Drucksache 17 / 17 190 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Christopher Lauer und Fabio Reinhardt (PIRATEN) vom 14. Oktober 2015 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 15. Oktober 2015) und Antwort Berlins Flüchtlingsunterkünfte zu angstfreien Umgebungen für besonders schutzbedürftige Flüchtlinge machen! Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie viele Personen insgesamt leben zurzeit (Stichtag 15. Oktober 2015) in Berliner Erstaufnahmeeinrichtungen und wie viele davon sind Frauen und minderjährige Mädchen? (Bitte jeweils nach Unterkünften aufschlüsseln .) Zu 1.: Die erfragten Angaben sind tabellarisch geordnet der Anlage zu entnehmen. 2. In welchen Sammelunterkünften (Erstaufnahmeeinrichtungen , Gemeinschaftsunterkünften, Notunterkünften) schlafen Männer und Frauen, die nicht verpartnert oder verwandt sind, entgegen den Qualitätsanforderungen für vertragsgebundene Unterkünfte im gleichen Raum? (Bitte aufschlüsseln nach Standort, Belegungszahl und Anzahl der Betroffenen.) 3. In welchen Sammelunterkünften, die nur teilweise oder gar nicht über abgeschlossene Wohnbereiche verfügen , gibt es entgegen der Qualitätsanforderungen für vertragsgebundene Unterkünfte keine separaten und abschließbaren sanitären Anlagen für Männer und Frauen? (Bitte einzeln aufführen.) Zu 2. und 3.: Die gewünschten Angaben können nicht gemacht werden, da die vom Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGeSo) statistisch erhobenen Daten über die Aufnahmeeinrichtungen und Gemeinschaftsunterkünfte (einschließlich Notunterkünfte) die erfragten Sachverhalte nicht umfassen. Infolge der derzeitigen Zuzugssituation, in der es erforderlich ist, nahezu täglich mehrere Hundert neu eintreffende Menschen sofort mit einem Platz in einer Unterkunftseinrichtung zu versorgen und es vorrangig zu gewährleisten gilt, Obdachlosigkeit zu vermeiden, können die für vertragsgebundene Gemeinschaftsunterkünfte geltenden Qualitätsanforderungen nicht immer vollumfänglich für die kurzfristig hergerichteten Notunterkünfte aufrecht erhalten werden. Gleichwohl bemüht sich das LAGeSo intensiv, dass zumindest hinsichtlich der sanitären Anlagen separate und abschließbare Bereiche zur Verfügung stehen. 4. In welchen Sammelunterkünften, gibt es bestimmte Räumlichkeiten (Schlafräume und sanitäre Anlagen etc.), die eine möglichst diskriminierungs- und angstfreie Lebensumgebung für lesbische, schwule, bisexuelle, transgender und transsexuellen Personen (LSBTI-Personen) bieten? 5. Erwägt der Senat die Qualitätsanforderungen für die Unterbringung von Asylbewerber*innen dahingehend zu verbessern, dass den Bedürfnissen von Frauen, minderjährigen Mädchen und LSBTI-Personen nach einer möglichst diskriminierungs- und angstfreien Lebensumgebung in Geflüchtetenunterkünften Rechnung getragen wird? a) Wenn ja, zu welchem genauen Datum und durch welche konkreten neu einzuführenden Bestimmungen jeweils? b) Wenn nein, warum sieht der Senat hier keinen Handlungsbedarf? Zu 4. und 5.: Die sexuelle Identität und Lebensweise von Asylsuchenden wird bei der Aufnahme und Unterbringung in einer Gemeinschaftsunterkunft nicht erfragt. Diese Unsicherheit bei der Ermittlung der relevanten Fallzahl erschwert sowohl eine belastbare Prognose über die benötigte Anzahl von Plätzen in Gemeinschaftsunterkünften , welche den besonderen Bedürfnissen dieser Personengruppen angemessen Rechnung tragen, als auch eine daraus abgeleitete Bedarfsplanung. Auf der Grundlage von Untersuchungen in anderen Ländern schätzt etwa die Schwulenberatung Berlin gGmbH, dass unter den in Berlin lebenden Flüchtlingen ca. fünf bis sieben Prozent Personen sind, die zu den Lesben, Schwulen, bi-, transund intersexuellen Menschen (LSBTI) gehören. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 17 190 2 Gleichwohl bemüht sich die im LAGeSo angesiedelte Berliner Unterbringungsleitstelle (BUL), bei der Unterbringung dieser Personen in Gemeinschaftsunterkünften unter Berücksichtigung der verfügbaren Kapazitäten und Ressourcen den aus der sexuellen Orientierung oder Geschlechtsidentität folgenden individuellen Anforderungen bestmöglich zu entsprechen, sofern sich die betroffenen Personen mit einem entsprechenden Anliegen an die BUL wenden. Im Rahmen des Gestaltungskonzepts/Raumprogramms für den Bau von modularen Flüchtlingsunterkünften sind perspektivisch ferner besondere Maßnahmen vorgesehen, um zielgruppenspezifischen Bedürfnissen bei der Unterbringung in Gemeinschaftsunterkünften noch besser entsprechen zu können, beispielsweise durch Ermöglichung einer gewissen Cluster-/Gruppenbildung, insbesondere im Außenbereich. Hierdurch könnte ggf. die gruppenweise Unterbringung von LSBTI Geflüchteten räumlich getrennt von anderen Bewohnerinnen und Bewohnern erleichtert werden. In dem vom Senat am 11.08.2015 beschlossenen Versorgungs - und Integrationskonzept für Asylbegehrende und Flüchtlinge ist u. a. geregelt, dass im Rahmen der Fortentwicklung der Qualitätsanforderungen für vertragsgebundene Gemeinschaftsunterkünfte der Bedarf an Fortund Weiterbildungsveranstaltungen für das in den Flüchtlingsunterkünften tätige Personal berücksichtigt wird. Diese Fortbildungsangebote sollen die Bediensteten für spezifische Bedarfe bestimmter Flüchtlingsgruppen (z. B. von Gewalt betroffene Frauen, LSBTI Geflüchtete, traumatisierte Menschen, Kinder und Jugendliche) sensibilisieren sowie sie zu einem sachgerechten Umgang mit Anfeindungen gegen Flüchtlinge ertüchtigen. Ferner wird in diesem Konzept ausgeführt, dass die Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales ein geeignetes Instrumentarium entwickelt, um das Controlling bei der Unterbringung und Versorgung von Flüchtlingen zu optimieren sowie eine bedarfsgerechte – auch im Hinblick auf spezifische Bedürfnisse bestimmter Personengruppen wie traumatisierte Flüchtlinge, gewaltbetroffene Frauen oder LSBTI - und effiziente Steuerung bei der Belegung der Aufnahmeeinrichtungen und Gemeinschaftsunterkünfte zu gewährleisten. In das zu entwickelnde Instrumentarium sollen die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft sowie die Senatsverwaltung für Arbeit, Integration und Frauen grundsätzlich und kontinuierlich einbezogen werden. Ob vor diesem Hintergrund zusätzlich eine zielgruppenspezifische Anpassung an die Qualitätsanforderungen für vertragsgebundene Gemeinschaftsunterkünfte erforderlich ist, wird im Zuge der regelmäßigen Aktualisierung der Qualitätsanforderungen unter Berücksichtigung neu gewonnener Erkenntnisse geprüft und entschieden werden . 6. Welche Hinweise oder Kenntnisse liegen dem Senat über die Ausübung von (sexualisierter) Gewalt gegen Frauen, minderjährigen Mädchen und LSBTI-Personen in Erstaufnahmeeinrichtungen beziehungsweise im Rahmen der öffentlich- rechtlichen Unterbringung in Berlin vor? 7. Wie viele Hinweise auf Gewaltausübung gegen Frauen, minderjährige Mädchen und gegen LSBTIPersonen in Sammelunterkünften wurden den öffentlichen Stellen seit dem Jahr 2011 gemeldet? 8. Wurde den unter 6. und 7. genannten Hinweisen ausnahmslos nachgegangen? a) Wenn ja, in wie vielen Fällen und mit welchem Ergebnis jeweils? b) Wenn nein, in wie vielen Fällen wurde den Hinweisen nicht nachgegangen und warum jeweils? 9. Wie viele Fälle von Gewaltausübung an Frauen, minderjährigen Mädchen oder LSBTI-Personen in Geflüchtetenunterkünften sind den öffentlichen Stellen seit dem Jahr 2011 bekannt? (Bitte jeweils nach Jahr und nach Standort der Einrichtung und Straftatbestand einzeln aufschlüsseln.) 10. Wie viele der vorstehend genannten Vorfälle wurden durch wen zur Anzeige gebracht? Wie viele Täter *innen wurden rechtskräftig verurteilt? (Bitte jeweils für die Jahre seit 2011 und nach Straftatbestand aufschlüsseln.) 11. Welche Hinweise oder Kenntnisse liegen dem Senat über sexuellen Missbrauch, sexuelle Nötigung und Vergewaltigung von Frauen, minderjährigen Mädchen und LSBTI-Personen in Erstaufnahmeeinrichtungen beziehungsweise im Rahmen der öffentlich-rechtlichen Unterbringung in Berlin seit dem Jahr 2011 vor? 12. Wie viele Hinweise auf sexuellen Missbrauch, sexuelle Nötigung und Vergewaltigung an Frauen, minderjährigen Mädchen und LSBTI-Personen in Geflüchtetenunterkünften wurden den öffentlichen Stellen gemeldet? 13. Ist den vorstehend genannten Hinweisen ausnahmslos nachgegangen worden? a)Wenn ja, mit welchem Ergebnis jeweils? b) Wenn nein, in wie vielen Fällen wurde den Hinweisen nicht nachgegangen und warum jeweils? 14. Wie viele Fälle von sexuellem Missbrauch, sexueller Nötigung und Vergewaltigung von Frauen, minderjährigen Mädchen und LSBTI-Personen in Geflüchtetenunterkünften sind den öffentlichen Stellen bekannt? (Bitte jeweils nach Jahr und Standort der Einrichtung und Straftatbestand einzeln aufschlüsseln.) 15. Wie viele dieser Vorfälle wurden durch wen zur Anzeige gebracht? Wie viele Täter wurden rechtskräftig verurteilt? (Bitte jeweils für die Jahre seit dem Jahr 2011 und nach Straftatbestand auflisten.) Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 17 190 3 23. Sind sexuelle Übergriffe auf Männer und minderjährige Jungen bekannt? Wenn ja, bitte jeweils für die Jahre seit 2011 nach Unterkunft, Fallzahl und Delikt aufschlüsseln . Zu 6. bis 15. und 23.: Eine systematische zahlenmäßige Erfassung der erfragten Daten liegt nicht vor. Die Betreiberinnen und Betreiber von Einrichtungen, in denen Asylsuchende und Flüchtlinge untergebracht werden, sind aufgefordert, besondere Vorkommnisse, worunter die Fragestellung zu 11. fällt, an das LAGeSo zu übermitteln. In diesem Zusammenhang gab es Einzelfälle, die dem LAGeSo bekannt gemacht wurden; statistisch dokumentiert sind diese jedoch nicht. Die Senatsverwaltung für Inneres und Sport arbeitet gegenwärtig daran, durch organisatorische Maßnahmen in Bezug auf das Polizeiliche Landessystem zur Information, Kommunikation und Sachbearbeitung (POLIKS) statistische Aussagen mit Bezug zu Flüchtlingsunterkünften zu ermöglichen. Ferner gibt es bei der Staatsanwaltschaft Berlin vereinzelt Verfahren mit Bezug zu Erstaufnahmeeinrichtungen , ein durch die Presse bekannter Vorfall stammt aus Oktober 2015 und betrifft den sexuellen Missbrauch eines Kindes. Die Senatsverwaltung für Arbeit, Integration und Frauen hat im Zusammenhang mit der engen fachlichen Kooperation mit den Anti-Gewalt-Projekten in mehreren Fällen anonymisierte Hinweise auf Fälle insbesondere häuslicher sowie homo- und transphob motivierter Gewalt in Gemeinschafts- und Flüchtlingsunterkünften erhalten und beratend bzw. ist unterstützend tätig geworden (Vermittlung an spezialisierte Einrichtungen, Kontaktaufnahme zu anderen Behörden etc.). Insoweit wird auf die Antwort des Senats vom 28.07.2015 auf die Schriftliche Anfrage 17/16658 vom 15.07.2015 verwiesen. 16. Welche Hinweise oder Kenntnisse liegen dem Senat im Hinblick auf Zwangsprostitution von Frauen und minderjährigen Mädchen in Erstaufnahmeeinrichtungen beziehungsweise im Rahmen der Geflüchtetenunterbringung in Berlin vor? 17. Wie viele Hinweise auf Zwangsprostitution in Geflüchtetenunterkünften wurden den öffentlichen Stellen gemeldet? 18. Ist den vorstehend genannten Hinweisen in allen Fällen nachgegangen worden? a) Wenn ja, mit welchem Ergebnis jeweils? b) Wenn nein, in wie vielen Fällen wurde den Hinweisen nicht nachgegangen und warum jeweils? 19. Wie viele Fälle von Zwangsprostitution in Geflüchtetenunterkünften sind den öffentlichen Stellen bekannt ? (Bitte jährlich auflisten von 2011 bis heute nach Standort der Einrichtung und Straftatbestand.) 20. Wie viele dieser Vorfälle wurden durch wen zur Anzeige gebracht? Wie viele Täter wurden rechtskräftig verurteilt? (Bitte jährlich auflisten von 2011 bis heute und nach Straftatbestand.) Zu 16. bis 20.: Fälle im Sinne der Fragestellung zu 16. sind nicht bekannt geworden bzw. es liegen diesbezügliche Erkenntnisse oder konkrete Hinweise vor. 21. Wie viele Personen, die in Berliner Geflüchtetenunterbringungen leben, haben sich seit Februar 2014 an die Gewaltschutzambulanz der Charité gewandt und welche verschiedenen Angebote sind dort jeweils wie oft durch die Betroffenen wahrgenommen worden? Zu 21.: Es haben sich seit 2014 insgesamt zwölf Personen , die in Flüchtlingsunterkünften leben, an die Gewaltschutzambulanz der Charité (GSA) gewandt oder wurden vom Jugendamt vorgestellt (sechs Erwachsene, davon fünf Frauen und ein Mann sowie sechs Kinder). Sämtliche Frauen wurden von Beratungseinrichtungen vermittelt, nachdem sie häusliche Gewalt erlebt hatten, und wurden dort auch weiterhin betreut. Von den Kindern wurden fünf wegen Misshandlungen/Vernachlässigung durch die Eltern vom Jugendamt in Obhut genommen und auf Anraten der GSA im Anschluss medizinisch sowie kinder- und jugendpsychiatrisch betreut. In einem Fall konnte der Verdacht auf Misshandlung nicht bestätigt werden, hier verblieb das Kind in der Obhut der Eltern. Die Untersuchung in der GSA erfolgte jeweils einmalig. 22 (I). Wie werden Opfer von Gewalt, sexuellen Übergriffen, Vergewaltigung und Zwangsprostitution aus Geflüchteteneinrichtungen konkret betreut? 22 (II). Welche präventiven Maßnahmen ergreift der Senat, um in Geflüchtetenunterkünften Tatbestände gemäß der §§174 – 179, 180a, 181a, 182, 184f, 184g, 240 Strafgesetzbuch (StGB) zu verhindern? 25. Welche Maßnahmen sind nach Bekanntwerden des Vorfalls in der Unterkunft am Ostpreußendamm in Lichterfelde in der Nacht vom 6. auf den 7. Oktober 2015 sowohl konkret in der betreffenden Unterkunft, als auch allgemein für die Unterbringungssituation von Geflüchteten in Berlin jeweils zu welchem Datum ergriffen worden, um den Bedürfnissen von LGBTI-Personen nach einer möglichst diskriminierungs- und angstfreien Lebensumgebung in Geflüchtetenunterkünften gerecht zu werden? Zu 22. und 25.: Der Senat geht davon aus, dass sich die in der Fragestellung zu 25. verwendete, nicht definierte Abkürzung „LGBTI“ synonym auf den Personenkreis der LSBTI Menschen bezieht. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 17 190 4 Die Beratungs- und Unterstützungsangebote der entsprechend spezialisierten Berliner Fachberatungs- und Interventionsstellen stehen auch geflüchteten Menschen, die Opfer der in der (Doppel-)Frage 22 aufgeführten Straftaten geworden sind, zur Verfügung. Im Hinblick auf die bei diesem Personenkreis zu berücksichtigenden spezifischen aufenthalts- bzw. asylverfahrensrechtlichen Voraussetzungen organisiert die Senatsverwaltung für Arbeit, Integration und Frauen entsprechende Fortbildungen für die Anti-Gewalt-Projekte bzw. führt diese durch (zuletzt im September 2015, weitere Fortbildungen sind in Planung). Um bei akuten Gewaltvorfällen eine schnelle und unbürokratische räumliche Trennung von Täter und Opfer herbeiführen zu können, bis eine längerfristige Lösung gefunden ist, werden seit kurzem in einer Gemeinschaftsunterkunft vier Notplätze frei gehalten. Dem Berliner Senat ist die Frage des Gewaltschutzes in Flüchtlingsunterkünften ein besonderes Anliegen, das auf unterschiedlichen Ebenen und in verschiedenen Arbeitszusammenhängen kontinuierlich verfolgt wird (etwa beim Frühjahrs- und Herbsttreffen der für Gleichstellungs - und Frauenpolitik zuständigen Abteilungs- und Stabsstellenleitungen des Bundes und der Länder im Februar und November 2015; im Rahmen der Arbeitsgemeinschaft (AG) „Schutzmaßnahmen für Migrantinnen“, in der Mitarbeiterinnen der Anti-Gewalt-Projekte sowie die Senatsverwaltung für Arbeit, Integration und Frauen vertreten sind; sowie in der Ad hoc-Arbeitsgruppe zur Unterstützung von Flüchtlingen, die von häuslicher Gewalt betroffen sind, bestehend aus Vertreterinnen und Vertreterinnen des Landeskriminalamtes, der Polizeidirektionen 1 und 5, der Senats-verwaltungen für Arbeit, Integration und Frauen sowie für Gesundheit und Soziales, dem LAGeSo sowie der Berliner Initiative gegen Gewalt an Frauen - BIG e. V.). Darüber hinaus wird wiederum auf die Antwort des Senats vom 28.07.2015 auf die Schriftliche Anfrage 17/16658 vom 15.07.2015. Die vorgenannte Arbeitsgemeinschaft hat eine Informationsveranstaltung für die Sozialdienste der Berliner Flüchtlingsunterkünfte konzipiert, deren Ziel es ist, die Interventionsmöglichkeiten bei Gewalt, die Möglichkeiten des polizeilichen Opferschutzes und die Angebote des Berliner Hilfesystems besser bekannt zu machen und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Heime für spezifische Formen der Gewalt (z. B. häusliche Gewalt, sexualisierte Gewalt, Menschenhandel) zu sensibilisieren. Am 12.10.2015 hat die erste Veranstaltung unter Mitwirkung der Polizeidirektion 1, BIG e. V., LARA und Ban Ying bei der Senatsverwaltung für Arbeit, Integration und Frauen stattgefunden, weitere vergleichbare Veranstaltungen sind geplant. Darüber hinaus werden von der Schwulenberatung Berlin, Projekt „Jo weiß Bescheid“ (im Rahmen der Initiative zu Akzeptanz sexueller und geschlechtlicher Vielfalt – ISV) in Kooperation mit dem LAGeSo und der Landesantidiskriminierungsstelle (LADS) der Senatsverwaltung für Arbeit, Integration und Frauen verpflichtende Informations-veranstaltungen zur Situation von LSBTI Geflüchteten für die Heimleitungen sowie Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter der Gemeinschaftsunterkünfte angeboten. Im November 2015 sind zwei Veranstaltungen für die Heimleitungen und zwei für den Sozialdienst bereits terminiert. Im Jahr 2016 sollen diese fortgeführt werden. Weiterhin ist vorgesehen, die umfänglich vorhandenen Informationsmaterialien (z. B. von BIG e. V. und LARA) in weitere Sprachen zu übersetzen und in den Unterkünften zur Verfügung zu stellen sowie die Zusammenarbeit zwischen den Flüchtlings-unterkünften und Anti-GewaltProjekten auszubauen. Mit dem Ziel der Sensibilisierung und des Erfahrungsaustausches fand am 07.10.2014 eine Qualitätsfortbildung mit dem Schwerpunkt „LSBTI Geflüchtete“ für die im Bereich LSBTI und Initiative Akzeptanz sexueller Vielfalt (ISV) geförderten Projekte der Senatsverwaltung für Arbeit, Integration und Frauen statt. Um die unterschiedlichen Akteurinnen und Akteure aus der LSBTI Community und dem Kontext Geflüchtete zusammen zu bringen, Informationen auszutauschen, mehr über die spezifischen Problemlagen von geflüchteten LSBTI und die Beratungsarbeit vor Ort zu erfahren und zu klären, lud Staatsekretärin Barbara Loth am 19.05.2015 zu einer LADS Fachrunde zur Situation von LSBTI Geflüchteten in Berlin ein, an dem in diesem Bereich aktive Organisationen aus der LSBTI Community sowie Vertreterinnen und Vertreter der etablierten Berliner Flüchtlingsorganisationen, der LIGA der Wohlfahrtsverbände , eine Vertreterin des Evangelischen Jugend- und Fürsorgewerks (EJF) sowie eine Vertreterin der Integrationsabteilung der Berliner Verwaltung teilnahmen. Für Anfang Dezember ist ein weiteres Fachgespräch zum Schwerpunkt „Gewalt gegenüber LSBTI Geflüchteten“ terminiert. Im Übrigen werden in allen bekannten Fällen sexueller Gewalt umfangreiche polizeiliche Maßnahmen durchgeführt , die sowohl die Erfordernisse des Strafverfahrens als auch des Opferschutzes berücksichtigen. Eine Unterscheidung zwischen geflüchteten und nicht geflüchteten Opfern erfolgt nicht. Vielmehr werden die Maßnahmen an die Erfordernisse der jeweiligen Situation angepasst. Dabei kommen für die Betreuung von Opfern einer Straftat die Opferschutzbeauftragten der örtlich zuständigen Polizeidirektion und des Landeskriminalamts sowie weitere speziell geschulte Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter der Polizei Berlin zum Einsatz. Diese sind entsprechend ihrer Aufgabenzuweisung auch proaktiv tätig und arbeiten eng mit anderen Behörden und nichtstaatlichen Einrichtungen der Opferhilfe zusammen. Insofern werden Opfer von Gewalt , sexuellen Übergriffen, Vergewaltigung und Zwangsprostitution im Rahmen des polizeilichen Opferschutzes stabilisiert und erhalten unverzüglich Informationen über die Betreuungsangebote der verschiedenen polizeiexternen Opferhilfeeinrichtungen. Darüber hinaus hat das Programm „Polizeiliche Kriminalprävention der Länder und des Bundes (ProPK)“ im Oktober 2015 ein mehrsprachiges „Notfallplakat“ in den Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 17 190 5 Sprachen Deutsch, Englisch, Französisch und Arabisch veröffentlicht. Dieses Plakat beinhaltet Verhaltenstipps und weist auf den Notruf der Polizei hin. Es wird unter anderem im Rahmen der Öffentlichkeits- und Präventionsarbeit der Polizei Berlin auch an Flüchtlingsunterkünften verteilt. 24. Werden Asylsuchende, die in Sammelunterkünften untergebracht sind, darüber aufgeklärt, dass sie im Fall von den oben genannten Übergriffen das Recht auf Hilfe haben oder sich eine Anzeige übergriffigen Verhaltens nicht negativ auf ihr Asylverfahren auswirkt und wenn ja, auf welche Weise und zu welchem Zeitpunkt ihres Aufenthalts findet diese Aufklärung statt? Zu 24.: Eine Aufklärung über das Recht auf Hilfe im Fall von Übergriffen, insbesondere Gewalt gegenüber Frauen (auch durch Ehemänner) und Kindern findet im Aufnahmegespräch durch die Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter statt. Hilfestellung bei Anzeigen wird gewährt (gemeinsam mit den Bewohnerinnen und Bewohnern ). Bei Bekanntwerden von Gewalt, beispielsweise gegenüber Kindern, wird das Jugendamt informiert. Berlin, den 30. Oktober 2015 In Vertretung Dirk G e r s t l e _____________________________ Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 04. Nov. 2015) Anlage zur Schriftlichen Anfrage 17/17190 Belegung in den Berliner Aufnahmeeinrichtungen nach § 44 Asylverfahrensgesetz (AsylVfG) Standort Belegung (Stand: 21.10.2015) Frauen Minderjährige Mädchen Kaiserdamm 97 25 15 Rhinstraße 356 94 62 Herzbergstraße 392 85 45 Askanierring 312 52 58 Motardstraße 534 50 30 Waldschluchtpfad 666 128 77 S17-17190 S1717190_Anlage