Drucksache 17 / 17 193 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Claudia Hämmerling (GRÜNE) vom 15. Oktober 2015 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 16. Oktober 2015) und Antwort Wer kümmert sich um wildlebende hilfebedürftige, streng geschützte, nicht jagdbare Säugetiere? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Teilt der Senat die im Jahresbericht des Berliner Tierschutzbeauftragten veröffentlichte Auffassung, dass „eine städtische Auffangstation für Wildtiere in Berlin fehlt“? Antwort zu 1:Der Senat ist der Auffassung, dass die momentane Situation ausreichend ist und eine städtische Auffangstation in Anbetracht der damit verbundenen Kosten derzeit nicht realisierbar erscheint. Frage 2: Welche Strategie hat der Senat für die Versorgung , Unterbringung und Wiederauswilderung von heimischen geschützten Wildtieren, wie z.B. Eichhörnchen und Igeln, die durch Verkehrsunfälle bzw. Baumfällarbeiten verletzt worden sind? Antwort zu 2: Der Senat ist der Auffassung, dass für die Versorgung von Wildtieren auch bürgerliches Engagement gefordert ist. Für besonders geschützte Tiere hat das Naturschutzrecht hierfür auch eine Legalausnahme vorgesehen (§ 45 Abs. 5 Bundesnaturschutzgesetz), nach der hilflose oder kranke Tiere aufgenommen werden dürfen, um sie gesund zu pflegen und unverzüglich wieder freizulassen, sobald sie sich selbständig erhalten können . Der Senat unterstützt diese Regelung durch den Ersatz von Ausgaben bei zwei Naturschutz-/Tierschutzvereinigungen (NABU e.V. und Avian e.V.) und durch eine Beteiligung an den Kosten für die Behandlung und Erstpflege von Wildtieren durch die Kleintierklinik der Freie Universität (FU) Berlin, zu der Bürgerinnen und Bürger verletzte und kranke Wildtiere rund um die Uhr kostenfrei bringen können. Für die Wiederauswilderung steht ein Netzwerk von fachkundigen Personen zur Verfügung , die u.a. vom NABU koordiniert werden. Für streng geschützte Arten (z.B. Fledermäuse, Greifvögel und Eulen) hat der Senat aufgrund der speziellen Haltungsbedingungen weitere Personen/Einrichtungen für die Aufnahme benannt. Frage 3: Welche Maßnahmen ergreift der Senat, um geschützte Tiere, wie z.B. Igel und Eichhörnchen, vor durch den Menschen verursachte Bedrohungen in Form von Autoverkehr, Baumfällarbeiten oder den Einsatz von Schneckenkorn vor Schäden zu bewahren? Antwort zu 3: Ein allgemeiner Schutz von Tieren vor Autoverkehr ist nicht möglich. In besonderen Fällen bemüht sich der Senat um Lösungen im Einzelfall. Dies betrifft auch weitere Gefahrensituationen für Tiere im Land Berlin, soweit diese bekannt werden. Zur Schaffung eines Problembewusstseins für die erhebliche Gefährdung von Vögeln durch Glasanflug hat der Senat eine Broschüre drucken lassen und bemüht sich um Aufklärung. Frage 4: Welche Erkenntnisse hat der Senat über die Entwicklung der Igel- und Eichhörnchenpopulation der letzten 10 Jahre? Antwort zu 4: Die Populationsentwicklung der meisten Säugetierarten ist unzureichend bekannt. Igel und Eichhörnchen sind in Berlin außerhalb der dicht bebauten Innenstadt vermutlich weit verbreitet. Bei Eichhörnchen ist eine Ausbreitung in den letzten Jahrzehnten durch Aufwachsen der in den 1960er und 1970er Jahren gepflanzten Gehölzbestände in verschiedenen Siedlungsgebieten festzustellen (z.B. Gropiusstadt). Frage 5: Welche Schätzungen gibt es darüber, wie viele Igel und Eichhörnchen jährlich durch von Menschen verursachte Gefahren ums Leben kommen? Antwort zu 5: Hierüber liegen dem Senat keine Zählungen vor. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 17 193 2 Frage 6: Wird es der Senat bei einem Tierschutzpreis für einen engagierten Verein, der sich der Pflege verletzter Eichhörnchen und deren Wiederauswilderung widmet, belassen oder plant er die Unterstützung dieses Engagements , und wenn ja, wie? Antwort zu 6: Der Senat plant keine weitere Unterstützung des ehrenamtlichen Engagements, da hierfür keine Mittel zur Verfügung stehen. Berlin, den 29. Oktober 2015 In Vertretung R. L ü s c h e r ................................ Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 02. Nov. 2015)