Drucksache 17 / 17 150 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Stefan Schlede (CDU) vom 07. Oktober 2015 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 09. Oktober 2015) und Antwort Schulgesetz - Oberstufe Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Warum wird der KMK-Beschluss zur dreijährigen Oberstufenphase im derzeitigen Referentenentwurf nicht berücksichtigt und mit welchem pädagogischen/-didaktischen Konzept wird dies unterlegt? Zu 1.: Die Vereinbarung der Kultusministerkonferenz (KMK) zur Gestaltung der gymnasialen Oberstufe in der Sekundarstufe II gliedert die gymnasiale Oberstufe in eine einjährige Einführungsphase und eine zweijährige Qualifikationsphase . Die Dauer der Schulzeit bis zur Erlangung der Allgemeinen Hochschulreife beträgt 12 oder 13 Schuljahre. Dabei ist ein Gesamtstundenvolumen von mindestens 265 Jahreswochenstunden ab der Jahrgangsstufe 5 bis zum Erwerb der Allgemeinen Hochschulreife nachzuweisen. Die Berliner Praxis entspricht bereits diesen KMKVorgaben aus dem Jahr 2013. Die gymnasiale Oberstufe ist in den beiden Schularten – Gymnasium und Integrierte Sekundarschule - unterschiedlich organisiert. Am Gymnasium hat die 10. Jahrgangsstufe eine Doppelfunktion. Sie ist Abschluss der Sek I und Einführungsphase in die gymnasiale Oberstufe. In der Anhörungsfassung zur Änderung des Schulgesetzes war vorgesehen, die gymnasiale Oberstufe klarer als dreijährigen Bildungsgang zu definieren. Um das zu diesem Zeitpunkt laufende Gesetzgebungsverfahren zeitlich nicht zu gefährden, wurde entschieden, die gesetzliche Reform zur gymnasialen Oberstufe zu verschieben. Der Status Quo und die gegenwärtigen didaktischen und pädagogischen Grundlagen zur Gestaltung und Dauer der gymnasialen Oberstufe im Land Berlin sind davon unberührt . 2. Welche Rolle soll nach Meinung der Verwaltung die 10. Klasse an Gymnasien und ISS spielen? Zu 2.: Die Rolle der 10. Jahrgangsstufe ist an beiden Schularten zunächst der Abschluss der Sek I. Dem entspricht es, die Sek I im Gymnasium ebenso abzuschließen wie in der Integrierten Sekundarschule, denn laut Schulgesetz unterscheiden sich die Bildungsziele der Sek I an den beiden in Berlin vertretenen Schularten nicht (vgl. §§ 22 und 26 Schulgesetz). Die gymnasiale Oberstufe ist in den beiden Schularten unterschiedlich organisiert. Am Gymnasium hat die 10. Jahrgangsstufe eine Doppelfunktion . Sie ist Abschluss der Sek I und Einführungsphase in die gymnasiale Oberstufe. Diese Form der Umsetzung entspricht den KMKVorgaben zur möglichen Gestaltung der gymnasialen Oberstufe, die das Erreichen des Abiturs sowohl nach 12 als auch nach 13 Jahren beinhalten. Die 10. Jahrgangsstufe ist an beiden Schularten eine Jahrgangsstufe, nach deren Beendigung Schülerinnen und Schüler die Schule verlassen können. Alle Schülerinnen und Schüler erhalten das Zeugnis über den mittleren Schulabschluss (MSA), sofern sie die Prüfungen bestehen . Damit wird ihnen bescheinigt, dass sie die Standards dieser zentralen Prüfung erfüllen. Die inhalts- und zeitgleiche Durchführung des MSA an beiden Schularten in Berlin ist durch die gesetzlich festgelegte Beendigung der Sek I durch Abschlussprüfungen für beide Schularten verbindlich geregelt. Berlin, den 20. Oktober 2015 In Vertretung Sigrid Klebba Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 26. Okt. 2015)