Drucksache 17 / 17 139 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Peter Trapp (CDU) vom 01. Oktober 2015 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 06. Oktober 2015) und Antwort Planungen für die Parklandschaft Gatow Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie ist der Stand der Planungen für die Parklandschaft Gatow und wie beziehungsweise mit welchem Ziel werden die Forderungen der Verbände nach einer naturschutzgerechten Überarbeitung der Planungen berücksichtigt ? Antwort zu 1: Der Vorentwurf (Leistungsphase zwei) wurde überarbeitet mit dem Ziel, den artenschutzrechtlichen Bestimmungen zu entsprechen. Er wird zurzeit von der für den Artenschutz zuständigen Stelle in der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt geprüft. Gegebenenfalls werden Auflagen für die weitere Bearbeitung gemacht. Frage 2: Wie kann durch den Neubau von Wegen und die Anlage von Äckern, Bauerngärten und Liegewiesen eine Anrechnung als Ausgleichsmaßnahme erfolgen, wenn doch durch einen „Ausgleich“ die naturschutzfachliche Aufwertung eines Gebietes erreicht werden muss? Antwort zu 2: Ausgleich und Ersatz für den Eingriff durch die Parklandschaft Gatow wurden 1998 im B-Plan 1 VIII-422 abschließend geregelt. Einige Maßnahmen, wie z.B. Entsiegelung durch Rückbau der Landebahnen, wurden bereits durchgeführt. Das neue Konzept wurde hinsichtlich seiner Ausgleichsfunktion unter Anwendung der gleichen Methodik überprüft, auch mit den benannten Nutzungsänderungen wird eine ausreichende Kompensation erreicht, die den im B-Plan VIII-422 festgesetzten Ausgleichsfunktionen entspricht. 1 Bebauungsplan Frage 3: Wird das Votum der Anwohner, die sich in der „Bürgerinitiative zur Verhinderung der sogenannten Parklandschaft Gatow“ zusammengeschlossen haben, in den Planungen berücksichtigt und wenn ja, in welcher Form und mit welchem Ergebnis? Antwort zu 3: Sie werden im weiteren Planungsverlauf berücksichtigt, soweit die Annahmen der Bürgerinitiative zutreffen und mit den Rahmenbedingungen, die zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Land Berlin vereinbart wurden, vereinbar sind. Frage 4: Zu welchem Termin ist die artenschutzrechtliche Genehmigung der Baumaßnahmen geplant? Antwort zu 4: Die artenschutzrechtliche Genehmigung erfolgt in der Leistungsphase vier, nach Abschluss des Entwurfes (Leistungsphase drei), der noch nicht begonnen wurde. Ein Termin kann noch nicht genannt werden. Berlin, den 19. Oktober 2015 In Vertretung R. L ü s c h e r ................................ Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 22. Okt. 2015)