Drucksache 17 / 17 174 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Wolfgang Albers (LINKE) vom 13. Oktober 2015 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 14. Oktober 2015) und Antwort Studienberatung und Exmatrikulationen an der Charité – Universitätsmedizin Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie viele Einladungen an Studierende zur verpflichtenden Teilnahme an einer Studienfachberatung nach § 28 Abs. 3 Berliner Hochschulgesetz (BerlHG) und / oder § 10 der Rahmenordnung für Studium und Prüfungen an der Charité – Universitätsmedizin Berlin (RASP) gab es an der Charité seit dem Wintersemester 2011/12 in den jeweiligen Studiengängen (BA- und Masterstudiengänge , Regel- und Modellstudiengänge Humanmedizin und Zahnheilkunde) und wie viele Studierende sind der Einladung gefolgt bzw. nicht gefolgt (Angaben bitte pro Semester)? Zu 1.: Mit der Einführung des Modellstudienganges Medizin zum Wintersemester 2010/11 erfolgten in den Studiengängen Regelstudiengang Medizin und Reformstudiengang Medizin keine Immatrikulationen mehr. Alle Studierenden dieser beiden Studiengänge wurden über das Auslaufen des jeweiligen Studiengangs ausführlich informiert und betroffenen Langzeitstudierenden (Studierende > 12 Semester ohne Physikum, Studierende > 15 Fachsemester ohne praktisches Jahr) wurde Beratung angeboten, wie sie ihr Studium fortführen können, wo sie Unterstützung benötigen und wie sie zum Abschluss geführt werden können. Gespräche nach § 28 Abs. 3 Berliner Hochschulgesetz (BerlHG) wurden nicht durchgeführt , da eine entsprechende Rahmenstudien– und – prüfungsordnung noch nicht existierte. Innerhalb der Sprechstunden im Referat für Studierendenangelegenheiten wurden zahlreiche Gespräche in verschiedenen Bereichen durchgeführt, die statistisch nicht erfasst wurden. Seit Inkrafttreten der Rahmenordnung für Studi¬um und Prüfungen der Charité – Universitätsuniversität Berlin – RASP - (amtliches Mitteilungsblatt der Charité Nr. 15 vom 23.04.2015) zum Wintersemester 2014/15 werden vom Referat für Studienangelegenheiten Langzeitstudierende zu einer Studienfachberatung nach § 10 Abs.1 S. 1 RASP geladen. Geladen wurden bis Ende September 2015 23 Studierende aus dem Regelstudiengang Humanmedizin, die sich im 11. und 13. (jeweils 1 Studierende/r) und 44. bis 76. Fachsemester (21 Studierende) befinden und nach Ablauf dieser Semester noch nicht den Ersten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung (Physikum) absolviert haben. 2. Wer führte bzw. führt die Gespräche zur verpflichtenden Studienfachberatung auf welcher Grundlage durch? Zu 2.: Diese Gespräche wurden von einem Vertreter /einer Vertreterin des Referats für Studienangelegenheiten zusammen mit einem/einer für die Studienfachberatung benannten Professor/Professorin und dem oder der Studierenden durchgeführt. In dem auslaufenden Regelstudiengang Medizin wurde im Sommersemester 2012 das erste klinische Semester (nach dem Physikum) letztmalig regulär angeboten – daher sollten die Gespräche der allgemeinen Information über das weitere klinische Studium dienen. Insbesondere sollte vermittelt werden, in welcher Weise die klinischen Vorlesungen und anwesenheitspflichtigen Lehrveranstaltungen mit wenigen Nachholern/Nachholerinnen realisiert werden. In der Hauptsache ging es bei den Langzeitstudierenden um die Förderung eines erfolgreichen Studienverlaufs . Aus diesem Grund wurden mit den Studierenden Studienverlaufsvereinbarungen getroffen, um klar festzustellen und zu definieren, wann das Physikum abgelegt werden kann und somit das klinische Studium fortgesetzt und erfolgreich zu Ende gebracht werden kann. Notwendig sind diese Gespräche auch für die Medizinische Fakultät , um im Hinblick auf eine ordentliche Planung des auslaufenden Regelstudienganges herauszufinden, wie viele Studierende tatsächlich beabsichtigen, das Studium fortzusetzen. Eine Fortsetzung des Studiums im Modellstudiengang Medizin ist derzeit nicht möglich. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 17 174 2 3. Mit wie vielen Studierenden wurde im Ergebnis der verpflichtenden Studienfachberatung eine Studienverlaufsvereinbarung geschlossen und wie vielen Studierenden wurden Auflagen erteilt (Angaben bitte pro Semester und nach Studiengängen)? Zu 3.: Auf der Grundlage von § 28 abs. 3 BerlHG und § 10 RASP wurden insgesamt 7 Studienverlaufsvereinbarungen getroffen. Auflagen wurden keine erteilt. 4. Wie viele der zur Teilnahme an der Studienfachberatung verpflichteten Studierenden wurden exmatrikuliert a) weil sie der Verpflichtung zur Teilnahme an der Studienfachberatung nicht nachgekommen sind (§ 10 Abs. 1 RASP), b) weil sie die in der Studienverlaufsvereinbarung oder den Auflagen festgelegten Anforderungen bis zum festgesetzten Zeitpunkt in zu vertretender Weise zu weniger als einem Drittel erfüllt haben (§ 10 Abs. 4 RASP)?(Angaben bitte pro Semester und nach Studiengängen ) Zu 4. a) und b): Keine. Von jenen Studierenden, mit denen Studienverlaufsvereinbarungen getroffen wurden, haben sich bisher vier Studierende für das Wintersemester 2015/16 nicht mehr zurückgemeldet und wurden danach wegen fehlender Rückmeldung exmatrikuliert. Abschließend sollte erwähnt werden, dass diese Gespräche eine sehr positive Resonanz bei den Studierenden hatten und ca. 70 % der geladenen Studierenden erfolgreich wieder in den Studienprozess integriert werden konnten oder für sich andere Entscheidungen getroffen haben. Berlin, den 27. Oktober 2015 In Vertretung Steffen Krach Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 30. Okt. 2015)