Drucksache 17 / 17 189 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Silke Gebel (GRÜNE) vom 14. Oktober 2015 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 15. Oktober 2015) und Antwort Wie geht es weiter mit den Tierpark-Deponien? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie bewertet der Senat die Planungen der Tierpark GmbH mit dem Ziel-und Entwicklungsplan die sinnvolle und genehmigungsfähige Verwertung der auf dem Tierparkgelände teilweise illegal gelagerten Haufwerke durch z.B. die Umwandlung in einen 92m hohen begehbaren „Himalaya-Berg zu verbinden? Antwort zu 1: Dem Senat ist daran gelegen, dass die illegale Zwischenlagerung des 55.000 m3 großen Bodenhaufwerkes in einem absehbaren Zeitrahmen beendet wird und die Entsorgung ordnungsgemäß und den gesetzlichen Vorgaben entsprechend erfolgt. Bei Errichtung eines „Himalaya-Berges“ muss das geltende Umweltrecht eingehalten werden. Frage 2: Treffen Informationen zu, dass der Direktor des Tierparks seine Vorstellungen zur Ziel- und Entwicklungsplanung des Tierparks auf der 82. Sitzung des Hauptausschuss am 16.09.2015 nicht vortragen durfte, weil die Gesamtproblematik Tierpark inklusive möglicher Grundstücksverkäufe, Haftung von ehemaligen Verantwortlichen und Firmen inkl. Rechtsverfahren wegen der Bodenablagerungen nach wie vor offen ist? Antwort zu 2: Es wurde vom Hauptausschuss keine Einladung des Geschäftsführers der Tierpark GmbH zur Teilnahme an der Sitzung am 16. September 2015 ausgesprochen . Frage 3: Teilt der Senat die Meinung des Hauptausschusses , dass die o.g. Berichte insbesondere bezüglich der endgültigen Klärung zur Verbringung der Böden und bezüglich der Statik und Eignung der Böden bzw. Bauschuttreste für den geplanten „Himalaya“-Berges aktualisiert werden müssen? 3.1. Wenn Ja, was hat er diesbezüglich unternommen? 3.2.Wenn Nein, was ist die Meinung des Senats? Antwort zu 3: Der Senat wird gemäß den Aufträgen aus der Sitzung des Hauptausschusses am 16. September 2015 insbesondere auch einen aktualisierten Bericht zur Verbringung der Böden zur Sitzung am 4. November 2015 vorlegen. Frage 4: Was hat das vom Bezirk Lichtenberg vergebene Gutachten zur Untersuchung der Altablagerungen auf dem Tierpark-Gelände ergeben (siehe Schriftliche Anfrage Drs. 17/16095)? Liegen Gefährdungen vor und wenn ja, welche? Antwort zu 4: Das Bezirksamt Lichtenberg von Berlin teilt hierzu mit, dass eine Gefährdungsabschätzung noch nicht vorliegt. Frage 5: Gibt es bereits ein genehmigtes Entsorgungskonzept für die Altablagerungen, dessen Vorlage bereits von der zuständigen Senatsverwaltung im April angeordnet wurde? Wie ist der Stand der Umsetzung dieses Entsorgungskonzeptes ? Antwort zu 5: Es gibt kein genehmigtes Entsorgungskonzept , da die Untersuchungen zur Verwertbarkeit des Bodens auf dem Deponiekörper durch den Bodenschutzbereich des Bezirksamtes Lichtenberg von Berlin noch nicht abgeschlossen sind. Sobald vom Bodenschutzbereich des Bezirksamtes Lichtenberg von Berlin Aussagen zur Verwertbarkeit des Bodens vorliegen, wird die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt eine Bewertung des Entsorgungskonzeptes vornehmen. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 17 189 2 Frage 6: Wie viele Kubikmeter Altablagerungen können genehmigungsfähig vor Ort verwertet werden, wie viele Kubikmeter müssen entsorgt werden? Antwort zu 6: Dies ist abhängig von den oben genannten Prüfungen. Frage 7: Inwieweit und in welcher Höhe ist eine Risikovorsorge bei der Entsorgung vorzusehen, um z.B. Asbest und andere gefährliche Stoffe, die bei der Entsorgung gefunden werden können, fachgerecht zu entsorgen? Antwort zu 7: Eine solche Risikovorsorge zu treffen liegt in der Verantwortung der Tierpark Berlin-Friedrichsfelde GmbH. Derzeit kann weder angenommen, noch ausgeschlossen werden, dass Abfälle in den Ablagerungen vorhanden sind, die bisher noch nicht bekannt sind und eine gesonderte Behandlung und Entsorgung erforderlich machen. Frage 8: Mit welchen Kosten der Entsorgung rechnet der Senat und wer wird diese Kosten tragen müssen? Antwort zu 8: Grundsätzlich trägt der Verantwortliche die entstehenden Kosten für die Entsorgung der Bodenabfälle bzw. die Kosten für mögliche zusätzliche Funde, die bisher noch nicht bekannt sind. Hinsichtlich der Bodenverbringungen ist zwischen der Tierpark BerlinFriedrichsfelde GmbH und dem Lieferanten ein Rechtsstreit anhängig. Frage 9: Wie hoch sind die Einsparungen durch eine genehmigungsfähige Verwertung der illegalen Ablagerungen vor Ort? Antwort zu 9: Dazu liegen dem Senat keine Erkenntnisse vor. Frage 10: Inwieweit ist die Umsetzung der o.g. Zielund Entwicklungsplanung des Tierparks inklusive Umwandlung der auf dem Tierparkgelände teilweise illegal gelagerten Haufwerke in einen 92m hohen begehbaren „Himalaya-Berg“ nach dem jetzt vorliegenden Erkenntnisstand möglich? Antwort zu 10: Es wird an dieser Stelle auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. Nach Auskunft der Tierpark GmbH soll nach jetzigem Kenntnisstand wegen des erheblichen statischen Aufwandes eine effizientere Nutzung durch Reduzierung auf eine 80 m hohe begehbare Spitze und weitflächigere Gestaltung bei Verwendung des restlichen Bodenmaterials auf schon bestehende Plateaus favorisiert werden. Berlin, den 30. Oktober 2015 In Vertretung R. L ü s c h e r ................................ Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 03. Nov. 2015)