Drucksache 17 / 17 131 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Joschka Langenbrinck (SPD) vom 29. September 2015 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 06. Oktober 2015) und Antwort Rückstellungsanträge zum Schuljahr 2015/2016 in den Bezirken Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie viele Kinder werden zum kommenden Schuljahr 2015/2016 in den jeweiligen Bezirken schulpflichtig? 2. Wie viele Eltern haben zum Stichtag für das kommende Schuljahr 2015/2016 in den jeweiligen Bezirken einen Antrag auf Rückstellung ihres Kindes gestellt und sich somit gegen die Früheinschulung entschieden? 3. Wie groß ist der prozentuale Anteil der Kinder, deren Eltern einen Antrag auf Rückstellung gestellt haben, an allen schulpflichtigen Kindern in den jeweiligen Bezirken ? Zu 1. bis 3.: Die Zahl der erstmalig Schulpflichtigen, sowie der eingeschulten und nach § 42 Abs. 3 Schulgesetz (SchulG) zurückgestellten Kinder kann der Anlage 1 entnommen werden. Kinder, die nach der Zurückstellung von der Schulpflicht eingeschult wurden und Antragskinder sind in der Zahl der erstmalig Schulpflichtigen nicht enthalten. 4. Wie alt sind die Kinder, für die die unter Frage 2 benannten Eltern in den jeweiligen Bezirken einen Antrag auf Rückstellung ihres Kindes für das kommende Schuljahr 2015/2016 gestellt haben? 5. Wie viele der Kinder, für die die unter Frage 2 benannten Eltern einen Antrag auf Rückstellung ihres Kindes für das kommende Schuljahr 2015/2016 gestellt haben , haben in den jeweiligen Bezirken zwischen dem 1. Januar und dem 30. Juni Geburtstag und wie viele haben zwischen dem 1. Juli und dem 31. Dezember Geburtstag? Zu 4. und 5.: Hierzu liegen keine Informationen vor. 6. Wie hat sich die Anzahl der Zurückstellungen seit der Einführung der Früheinschulung in den jeweiligen Bezirken entwickelt (bitte Fortschreibung der Tabelle in der Antwort auf Frage 6 der Drs. 17/14704)? Zu 6.: Die Zeitreihe über Kinder, die nach § 42 (3) SchulG zurückgestellt wurden, kann der folgenden Tabelle entnommen werden: Bezirk Kinder, die nach § 42 (3) SchulG zurückgestellt wurden im Schuljahr … 2014/15 2015/16 Mitte 467 527 Friedrichshain-Kreuzberg 420 450 Pankow 729 887 Charlottenburg-Wilmersdorf 294 400 Spandau 370 429 Steglitz-Zehlendorf 329 414 Tempelhof-Schöneberg 510 622 Neukölln 461 491 Treptow-Köpenick 412 504 Marzahn-Hellersdorf 467 620 Lichtenberg 443 612 Reinickendorf 359 440 Zusammen: 5.261 6.396 Bei der Interpretation der Daten ist zu beachten, dass eine Zurückstellung von der Schulbesuchspflicht bis einschließlich des Schuljahres 2010/11 nur in Ausnahmefällen aufgrund sonderpädagogischer Förderbedürfnisse möglich war. Erst bei der Schulanmeldung im Oktober 2010 wurde die mit der Schulgesetzänderung vom Januar 2010 gem. § 43 Abs. 3 SchulG absichtsvoll eröffnete Möglichkeit einer Zurückstellung auch in den Fällen ermöglicht, in denen der Entwicklungsstand des Kindes ein bessere Förderung in einer Einrichtung der Jugendhilfe erwarten lässt. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 17 131 2 7. Wie viele Verweilerinnen und Verweiler in der Schuleingangsphase und wie viele Wiederholerinnen und Wiederholer der Jahrgangsstufe 3 gab es jeweils im Schuljahr 2014/2015 (bitte Fortschreibung der Tabelle in der Antwort auf Fragen 7 und 8 der Drs. 17/14704)? Zu 7.: Die Entscheidung über ein Verweilen in der Schulanfangsphase für ein drittes Jahr wird erst im Laufe des zweiten Jahres der Schulanfangsphase getroffen. Ich verweise hierzu auf die Begründung in der Antwort auf die Schriftliche Anfrage Nr. 17/14136 vom 14. Juli 2014. Die Anzahl der Schülerinnen und Schüler, die drei Jahre in der Schulanfangsphase verweilten, um die Inhalte und Ziele der Schulanfangsphase erfolgreich zu bearbeiten , sind der folgenden Tabelle zu entnehmen: Schuljahr Verweilerinnen und Verweilerinnen und Wiederholerinnen Verweiler in der Verweiler in der und Wiederholer der Schulanfangsphase 1 (absolut) Schulanfangsphase 1 in % Jahrgangsstufe 3 2011/12 3.823 9,1 540 2012/13 3.855 9,0 450 2013/14 3.751 8,3 391 2014/15 3.847 8,0 320 1 Zahl der Schülerinnen und Schüler an öffentlichen Grundschulen und Integrierten Sekundarschulen, die sich im 3. Schulbesuchsjahr der Schulanfangsphase befanden Berlin, den 09. Oktober 2015 In Vertretung Mark Rackles Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 14. Okt. 2015) Kinder, die im Schuljahr 2015/16 nach § 42 (3) SchulG zurückgestellt wurden Bezirk Kinder, die im Schuljahr 2015/16 nach § 42 (3) SchulG zurückgestellt wurden 1) 06.10.2015Anlage 1 Eingeschulte in %absolut Zahl der erstmalig Schulpflichtigen in %absolut Insgesamt 5272.585Mitte 3.112 83,1 16,9 4502.136Friedrichshain-Kreuzberg 2.586 82,6 17,4 8873.175Pankow 4.062 78,2 21,8 4001.974Charlottenburg-Wilmersdorf 2.374 83,2 16,8 4291.646Spandau 2.075 79,3 20,7 4142.377Steglitz-Zehlendorf 2.791 85,2 14,8 6222.128Tempelhof-Schöneberg 2.750 77,4 22,6 4912.131Neukölln 2.622 81,3 18,7 5041.701Treptow-Köpenick 2.205 77,1 22,9 6202.013Marzahn-Hellersdorf 2.633 76,5 23,5 6121.918Lichtenberg 2.530 75,8 24,2 4401.920Reinickendorf 2.360 81,4 18,6 6.39625.704Insgesamt 32.100 80,1 19,9 1) ab Schuljahr 2014/15 verändertes Verfahren; Erfassung erfolgt direkt von den Schulaufsichtsbereichen. S17-17131 S1717131_Anlage1