Drucksache 17 / 17 134 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Markus Klaer (CDU) vom 01. Oktober 2015 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 06. Oktober 2015) und Antwort Forderungsmanagement Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie ist das Forderungsmanagement in der Hauptverwaltung und den Bezirken organisiert? Zu 1.: Die Erhebung von Einnahmen im Land Berlin wird im Rahmen der dezentralen Fach- und Ressourcenverantwortung durch die jeweilige Organisationseinheit durchgeführt bzw. erfolgt sie im Wechselspiel mit den zentralen Stellen für die Abwicklung des Zahlungsverkehrs , der automatisierten Mahnprozesse sowie der Vollstreckung öffentlich-rechtlicher Forderungen. In der Praxis haben sich unterschiedliche Mischformen zur organisatorischen Aufgabenverteilung der Bescheiderstellung /Rechnungslegung (= Forderungsbegründung ) und Kosteneinziehung herausgebildet. Im Regelfall werden in Berlin offene Forderungen als Annex zur Fachaufgabe bearbeitet. In einigen Fällen wird die Aufgabe der Forderungsbearbeitung aus dem Fachbereich herausgelöst und zentralisiert. Im Rahmen der vom Projekt Forderungsmanagement 2013/14 durchgeführten landesweiten Umfrage zum Forderungsmanagement gaben einzelne Verwaltungen eine Bearbeitung ihrer Forderungen durch eine zentrale Stelle an. In der Hauptverwaltung wurde dies z. B. für die Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz und für das Landesamt für Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz und technische Sicherheit Berlin (LAGetSi) gemeldet. Von den Bezirken gaben sieben an, dass zumindest in einzelnen Abteilungen (z. B. Jugend und Soziales) bzw. übergreifend Inkasso-Stellen eingerichtet wurden. 2. Ist eine Zentralisierung des Forderungsmanagements beabsichtigt und wenn ja, wann und in welcher Form? Wenn nein, warum nicht? Zu 2.: Zur Beantwortung dieser Frage wird vorbehaltlich des Abschlussberichts des Projektes Forderungsmanagement , der bislang nicht vorliegt, auf das 2015 gestartete Pilotprojekt zur Etablierung einer Dienstleistungseinheit Zentrales Forderungsmanagement in MarzahnHellersdorf hingewiesen. Dieses erprobt ab Januar 2016 bis Ende 2017 die Wirtschaftlichkeit und die notwendigen Organisations- und Personalstrukturen für eine zentrale Forderungsbearbeitung. Das Projekt wird wegen der berlinweiten Bedeutung über die Senatsverwaltung für Finanzen finanziell unterstützt. 3. Wie bewertet der Senat die Ergebnisse des Projekts Forderungsmanagement, und welche Schlüsse zieht er daraus? Zu 3.: Eine abschließende Bewertung wird der Senat vornehmen können, wenn der Abschlussbericht des Projektes Forderungsmanagement vorliegt. 4. Werden die Ergebnisse des Projekts Forderungsmanagement archiviert, um bei Bedarf später darauf zurückgreifen zu können und wenn nein, warum nicht? Zu 4.: Zwischenergebnisse des Projektes Forderungsmanagement wurden dem Hauptausschuss des Abgeordnetenhauses von Berlin in den Berichten RN 0780, 0780 A, 0780 C und 0780 D übermittelt. Protokolle der Projekt -AG sowie weitere Arbeitshilfen zum Forderungsmanagement sind für die Beschäftigten des Landes Berlin auf der Intranetseite des Projektes veröffentlicht. Weitere Dokumente zum Projekt Forderungsmanagement werden in der üblichen Form der Berliner Verwaltung archiviert. Bei Bedarf kann später darauf zurückgegriffen werden. Berlin, den 20. Oktober 2015 In Vertretung Dr. Margaretha Sudhof Senatsverwaltung für Finanzen (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 23. Okt. 2015)