Drucksache 17 / 17 179 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Claudia Hämmerling (GRÜNE) vom 13. Oktober 2015 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 14. Oktober 2015) und Antwort Fairer Lastenausgleich für die ans Tierheim übertragenen staatlichen Aufgaben zur Aufbewahrung und Versorgung von Fund- und Verwahrtieren Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie bewertet der Senat die Auffassung, dass die vom Senat bewilligte Kostenpauschale von 16,37 € für 5 Tage, bzw. in besonderen Fällen von bis zu maximal 19 Tagen pro Fundhund bzw. Verwahrhund, angesichts einer durchschnittlichen Verweildauer von 144 Tagen pro Hund und 442 Tagen pro sogenanntem Listenhund nicht auskömmlich ist? Zu 1.: Die dem Tierschutzverein zu leistenden Zahlungen für die Unterbringung, Versorgung und Behandlung von Tieren sind Gegenstand der Verträge, die vom Bezirksamt Lichtenberg mit dem Tierschutzverein geschlossen wurden. Der Senat hat in diesem Zusammenhang keine Kostenpauschale bewilligt. Für eine Bewertung der abgeschlossenen Verträge sieht der Senat keine Veranlassung. 2. Ist dem Senat bewusst, dass die sogenannten Listenhunde vor allem aufgrund der restriktiven Haltungsbedingungen des Berliner Hundegesetzes schwer vermittelbar sind, so dass deren Verweildauer drei Mal so lang ist, wie die anderer Hunde? Zu 2.: Ja. 3. Ist dem Senat bekannt, dass die Amtstierärzte bei der Sicherstellung von Tieren immer öfter den Eigentümer zur Überlassung des Tieres an das Tierheim drängen, was dazu führt, dass das Tierheim diese Tiere von den Behörden geschenkt bekommt und die Behörden in diesen Fällen nicht einmal die vereinbarte Kostenpauschale von 16,37 € pro Tag erstatten müssen? Zu 3.: Nach Kenntnis des Senats wird seitens der Veterinär - und Lebensmittelaufsichtsämter nur in Ausnahmefällen und in Abstimmung mit dem Tierheim entsprechend verfahren. 4. Ist dem Senat bewusst, dass dem Tierheim Berlin aufgrund der immer längeren Verweildauer der Fundtiere, der der Vertrag mit dem Land Berlin nicht Rechnung trägt, wirtschaftliche Probleme entstehen? Zu 4.: Der Senat kann diesen Umstand nicht beurteilen , da er nicht Verhandlungspartner und Vertragspartei des Tierschutzvereines ist. 5. Wie bewertet der Senat die Qualität der Tiersammelstelle und der Verwahrung und Versorgung der Fundtiere durch das Berliner Tierheim? Zu 5.: Der Senat bewertet die Qualität der Tiersammelstelle und der Verwahrung und Versorgung der Fundtiere durch das Berliner Tierheim als sehr gut. 6. Wird der Senat den bestehenden Vertrag mit dem Tierheim nachverhandeln, damit dem Tierheim nicht länger wirtschaftliche Nachteile aufgrund des Berliner Hundegesetzes und der Behördenpraxis der Überlassung von Verwahrtieren entstehen? Zu 6.: Das Bezirksamt Lichtenberg wird nach Kündigung des Vertrags durch den Tierschutzverein prüfen, inwieweit die im Rahmen der Kündigung vorgebrachten Umstände eine Vertragsneugestaltung zulassen und ob darüber mit dem Tierschutzverein neue Vertragsverhandlungen geführt werden, oder eine europaweite Neuausschreibung erforderlich ist. Der Senat ist in diesem Zusammenhang nicht Verhandlungspartner des Tierschutzvereines . Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 17 179 2 7. Wenn ja, wer ist der zuständige Verhandlungspartner für das Tierheim Berlin? Zu 7.: In Berlin sind die Ordnungsaufgaben auf dem Gebiet des Fundwesens sowie des Hunde- und Katzenfangs nach dem Zuständigkeitskatalog Ordnungsaufgaben (ZustKatOrd) den Bezirksämtern zugewiesen. Die Aufgaben des Tierfangs und der Tierunterbringung werden regionalisiert von Bezirksamt Lichtenberg von Berlin wahrgenommen. Insoweit ist das Land Berlin, vertreten durch das Bezirksamt Lichtenberg, Vertragspartner in dieser Angelegenheit. In diesem Zusammenhang sind sowohl die Senatsverwaltung für Inneres und Sport, die Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz und die Senatsverwaltung für Finanzen mit ihren jeweiligen fachlichen Zuständigkeiten nur ergänzend eingebunden. Berlin, den 28. Oktober 2015 In Vertretung Andreas Statzkowski Senatsverwaltung für Inneres und Sport (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 03. Nov. 2015)