Drucksache 17 / 17 167 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Benedikt Lux (GRÜNE) vom 12. Oktober 2015 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 13. Oktober 2015) und Antwort Zugang zu Facebook und andere soziale Medien bei der Ermittlungsarbeit der Polizei Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Inwiefern nutzt die Berliner Polizei Facebook oder andere soziale Medien für ihre Ermittlungsarbeit und Fahndung oder zur Prävention? Zu 1.: Facebook und andere soziale Medien werden durch die Polizei Berlin für die Ermittlungsarbeit und Fahndung genutzt. Art und Umfang der Nutzung orientieren sich am konkreten Einzelfall. Die Nutzung sozialer Medien in Form der öffentlichen Bereitstellung polizeilicher Beiträge wird bei der Polizei Berlin von der beim Stab des Polizeipräsidenten angegliederten Projektgruppe Neue Medien (PPr St 42, PG Neue Medien) koordiniert. Inhalte zu Präventionsthemen, insbesondere Veranstaltungshinweise zu Beratungen durch Präventionsmitarbeiterinnen und Präventionsmitarbeiter der Polizei Berlin zu verschiedensten Phänomenen sowie konkrete Verhaltenstipps bei indizierter Kriminalitätslage, werden in den Communities bei Facebook, Google+ und Twitter angeboten . Dies erfolgt eigeninitiativ durch die PG Neue Medien in Absprache mit der Zentralstelle für Prävention beim Landeskriminalamt und/oder nach Rücksprache mit den Präventionsteams der Polizeidirektionen und Polizeiabschnitte . Die Zentralstelle für Prävention verfügt darüber hinaus über einen eigenen Zugang zu Twitter. Hier können Tweets mit Präventionsbezug auch rund um die Uhr direkt von einer Mitarbeiterin oder einem Mitarbeiter abgesetzt werden. So fand auch bereits eine unmittelbare Beteiligung von Präventionsmitarbeiterinnen und Präventionsmitarbeitern an herausragenden Twitter-Aktionen auf dem Einsatzaccount der Polizei Berlin statt (zum Beispiel #12StundenWache, #Taschendiebstahl). 2. Welche Arbeitsanweisungen oder -richtlinien existieren für die Nutzung der sozialen Medien zu diesen Zwecken? (Bitte der Antwort beilegen) Zu 2.: Für die Polizei Berlin gilt als Arbeitsanweisung die „Handlungsanleitung zu Ermittlungen im Internet (Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten aus dem Internet – insbesondere sozialen Netzwerken - zur Gefahrenabwehr und zur Strafverfolgung )“ in der Fassung vom 28. September 2015. Die Handlungsanleitung ist gemäß Verschlusssachenanweisung (VSA) als „Verschlusssache – Nur für den Dienstgebrauch“ (VS-NfD) eingestuft und nicht zur Veröffentlichung bestimmt. 3. Wie werden Entscheidungen über Nutzung der sozialen Medien zur Ermittlungsarbeit oder Fahndung in einzelnen Fällen getroffen? Welche und wie viele Personen oder Abteilungen haben Zugriff auf die entsprechenden Profile? Zu 3.: Die Entscheidung über die Nutzung der sozialen Medien zur Ermittlungsarbeit oder Fahndung ist abhängig vom Einzelfall und wird daher innerhalb der jeweils sachlich und fachlich zuständigen Ermittlungsdienststelle getroffen. Grundsätzlich gilt, dass jegliche verfügbaren Informationen und insbesondere Beweismittel für die Ermittlungsarbeit herangezogen und genutzt werden und dass alle mit der Ermittlungsarbeit betrauten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Zugang zu den Sozialen Medien haben. 4. Wie werden Kontaktanfragen oder Informationen, die BürgerInnen über soziale Medien der Berliner Polizei zukommen lassen, bearbeitet und wie fließen solche Informationen in die Ermittlungsarbeit ein? Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 17 167 2 Zu 4.: Ermittlungsrelevante Hinweise und Informationen , die über die öffentlichen Social Media Accounts der Polizei Berlin eingehen, werden durch die PG Neue Medien den jeweils zuständigen Dienststellen zur weiteren Verwendung zugesandt. Eine detaillierte Beschreibung der weiteren Verwendung ist aufgrund der Vielfältigkeit der Fallgestaltungen nicht möglich. In der Regel erfolgt bei den fachlich zuständigen Dienststellen nach Eingang der jeweiligen Informationen deren auf den Einzelfall bezogene Prüfung und anschließende Zuordnung zu Sachverhalten. Ob die jeweiligen Informationen in die Ermittlungen mit einfließen , ist abhängig von deren Relevanz. Allgemeine Anfragen werden durch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Projektgruppe Neue Medien beantwortet. 5. Gibt es die Möglichkeit eines Notrufes an die Berliner Polizei über SMS, Whatsapp oder andere soziale Medien zu richten? Wenn ja: wie funktioniert dieses System ? Wenn nein: hält der Senat einen solchen Zugang für sinnvoll und gibt es konkrete Planungen zur Umsetzung? Zu 5.: Die Möglichkeit einen Notruf über Short Message Service (SMS), den Smartphone- Nachrichtendienst WhatsApp oder andere soziale Medien abzusetzen ist in Berlin derzeit nicht möglich. Seit 2008 gibt es bei der Berliner Polizei jedoch ein technisches Verfahren, welches Hörgeschädigten die Inanspruchnahme polizeilicher Hilfe erleichtert. So wurde bei der Einsatzleitzentrale ein Faxgerät mit SMS-Funktion eingerichtet, welches Nachrichten über eine gebührenpflichtige Sondernummer empfängt. Die SMS wird durch den jeweiligen Provider in ein Fax umgewandelt und nach einer Verzögerungszeit vom angewählten Faxgerät bei der Einsatzleitzentrale empfangen. Nach Empfang erfolgt durch die Dienstkräfte an den Notrufplätzen die Einleitung der erforderlichen polizeilichen Maßnahmen. Diese Verfahrensweise stellt jedoch keinen Notruf im Rechtssinne dar. In Rahmen der weiteren Realisierung von „Social Media“ Teilprojekten beabsichtigt die Polizei Berlin in Kooperation mit der Polizei Brandenburg die dort bereits genutzte Polizei Applikation auf Berlin auszudehnen. Über diese Smartphone-Applikation ist es möglich einen Notruf abzusetzen und nach Zustimmung die georeferenzierten Standortdaten telefonisch an die Notrufzentrale zu übermitteln. Weitere Planungen für Notrufe via „Social Media“ werden derzeit nicht verfolgt. 6. Inwieweit verfügen die Abteilungen, Abschnitte und Direktionen der Berliner Polizei über funktionstüchtige und ohne Sperrungen versehene Zugänge zum Internet ? (Bitte Anzahl der entsprechenden PCs nach Abteilungen bzw. Wachen aufschlüsseln) Zu 6.: Die Polizei Berlin verfügt über insgesamt 498 funktionstüchtige und ohne Sperrungen versehene Personal Computer (PC) mit Zugang zum Internet mit nachfolgend aufgeführter Verteilung auf die Ämter und Direktionen : Amt / Direktion Dienstbereich Anzahl PC mit Zugang zu sozialen Medien Zwischensumme Direktion 1 Abschnitt 11 1 13 Abschnitt 12 1 Abschnitt 13 1 Abschnitt 14 1 Abschnitt 15 1 Abschnitt 16 1 Referat Verbrechensbekämpfung (VB) 3 Stab 4 Direktion 2 Abschnitt 21 1 Abschnitt 22 1 Abschnitt 23 1 Abschnitt 24 1 Abschnitt 25 1 Abschnitt 26 1 Referat VB 13 Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 17 167 3 Amt / Direktion Dienstbereich Anzahl PC mit Zugang zu sozialen Medien Zwischensumme 2 Zugänge über WLAN 1 -Hotspot für mobile Geräte 38 Zugänge über UMTS 2 Verkehrsermittlungen 2 74 Stab 12 Personalrat 1 Direktion 3 Abschnitt 31 1 26 Abschnitt 32 1 Abschnitt 33 1 Abschnitt 34 1 Abschnitt 35 1 Abschnitt 36 1 Referat VB 14 Verkehrsermittlungen 1 Stab 5 Direktion 4 Abschnitt 41 1 18 Abschnitt 42 1 Abschnitt 43 1 Abschnitt 44 1 Abschnitt 45 1 Abschnitt 46 1 Abschnitt 47 1 Referat VB 6 Stab 5 Direktion 5 Abschnitt 51 1 21 Abschnitt 52 1 Abschnitt 53 1 Abschnitt 54 1 Abschnitt 55 1 Abschnitt 56 1 Referat VB 10 Verkehrsermittlungen 2 Stab 3 Direktion 6 Abschnitt 61 1 16 Abschnitt 62 1 Abschnitt 63 1 Abschnitt 64 1 Abschnitt 65 1 Abschnitt 66 1 1 Wireless Local Area Network 2 Universal Mobile Telecommunications Systems Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 17 167 4 Amt / Direktion Dienstbereich Anzahl PC mit Zugang zu sozialen Medien Zwischensumme Referat VB 6 Verkehrsermittlungen 1 Stab 3 Direktion Zentrale Aufgaben (ZA) Dir ZA Stab 7 50 Dir ZA Personalrat 1 Dir ZA Frauenvertreterin 1 Dir ZA 1. Bereitschaftspolizeiabteilung (BPA) Stab 4 11. Einsatzhundertschaft (EHu) 1 12. EHu 1 13. EHu 1 14. EHu 1 15. EHu 1 1. Technische Einsatzeinheit 1 Dir ZA 2. BPA Stab 4 21. EHu 1 22. EHu 1 23. EHu 1 24. EHu 1 25. EHu 1 2. Technische Einsatzeinheit 1 Dir ZA 3. BPA im Aufbau Stab 1 Einsatzhundertschaften der Direktionen 1 - 6 (seit 01.08.15 bei Direktion Zentrale Aufgaben Bereitschaftspolizeiabteilung) 6 Referat Begleitschutz und Verkehrsdienst im Aufbau 4 Einsatzleitzentrale 7 Referat Gefangenenwesen 1 Referat Wasserschutzpolizei 1 Referat Zentraler Objektschutz 1 Landeskriminalamt (LKA) LKA 1 33 280 LKA 2 50 LKA 3 34 LKA 4 2 LKA 5 2 LKA 6 73 LKA 7 57 LKA KT 12 LKA Prävention (Präv) 4 LKA Stab 13 Gesamt: 498 Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 17 167 5 7. Inwieweit wird die Nutzung der sozialen Medien evaluiert (beispielsweise bei Fahndungs- oder Zeugenaufrufen ) und wie bewertet der Senat die Ergebnisse der bisherigen Nutzungen? Zu 7.: Die unmittelbare Verfügbarkeit von Informationen , das offene und transparente Erläutern polizeilicher Maßnahmen sowie das Unterstützen von Bekanntmachungen über die sozialen Medien hat sich für die Polizei Berlin im Sinne einer modernen, transparenten und zielgruppenorientierten Öffentlichkeitsarbeit bewährt. Die Evaluation erfolgt dauerhaft und begleitend anhand der in den Plattformen integrierten Statistiktools und des direkten Feedbacks der Community. Die Nutzung sozialer Medien für Ermittlungen wie auch bezüglich der veröffentlichten Beiträge/Tweets mit Präventionsbezug wird nicht nach wissenschaftlichen Standards evaluiert. Eine Auswertung der Reaktionen der Communities wird regelmäßig vorgenommen. Als Indikatoren zur Evaluation können herangezogen werden: - Anzahl und Entwicklung der Follower- und Likezahlen , - Anzahl der Impressionen der Tweets sowie die Betragsreichweite auf Facebook, - Anzahl der Retweets und Antworten sowie Anzahl geteilter Inhalte, - Anzahl der geführten Dialoge, - Feedback. Hinsichtlich der Nutzung der sozialen Medien zu Präventionszwecken konnten bereits Anregungen gewonnen werden und in die Planung zukünftiger Bemühungen einfließen, zum Beispiel in Bezug auf die konkrete Ausgestaltung von Präventionsangeboten. Darüber hinaus entstehen gerade bei der delikts- oder verhaltensspezifischen Beratung in den sozialen Netzwerken häufig Rückmeldungen und Nachfragen, die im Sinne einer optimalen Beratungsleistung möglichst unmittelbar bedient werden. Berlin, den 26. Oktober 2015 In Vertretung Bernd Krömer Senatsverwaltung für Inneres und Sport (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 03. Nov. 2015)