Drucksache 17 / 17 177 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Stefanie Remlinger (GRÜNE) vom 13. Oktober 2015 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 14. Oktober 2015) und Antwort Lehrkräfte in Willkommensklassen: aktueller Stand Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie viele Lehrkräfte sind aktuell in den Willkommensklassen aktiv (Angaben in VZE und Personen)? Zu 1.: Zurzeit sind die Willkommensklassen mit 522,5 Vollzeiteinheiten (VZE) ausgestattet. Die Willkommensklassen werden bedarfsgerecht mit Lehrkräften ausgestattet . 2. Über welche Qualifikation müssen Lehrkräfte verfügen , um in Willkommensklassen unterrichten zu können ? Zu 2.: Bewerberinnen und Bewerber müssen über einen lehramtsbezogenen Master of Education bzw. 1. Staatsprüfung und (2.) Staatsprüfung für ein Lehramt oder eine abgeschlossene Lehramtsausbildung nach Recht des Herkunftslandes verfügen. Eine Einstellung ist ebenfalls möglich, wenn eine 1. Staatsprüfung für ein Lehramt, ein lehramtsbezogener Master of Education, ein Diplom-, Magister- oder ein anderer Masterabschluss nachgewiesen wird, der an einer Universität oder an einer Fachhochschule erworben wurde Für die deutschen Sprachkenntnisse ist ein Nachweis zu erbringen (z.B. Nachweis des Zertifikats Niveau C 2 vom Goethe-Institut). Sollte kein abgeschlossenes Studium vorhanden sein, ist der Nachweis vergleichbarer beruflicher Erfahrungen (z.B. Unterrichtstätigkeit) erforderlich. Wünschenswert sind gute Fremdsprachenkenntnisse sowie berufliche Erfahrungen im Bereich Deutsch als Fremdsprache (DaF) bzw. Deutsch als Zweitsprache (DaZ). 3. Gelten für Lehrkräfte, die in Willkommensklassen unterrichten, die laufbahnrechtlichen Voraussetzungen? Wenn nein, wie viele Lehrkräfte unterrichten in Willkommensklassen , die nicht die laufbahnrechtlichen Voraussetzungen erfüllen? Wie werden diese bezahlt? Zu 3.: Bei einer Einstellung in den Schuldienst werden die laufbahnrechtlichen Voraussetzungen individuell geprüft und eine entsprechende Eingruppierung vorgenommen . Wenn diese nicht erfüllt sind, wird die Eingruppierung nach den Lehrerrichtlinien Teil B vorgenommen. 4. Inwiefern wird Lehrkräften in Willkommensklassen , die (noch) nicht die laufbahnrechtlichen Voraussetzungen erfüllen, eine Chance eröffnet, entsprechende Qualifikationen nachzuholen? Zu 4.: Sind die Voraussetzungen gemäß der Ausschreibung für den Quereinstieg erfüllt, können bei einer unbefristeten Einstellung der berufsbegleitende Vorbereitungsdienst und gegebenenfalls zuvor die berufsbegleitenden Studien zur Erlangung eines Lehramtes absolviert werden. 5. Wie viele Lehrkräfte, die in Willkommensklassen unterrichten sind Studienräte bzw. Lehrkräfte mit einem oder zwei Fächern? 6. Wie viele Lehrkräfte, die in Willkommensklassen unterrichten kommen aus dem Berliner Schuldienst bzw. sind neu für die Unterrichtung von Neuzugängen ohne Deutschkenntnisse eingestellt worden? 7. Wie viele Lehrkräfte, die in Willkommensklassen unterrichten, sind unbefristet bzw. befristet angestellt? Zu 5. - 7.: Diese Daten werden nicht erfasst. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 17 177 2 Der Einsatz in den Willkommensklassen kann sowohl mit bereits an der Schule vorhandenen Lehrkräften erfolgen als auch mit neu dafür eingestellten Lehrkräften. Bei Einrichtung von neuen Willkommensklassen entscheiden Schule und Schulaufsicht über den Personaleinsatz . Sofern an der Schule geeignete Lehrkräfte mit Kenntnissen in Deutsch als Zweitsprache (DaZ) vorhanden sind, können diese in den Willkommensklassen eingesetzt werden. 8. Von welchen verschiedenen Anstellungs- und Befristungsmöglichkeiten macht der Senat bei Lehrkräften, die in Willkommensklassen unterrichten, Gebrauch? Zu 8.: Die eingestellten Lehrkräfte in den Willkommensklassen werden gemäß Teilzeitbefristungsgesetz (TzBfG) § 14 Abs. 2 für ein Jahr befristet. Diese Verträge können bei entsprechendem Bedarf auf 2 Jahre verlängert werden. 9. Mit welchem Bedarf an Willkommensklassen bzw. korrespondierendem Bedarf an Lehrkräften rechnet der Senat prognostisch für dieses und nächstes Schuljahr? Zu 9.: Der Senat hat für den Haushalt 2016 und 2017 zunächst folgende Steigerungen für den Bedarf der Lehrkräfte zusätzlich eingeplant: Aufwuchs zum 01.08.2015 (Schuljahr 2015/16): 160 VZÄ Aufwuchs zum 01.08.2016 (Schuljahr 2016/17): 193 VZÄ Aufwuchs zum 01.08.2017 (Schuljahr 2017/18): 227 VZÄ. In Abhängigkeit vom zukünftigen Bedarf an Willkommensklassen werden diese Planungen dann ggf. an die tatsächlichen Entwicklungen angepasst. 10. Wo können Menschen, die sich für das Unterrichten in Willkommensklassen interessieren, Beratung und Informationen zur möglichen Bewerbung erhalten? Zu 10.: Eine aktuelle Ausschreibung für die Einstellung von Lehrkräften in Willkommensklassen war bis zum 16.10.2015 veröffentlicht. Informationen und Beratungen erhielten die Bewerberinnen und Bewerber über unsere Telefon-Hotline, auf E-Mail Anfragen und während der Sprechzeiten der Zentralen Bewerbungsstelle. Bei Bedarf werden weitere Ausschreibungen veröffentlicht . Berlin, den 22. Oktober 2015 In Vertretung Sigrid Klebba Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 27. Okt. 2015)