Drucksache 17 / 17 169 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Anja Schillhaneck (GRÜNE) vom 12. Oktober 2015 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 13. Oktober 2015) und Antwort Flüchtlinge an Berliner Hochschulen Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie viele Flüchtlinge haben sich für das Wintersemester 2015/2016 an Berliner Hochschulen für ein Studium beworben? Wie viele dieser Bewerbungen waren erfolgreich? Zu 1.: Eine systematische Erfassung von Flüchtlingen erfolgt an den Hochschulen nicht. Uni-Assist hat für die Bewerbungen zum Wintersemester 2015/16 die Anzahl von 101 Bewerberinnen und Bewerber erfasst, die sich als Flüchtlinge zu erkennen gegeben haben. Wie viele der von Uni-Assist erfassten Flüchtlinge sich erfolgreich beworben haben, lässt sich nicht beantworten, weil die Hochschulen den Flüchtlingsstatus nicht erfassen. 2. Wie viele Flüchtlinge haben sich für das Wintersemester 2015/2016 an Berliner Hochschulen als Gasthörer beworben? Wie viele dieser Bewerbungen waren erfolgreich ? Zu 2.: Die Hochschulen erweitern ständig ihr Gasthörerprogramm für Flüchtlinge, sodass die Zahl der Teilnehmer und Teilnehmerinnen kontinuierlich wächst. 3. Was waren die Gründe, wenn Bewerbungen um einen Studienplatz von Flüchtlingen im Wintersemester 2015/2016 scheiterten? (Bitte nach Häufigkeit sortiert angeben) Zu 3.: Da Flüchtlinge nicht gesondert erfasst werden, lassen sich hierzu keine Aussagen machen. 4. Haben Berliner Hochschulen ihre Regelungen zur Aufnahme von Flüchtlingen in diesem Jahr geändert? Wenn ja, welche Hochschulen und welche Regelungen? Zu 4.: Eventuell erforderliche Regelungen zur Aufnahme von Flüchtlingen an den Hochschulen sind zunächst durch staatliches Recht zu treffen. Die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft ist kontinuierlich mit den Hochschulen im Gespräch. 5. Haben Berliner Hochschulen dem Senat gegenüber kommuniziert, ob sie Änderungsbedarf an den gesetzlichen Vorgaben bezüglich Flüchtlingen, die studieren wollen, sehen? Wenn ja, welche Hochschulen und welche gesetzlichen Vorgaben? Zu 5.: Die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft steht in Kontakt mit den Hochschulen und den Studienkollegs, um Flüchtlingsfragen zu klären. Eventuelle Rechtsänderungen werden derzeit von der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft geprüft. 6. Für zusätzliche Eignungsprüfungen und Sprachkurse werden an den Hochschulen öffentliche Gelder benötigt . Wird der Senat diesbezüglich aktiv? Zu 6.: Ja. Der Senat ist bereits aktiv geworden. Mittel für ein erstes Programm für Flüchtlinge am Studienkolleg der Technischen Universität Berlin sind bereits gebilligt worden. Weitere Programme sind in Vorbereitung. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 17 169 2 7. Welche Sonderprogramme und -angebote der Berliner Hochschulen für Flüchtlinge sind dem Senat bekannt? Welche hiervon unterstützt er in welchem Rahmen? Zu 7.: Die Berliner staatlichen Hochschulen engagieren sich in zahlreichen Initiativen für Flüchtlinge und werden dabei vom Senat unterstützt. Exemplarisch wird auf folgende Fälle verwiesen: • Die Freie Universität beteiligt sich für zehn Personen am DAAD-Sonderstipendium „Führungskräfte für Syrien“. • Die „Hochschule für Schauspielkunst“ bietet Deutschkurse und Bibliotheksnutzung für Flüchtlinge an. • Die „Alice-Salomon“-Hochschule für Sozialarbeit und Sozialpädagogik unterstützt Flüchtlinge im Rahmen einer Feldstudie durch zwei Praktikanten und bietet u.a. Deutschkurse, Kinderbetreuung sowie gemeinsame Feste an. • Die Charité betreut Flüchtlinge medizinisch. Darüber hinaus sind verschiedene studentische Initiativen bekannt, die in unterschiedlicher Weise Geflüchtete unterstützen wollen (so etwa durch Vermittlung von Dolmetschern und Dolmetscherinnen. Die Charité hat ein Pilotprojekt zur Beratung geflüchteter Frauen gestartet, mit dem die gezielte Ansprache der Frauen und die Auslotung ihrer Potentiale und Fähigkeiten ermöglicht werden soll, insbesondere mit Blick auf die Aufnahme oder Fortsetzung eines Studiums. Der Senat unterstützt zunächst den Projektstart in diesem Jahr. 8. Welche Hindernisse, Hürden und Verbote für Flüchtlinge, sich an einer Hochschule zu bewerben oder zu immatrikulieren, sind dem Senat bekannt? Wie bewertet der Senat die rechtlichen Hindernisse, Hürden und Verbote? Zu 8.: Hochschulrechtlich gelten für Flüchtlinge dieselben Zugangsvoraussetzungen wie für andere ausländischen Bewerber und Bewerberinnen. Nach Änderung der Verwaltungspraxis der Ausländerbehörde , nicht mehr generell Studierverbote für gestattete Flüchtlinge zu verhängen, ist eine wesentliche Hürde des Zugangs von Flüchtlingen zu einem Studium entschärft worden. 9. Welche (weiteren) Schritte wird der Senat gehen, um Flüchtlingen ein Studium aufnehmen oder fortsetzen zu lassen? Zu 9.: Es sind eine Reihe von Maßnahmen zur Unterstützung studierwilliger Flüchtlinge getroffen worden oder geplant. Diese reichen von Initiativen im Bundesrat über die Mitwirkung der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft in überregionalen Arbeitsgruppen bis zur Prüfung eventuell notwendiger Rechtsänderungen . Geplant ist darüber hinaus die Einrichtung und Finanzierung spezieller Studienberatungen sowie Brücken - und Sprachkurse. Mit den Studienkollegs steht die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft im Gespräch, um spezielle Förderangebote für Flüchtlinge einzurichten. Schließlich wird geprüft, ob die bei der Einschreibung entstehen Kosten bei Flüchtlingen durch das Land übernommen werden können. Das Studentenwerk Berlin hat zwei bestehende Zuschussprogramme zum Studienstart und Studienabschluss ausschließlich für insgesamt 50 geflüchtete Studierende erweitert. Die Bewerbung soll zum Wintersemester für das „Start-ins-Studium“-Programm bzw. zum Sommersemester für die Unterstützung zum Studienabschluss erfolgen. Beim Programm „Zuschuss zum Start-inStudium “ können geflüchtete Studierende zukünftig die Kosten für Bewerbungs-, Einschreibungs- und Sprachgebühren erstattet bekommen und beispielsweise Hilfe für Anschaffungen für das Studium und beispielsweise Kautionszahlungen beantragen. Insgesamt stehen in beiden Programmen maximal 1.000 € pro Person als Fördermittel zur Verfügung. 10. Wie bewertet der Senat die Änderungen im Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) bezüglich Flüchtlingen, nach denen ein geduldeter Flüchtling nach einem Aufenthalt von 15 statt wie bisher 48 Monaten Berufsausbildungsbeihilfe für seine Ausbildung erhalten kann? Hält der Senat diese Verkürzung für ausreichend? Zu 10.: Der Senat begrüßt die Änderung. Weitere Verbesserungen in der finanziellen Situation will der Senat im Rahmen der weiteren Beratungen zwischen Bund und Ländern erreichen. In einer Protokollerklärung zur Sitzung des Bundesrats am 16. Oktober 2015 hat das Land Berlin die Schließung einer Förderlücke von studierenden Flüchtlingen gefordert. Berlin, den 27. Oktober 2015 In Vertretung Steffen Krach Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 30. Okt. 2015)