Drucksache 17 / 17 145 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Gerwald Claus-Brunner (PIRATEN) vom 01. Oktober 2015 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 07. Oktober 2015) und Antwort Rettungshubschrauber im Land Berlin Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie oft wurden die im Land Berlin stationierten Rettungshubschrauber in den letzten 4 Jahren zu Einsätzen angefordert? Bitte nach Hubschrauberstandort und Art der Einsätze monatsweise aufschlüsseln. Zu 1.: Im Land Berlin sind ein Rettungshubschrauber (RTH) an der Charité, Campus Benjamin Franklin, und ein Intensivtransporthubschrauber (ITH) am Unfallkrankenhaus Berlin stationiert. Beide Einsatzmittel werden über die Leitstelle der Berliner Feuerwehr disponiert, wobei der Intensivtransporthubschrauber primär für Intensivverlegungstransporte eingesetzt wird. Eine Aufschlüsselung nach Monaten und Einsatzart ist nicht verfügbar, da eine derartige Statistik nicht geführt wird. Die Einsatzzahlen des Rettungshubschraubers und des Intensivtransporthubschraubers verteilen sich in den Jahren 2011 – 2014 sich wie folgt: Jahr Rettungshubschrauber Intensivtransporthubschrauber Summe 2011 1952 1014 2966 2012 2022 1135 3157 2013 3114 1212 4326 2014 3646 1175 4821 2. Wie oft wurden die Rettungshubschrauber in den letzten 4 Jahren für Einsätze angefordert, die nur indirekt mit Menschenrettung in Verbindung stehen, z.B. Transport von Medikamenten oder Blutkonserven bzw. medizinischen Spezialpersonal. Zu 2.: Alle Einsätze in dem genannten Zeitraum wurden im Rahmen der Notfallrettung (Anforderung einer Notärztin / eines Notarztes und Intensivverlegungstransport ) durchgeführt. 3. Wie oft wurde eine Alarmierung der Hubschrauber ausgelöst weil kein Rettungstransportwagen in der Nähe war? Zu 3.: Der Rettungshubschrauber wird zum Einsatz gebracht, um bei entsprechendem Bedarf das rechtzeitige Eintreffen einer Notärztin oder eines Notarztes sicherzustellen . Der Rettungshubschrauber wurde nicht alarmiert, weil kein Rettungswagen in der Nähe des Einsatzortes war. 4. Wie oft wurde eine Nachalarmierung der Hubschrauber ausgelöst? Zu 4.: In den letzten vier Jahren wurden Nachalarmierungen eines Rettungshubschraubers wie folgt ausgelöst: Jahr Nachalarmierungen 2011 214 2012 198 2013 292 2014 332 Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 17 145 2 5. Gelten für Rettungshubschrauberstandorte Einschränkungen in den An- und Abflugsektoren? Wenn ja, um welche handelt es sich und können diese kurz- oder langfristig beseitigt werden. Zu 5.: Für Hubschrauberlandeplätze, die auch als Betriebsstandort für Rettungshubschrauber dienen, gibt es keinerlei Einschränkungen hinsichtlich der An- und Abflugflächen . 6. An welchen Rettungshubschrauberstandorten gibt es anderweitig geartete Auflagen oder Einschränkungen wie z.B. Lärmschutz, Wasserschutzgebiet (im Kontext der Betankung) o.ä. Zu 6.: In Berlin gibt es zwei Betriebsstandorte und drei Hubschraubersonderlandeplätze für Rettungshubschrauber /Intensivtransporthubschrauber. Nur die Genehmigung des Hubschrauberlandeplatzes Unfallkrankenhaus Berlin (UKB), Station für den Intensivtransporthubschrauber „Christoph Berlin“, wurde aufgrund der Lärmwerte mit Auflagen zur Vermeidung und Minderung des Fluglärms versehen. Dabei handelt es sich um den Anspruch auf Schallschutzeinrichtungen und Lüfter in einigen der umliegenden Gebäude sowie um die strenge Überwachung der Flugbewegungszahlen. Bei Überschreiten einer bestimmten Anzahl soll die Lärmbelastung erneut überprüft werden. Grundsätzlich beinhalten alle Genehmigungen von Hubschrauberlandeplätzen, die dem Rettungsdienst dienen , die Auflage, „Planbare Sekundärflüge (Verlegungen ) sind ausschließlich werktags in der Zeit von 7 Uhr bis 19 Uhr durchzuführen.“ 7. Bestehen derzeit Planungen, im Land Berlin weitere Rettungshubschrauberstandorte zu errichten oder bestehende zu erweitern? Wenn ja, wo und bis wann sind diese Baumaßnahmen abgeschlossen. An welchen Standorten wurden ggf. die Planungen aus welchen Gründen abgebrochen? Zu 7.: Es bestehen derzeit keine Planungen, im Land Berlin weitere Standorte für Rettungshubschrauber zu errichten oder zu erweitern. Der Standort des Rettungshubschraubers am Campus Benjamin Franklin wird nach Durchführung des Änderungsgenehmigungsverfahrens durch die Obere Luftfahrtbehörde Berlin – Brandenburg den aktuellen luftverkehrsrechtlichen Vorgaben angepasst . 8. Wie viele Notarzteinsatzmotorräder gibt es im Land Berlin? Falls keine vorhanden, warum nicht? Gibt es Pläne solche Motorräder zu beschaffen und wenn, was hat eine Prüfung der Einsatzmöglichkeiten ergeben. Zu 8.: Es gibt im Regelrettungsdienst weder im Land Berlin Notarzteinsatzmotorräder noch ist in anderen Ländern der Einsatz von Noteinsatzmotorrädern bekannt. Ein Modellversuch vor ca. 10-15 Jahren im Bundesgebiet wurde nicht weiterverfolgt. Wesentliche Gründe dafür waren Sicherheitsbedenken und die Unfallgefahr, fehlendes Rettungsdienstpersonal, die notwendige Schutzausrüstung und damit verbundene Ausrückezeiten sowie Beladungskapazitäten. Lediglich der Einsatz von nichtärztlichen Rettungsfachkräften auf Motorrädern im Rahmen des Sonderbedarfes bei Großveranstaltungen (zum Beispiel Laufsportveranstaltungen, die durch das Deutsche Rote Kreuz oder der Johanniter Unfallhilfe begleitet werden) ist in Berlin üblich und gelebte Praxis. Berlin, den 16. Oktober 2015 In Vertretung Andreas Statzkowski Senatsverwaltung für Inneres und Sport (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 26. Okt. 2015)