Drucksache 17 / 17 154 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Stefan Schlede (CDU) vom 07. Oktober 2015 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 09. Oktober 2015) und Antwort Arbeitsplatzsituation der Lehrkräfte an Schulen Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Welche räumlichen Möglichkeiten werden den Lehrkräften an Schulen zur Vor- und Nachbereitung des Unterrichts bereitgestellt? Zu 1.: Gemäß § 109 Schulgesetz von Berlin (SchulG) obliegt den Bezirken die Durchführung von Maßnahmen zur Schaffung der äußeren Voraussetzungen für das Lehren und Lernen. Die Festlegung über Anzahl, Fläche und Ausstattung der Lehrerarbeitsplätze wird im Einzelfall unter Berücksichtigung der jeweiligen Standortsituation und in konkreter Kenntnis der Arbeitsgewohnheiten des Lehrkörpers und daraus folgend der Nachfrage nach innerschulischen Arbeitsplätzen erfolgen. Die Arbeitsplätze der Lehrkräfte sind vorrangig die Klassenräume. Sofern die Vor- und Nachbereitungen in der Schule erledigt werden und eine so lange Verweildauer außerhalb der Unterrichtsverpflichtung am Standort beanspruchen, dass die Arbeit nicht mehr am Arbeitsplatz „Lehrerzimmer“ zugemutet werden kann, sollte eine separate Arbeitsmöglichkeit zur Verfügung gestellt werden. Die Mehrzahl der Schulen wird in Bestandsgebäuden organisiert. Für den Neubau (!) von Schulen existieren Raumprogramme mit empfehlendem Charakter. Abhängig von der Organisationsgröße der Schule und sonstigen Rahmenbedingungen werden Flächen für den Aufenthalt des pädagogischen Personals empfohlen (2,5 m² / Platz für den Aufenthalt einschl. Lehrereinzelarbeit). 2. Wie ist die IT-Ausstattung für Lehrkräfte an Schulen gesichert (bitte Angaben nach Bezirken, Schultypen, Schulnahmen. Zu 2.: Bezüglich der Ausstattung der Räume gelten die Ausführungen zu 1. analog; es bestehen keine Vorgaben . Die Entscheidungen treffen die Schulen eigenverantwortlich , ggf. in Abstimmung mit dem Schulträger unter Berücksichtigung der jeweiligen Anforderungen und nach Maßgabe vorhandener Ressourcen. Berlin, den 20. Oktober 2015 In Vertretung Sigrid Klebba Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 22. Okt. 2015)