg (mabb) hat hierzu Folgendes ausgeführt : „In der Anlage zu Frage 2.a) sind - wie in der Anfrage erbeten – die seit 2010 gegen von der mabb lizenzierte Rundfunkveranstalter geführten Aufsichtsverfahren wegen möglicher Verstöße gegen die Gewinnspielsatzung aufgeführt, wie sie in der entsprechenden Datenbank der mabb gelistet sind. In der mabb werden, wie in anderen Behörden auch, Verfahren nach Verwaltungsvorgängen – also nach eigenständigen Verfahrensgegenständen – gebündelt. Im Bereich der Aufsicht bezieht sich jeder Prüffall auf einen eigenständigen Verfahrensgegenstand. Dementsprechend wird er als ein Verwaltungsvorgang behandelt, für den eine Akte angelegt wird. Dieses Vorgehen ist unabhängig davon, ob Anlass für das Aufsichtsverfahren eine Programmuntersuchung der mabb selbst, Programmbeschwerden oder andere Hinweise (wie z.B. Presseberichterstattungen ) sind. Jede dieser Akten erhält eine fortlaufende Nummer und wird in einer Datenbank erfasst. Auch wenn mehrere Programmbeschwerden eingehen, diese aber den gleichen Sachverhalt betreffen, handelt es sich um einen Prüffall, da ja der gleiche Sachverhalt nur einmal geprüft wird. Folglich gibt es in dieser Konstellation nur einen Verfahrensgegenstand, ein Aufsichtsverfahren und eine Akte. Zum Zeitpunkt der Schriftlichen Anfrage des Abgeordneten Dr. Simon Weiß (PIRATEN) waren im Falle von Astro TV – wie bereits in unserer Antwort zu Frage 2a) der Schriftlichen Anfrage erwähnt – zwar bereits mehr als 100 Beschwerden eingegangen. Diese waren allerdings noch relativ neu, so dass zu diesem Zeitpunkt noch kein Aufsichtsverfahren eingeleitet worden war. Folglich gab es hier noch keine Akte, die in der Datenbank erfasst war. Doch selbst wenn dies bereits der Fall gewesen wäre, hätte sich in der Anlage zu Frage 2a) nur eine Listung befunden. Denn die – zum Teil wortgleiche - Beschwerden betrafen den gleichen Sachverhalt und damit den gleichen Verfahrensgegenstand (Lizenzentzug AstroTV), so dass es sich um ein Aufsichtsverfahren handelt.“ Berlin, den 14. Oktober 2015 M i c h a e l M ü l l e r Regierender Bürgermeister (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 19. Okt. 2015)