Drucksache 17 / 17 195 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Gerwald Claus-Brunner (PIRATEN) vom 30. September 2015 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 16. Oktober 2015) und Antwort Zusammenführung der Berliner Sternwarten und Planetarien III Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Auf der Grundlage des Berichts an den Hauptausschuss (Rote Nummer 0827 E) frage ich den Senat: Warum wird von der Vorgabe, dass es für das Land Berlin nicht zu Mehrbelastungen kommen soll, abgewichen? Zu 1.: Wie in der zitierten Roten Nummer 0827 E unter Buchstabe B. ausgeführt, hat das vorliegende Betriebskonzept verdeutlicht, dass eine technische Leistungssteigerung , eine Modernisierung der Programme und Angebote sowie eine Steigerung der Besucherzahlen in den Anfangsjahren nicht ohne zusätzliche Ausgaben bzw. eine Anschubfinanzierung zu erreichen sind. 2. a) Wie setzt sich der genannte Mehrbedarf in Höhe von 468.751 € für den laufenden Betrieb detailliert zusammen ? b) Sind in diesem Betrag die steigenden Energiepreise mit eingerechnet? Wenn nein, warum nicht? Wenn ja, wie hoch fällt dieser Betrag in den nächsten Jahren aus? (Bitte nach Jahren aufgeschlüsselt) Zu 2.: a) Für die Umsetzung der Gesamtkonzeption zur Entwicklung der öffentlich geförderten Sternwarten und Planetarien werden lt. Betriebskonzept folgende Kosten für den laufenden Betrieb veranschlagt: s. Anlage 1. b) Steigende Energiekosten wurden pauschal berücksichtigt . Eine jahresbezogene Aufschlüsselung ist vor dem Hintergrund der noch laufenden Sanierungsarbeiten am/im Zeiss-Großplanetarium nicht möglich. 3. a) Ist eine Vergrößerung des Stellenplans und damit der Personalkosten bei Zusammenlegung vorgesehen? Wenn ja, wie sehen diese konkret aus? b) Welchen Bereichen und Funktionen kommen bei der Neuausrichtung so hohe Bedeutung zu, dass sie personell gestärkt werden sollen und warum? (Bitte nach Bereichen und Funktionen aufschlüsseln) Zu 3. a) und 3: b): Über Einzelheiten des Stellenplans ist noch zu entscheiden. 4. Verbleiben Stellen bei der Stiftung Deutsches Technikmuseum Berlin, die dann für die neue Gesamteinrichtung neu zu besetzen sind? Falls ja, ist dieser mögliche Umstand beim oben genannten Mehrbedarf bereits mit eingerechnet und um welche Stellen handelt es sich/wird es sich handeln? Falls Neubesetzungen notwendig werden, wie sieht die Mehrbelastung für das Land Berlin dann aus? Zu 4.: Nein, es verbleiben keine Stellen des ZeissGroßplanetariums sowie der Archenhold-Sternwarte bei der Stiftung Deutsches Technikmuseum Berlin. Grundsätzlich ist vorgesehen, dass alle derzeit beim Zeiss-Großplanetarium sowie der Archenhold-Sternwarte beschäftigten Arbeitnehmer auf den neuen Träger übergehen . 5. a) Wo werden konkret Einsparungen erzielt? (Bitte detailliert aufschlüsseln) b) Sind Doppelbesetzungen in der Verwaltung zu erwarten ? Wenn ja, um welche Stellen handelt es sich und wird mit der zu erwartenden Doppelbesetzung umgegangen? c) Wie sollen Synergieeffekte im Verwaltungsbereich konkret aussehen? Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 17 195 2 Zu 5.: a) In der Anfangsphase sind keine Einsparungen erzielbar. In den Folgejahren werden zuschussmindernde Einsparungen aufgrund höherer Einnahmen erwartet . b) Nein. c) Synergien werden insbesondere im Bereich Programmplanung , Öffentlichkeitsarbeit und technische Leitung erwartet. 6. Wie setzt sich der in dem Gutachten genannte Investitionsbedarf in Höhe von 1.915.000 € für die Jahre 2015 bis 2020 konkret zusammen? (Bitte nach Jahren aufschlüsseln) Zu 6.: Es handelt sich bei diesem Bedarf um einen Investitionszuschuss , der zunächst in den Jahren 2016/2017 mit einmalig 430.000 € für die technische Verzahnung der drei Einrichtungen (Internet-Standleitung/Serverstruktur, Fulldome-Software) anfällt. Der verbleibende Investitionszuschuss in Höhe von 1.485.000 € besteht für Maßnahmen wie die Erneuerung des Sternprojektors einschl. Fahrstuhl, des Kühlsystems, Beamer und Planetarium sowie für den Neubau des Kleinplanetariums in den Jahren 2018 bis 2020. 7. a) Warum sind weitere Ausgaben für verschiedene weitere Maßnahmen trotz zweier teurer Gutachten und jahrelanger Planungen zweier Senatsverwaltungen in ihrer Höhe unbekannt? b) Um welche Maßnahmen handelt es sich konkret und warum sind sie notwendig? (Bitte mit Angabe der Gebäude, in denen sie stattfinden sollen) c) Wer war bzgl. Der Gutachten und der Planungen seitens der Senatsverwaltung verantwortlich? (Bitte detailliert aufschlüsseln) Zu 7.: Bei den in Rede stehenden Maßnahmen (Barrierefreiheit , Schließsystem, Schalldämmung Beamer, Haustechnik , Umbau Bibliothek) handelt es sich um gebäudespezifischen bzw. nutzungsspezifischen Bedarf. Weder die beauftragten Unternehmensberatungen noch die beteiligten Senatsverwaltungen (Senatskanzlei - Kulturelle Angelegenheiten -, Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft - Bildung -) verfügen über die erforderliche Fachkunde zur Bezifferung der damit verbundenen Kosten. Der Hinweis im Gutachten erfolgte im Interesse einer vollständigen Darlegung. 8. a) Welche Instandhaltungskosten in welcher Höhe sind bei den Gebäuden zu erwarten und wer trägt diese? (Bitte nach Gebäuden aufschlüsseln) b) Sind zu erwartende Sanierungskosten der beiden über 50 Jahre alten Gebäude des Planetariums am Insulaner und Sternwarte auf dem Insulaner berücksichtigt? Falls nein, warum nicht? Zu 8.: a) Für Grundstücke und Gebäude, die sich im „Sondervermögen Immobilien des Landes Berlin (SILB)“ befinden und die von der Berliner Immobilienmanagement GmbH (BIM) bewirtschaftet werden, sind die Instandhaltungskosten in den von der BIM GmbH ermittelten Miet- und Betriebs- und Nebenkosten enthalten. Die Liegenschaften Alt-Treptow 1 (Archenhold-Sternwarte) und Prenzlauer Allee 80 (Zeiss-Großplanetarium) befinden sich bereits im SILB und werden von der BIM bewirtschaftet . Die entsprechenden Haushaltsmittel sind im Kapitel 0310 – Kulturelle Angelegenheiten -, Titel 68502 – Zuschuss an die Stiftung Deutsches Technikmuseum - enthalten. b) Für die vom Verein Wilhelm-Foerster-Sternwarte e.V. genutzte Liegenschaft Munsterdamm 86 - 90 hat das Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg die Übertragung der Liegenschaft in das SILB beantragt. Der von der BIM GmbH in diesem Zusammenhang durchgeführte Gebäudescan ergab einen Sanierungsbedarf in Höhe von rd. 4 Mio. € (vgl. Rote Nummer 2303). 9. a) In welcher Höhe fallen bisher die jährlichen Mietkosten für die bereits im Bestand der BIM befindlichen Gebäude des ZEISS-Großplanetariums und der Archenhold-Sternwarte an? (Bitte nach Einrichtungen aufschlüsseln) b) Welche jährlichen Mietkosten werden nach Schaffung der neuen Gesamteinrichtung zusätzlich für die Gebäude des Planetariums und der Sternwarte WilhelmFoerster -Sternwarte nach Eingliederung in den BIMBestand hinzukommen? (Bitte nach Gebäude aufschlüsseln) c) Ist es geplant, der neuen Gesamteinrichtung die Mietkosten an die BIM zu ersparen? Wenn ja, inwieweit ist dies geplant? Wenn nein, warum nicht? Zu 9.: a) Jahresmiete für die Archenhold-Sternwarte gemäß Haushaltsplan-Entwurf 2016/2017: 176.242 €. Jahresmiete für das Zeiss-Großplanetarium gemäß Haushaltsplan-Entwurf 2016/2017: 267.247 €. b) Jahresmiete für die Wilhelm-Foerster-Sternwarte mit Planetarium gemäß Haushaltsplan-Entwurf 2016/2017: 304.200 €. c) Nein. Die Verträge mit der BIM sind zu erfüllen. 10. Warum erfolgt im Hinblick auf das in Zukunft hochmoderne ZEISS-Großplanetarium im Vergleich zu dem Planetarium der Wilhelm-Foerster-Sternwarte e.V. keine Konzentration auf nur diesen einen Standort auch unter dem Aspekt der besseren Verkehrsanbindung und einer zentraleren Lage am S-Bahnhof Prenzlauer Allee? Zu 10.: Allein schon aus bildungspolitischen Aspekten ist die Konzentration auf einen Standort nicht opportun. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 17 195 3 11. a) Ist dem Senat bekannt, dass der Planetariumsprojektor des Planetariums am Insulaner 50 Jahre alt ist? b) Sind für diesen Planetariumsprojektor überhaupt noch Ersatzteile vorrätig? Falls ja, welche und wo? Falls nein, wie will der Senat den Betrieb dieses Gerätes und damit der Einrichtung trotzdem sicherstellen? c) Ist dem Senat bekannt, dass bereits jetzt Probleme mit dem Projektor bestehen, die zu Teilausfällen im Projektionsbild führen? Falls ja, wie geht der Senat damit um? Falls nein, warum nicht? d) Ist bei den Planungen der neuen Gesamteinrichtung das Risiko eines längeren Ausfalls dieses Geräts in irgendeiner Weise berücksichtigt worden? Wenn ja, wie? Wenn nein, warum nicht? e) Plant der Senat Maßnahmen, um einem längeren Ausfall des Geräts wirksam begegnen zu können? Falls ja, um welche handelt es sich im Detail und wann werden diese voraussichtlich umgesetzt? Falls nein, warum nicht? Zu 11.: a) Ja. b) Ja, bei einem weltweit tätigen Werksspezialisten. c) - e) Der Zeiss-Projektor Modell V ist in vollem Umfang einsatzfähig und zeigt keinerlei Ausfälle im Projektionsbild und in den Bewegungen. Sollte der Projektor wider Erwarten trotzdem ausfallen, können alle astronomischen Funktionen durch das moderne, 2010 montierte elektronische FullDome-System dargestellt werden. 12. a) Was versteht der Senat unter der „Präsenz“ der neuen Gesamteinrichtung in der „Berliner Kulturlandschaft “? b) Welche Art von Kulturveranstaltungen sollen konkret stattfinden? c) Warum soll eine Bündelung der Zuständigkeit für die neue Gesamteinrichtung trotz einer Kulturausrichtung bei der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft erfolgen? Zu 12.: a), c) In der Roten Nummer 0827 wird unter Buchstabe D. anlässlich der vom Hauptausschuss erbetenen inhaltlichen Bewertung des Betriebskonzeptes u.a. ausgeführt, dass durch eine Zusammenlegung der Archenhold -Sternwarte, des Zeiss-Großplanetariums und der Wilhelm-Foerster-Sternwarte mit Planetarium nach über 25 Jahren wieder eine berlinweit und abgestimmt agierende Institution der Astronomie mit Wahrnehmung und Präsenz in der Berliner Kultur- und Wissenschaftslandschaft geschaffen werden würde. Die genannten Begriffe erschließen sich aus diesem Zusammenhang. Der dem innewohnende Bildungsgedanke ist nicht explizit erwähnt . b) Die inhaltliche Ausgestaltung des Programmentwurfes für die Gesamteinrichtung wird derzeit noch erarbeitet . 13. a) Welche Kulturveranstaltungen - wie z.B. Musik , Lesungen. Hörspiele, Märchen - finden bereits jetzt am Standort Planetarium der Wilhelm-Foerster- Sternwarte e.V. statt und wie hoch ist ihr prozentualer und absoluter Anteil an der Gesamtzahl der Veranstaltungen im Planetarium? b) Wie hoch ist die Zahl der Besucher bei den o.g. Kulturveranstaltungen? (Bitte nach Veranstaltung in absoluten und relativen Zahlen aufschlüsseln) c) Inwieweit treten diese vorhandenen und geplanten Kulturveranstaltungen in Konkurrenz zu freien Kulturträgern ? d) Sieht es der Senat als seine Aufgabe an, durch die Schaffung dieser neuen, staatlich subventionierten Gesamteinrichtung, andere, insbesondere freie Kulturträger , zu benachteiligen? Wenn ja, warum? e) Plant der Senat mögliche Benachteiligungen anderer – vor allem freier – Kulturträger [zu] verhindern? Wenn ja, welche Planungen sind vorhanden, wie sehen diese detailliert aus und wann werden diese umgesetzt ? Wenn nein, warum nicht? Zu 13.: a), b) Ausweislich der vorliegenden Daten führte das Zeiss-Planetarium am Insulaner im Jahr 2014 insgesamt 1.026 Veranstaltungen mit 81.601 Besuchern durch. Die Besucherzahl verteilt sich auf • Schul- oder Ferienveranstaltungen mit 30.398 Besucherinnen und Besuchern (rd. 37 %), • sonstige Kinder- und Familienveranstaltungen mit 15.336 Besucherinnen und Besuchern (rd. 19 %), • Kultur- und Musikveranstaltungen, Hörspiele mit 15.687 Besucherinnen und Besuchern (rd. 19 %), • Astronomische/Naturwissenschaftliche Veranstaltungen mit 14.410 Besucherinnen und Besuchern (rd. 18 %), • Sonderveranstaltungen (z.B. Lange Nacht der Museen ) mit 5.770 Besucherinnen und Besuchern (rd. 7 %). c) - e) Diese, die Planetariumstechnik nutzenden Veranstaltungen sind in ihrer Eigenart so entfernt von Veranstaltungen freier Kulturträger, dass der Gedanke an eine mögliche Konkurrenz nicht aufkommen kann. 14. a) Ist es geplant, die bisher im Publikumsbetrieb tätigen Mitglieder des Trägervereins Wilhelm-FoersterSternwarte e.V. auch nach einer Zusammenführung der Einrichtungen in den Betrieb einzubinden? Wenn ja, in welchem Umfang? Wenn nein, warum nicht? b) Wie soll diese Einbindung konkret aussehen und werden diese Mitglieder weiterhin Aufwandsentschädigungen oder Honorare für ihre umfangrechen und anspruchsvollen Tätigkeiten erhalten? c) Wird es darüber hinaus festangestellte Mitarbeiter für den Publikumsbetrieb geben? Wenn ja, wie viele? Wenn nein, warum nicht? Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 17 195 4 d) Ist geplant, diesen Personalbedarf durch Neueinstellungen zu decken? Wenn nein, wie wird der Personalbedarf sonst gedeckt ? Wenn ja, wie viele Neueinstellungen sind geplant? Zu 14.: a), b) Ja. Über Einzelheiten ist noch zu entscheiden. Durch eine Zusammenführung der drei Einrichtungen wird der Fortbestand des Vereins und sein Wirkungsbereich nicht gefährdet. Im Gegenteil - durch die Zusammenführung wird der Verein von Aufgaben entlastet und kann sich auf seine eigentlichen Ziele (Pflege und Förderung der volkstümlichen Astronomie, Beitrag zur Verbreitung astronomischer Kenntnisse, wissenschaftliche Beobachtung unter fachlicher Anleitung) konzentrieren. Das ehrenamtliche Engagement der Vereinsmitglieder und deren Anteil am Betrieb der Sternwarte und des Planetariums werden auch nach einer Zusammenführung notwendig sein. c), d) Vgl. Antwort zu Frage 4. 15. Sind im neuen Haushaltsplan Gelder für die Gesamteinrichtung eingeplant? Wenn ja, in welcher Höhe und unter welchem Kapitel und Titel finden sich diese? Wenn nein, warum nicht? Zu 15.: Die Veranschlagung erfolgte aufgrund der noch nicht abgeschlossenen Bestimmungen getrennt nach dem Zuschussbedarf für die einzelnen Einrichtungen - für die noch zur Stiftung Deutsches Technikmuseum Berlin gehörenden Einrichtungen (Archenhold-Sternwarte, Zeiss-Großplanetarium) im Einzelplan 03 und für den Verein Wilhelm-Foerster-Sternwarte als Zuwendungsempfänger der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft im Einzelplan 10 (vgl. Rote Nummer 2303). Berlin, den 29. Oktober 2015 In Vertretung Mark Rackles Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 10. Nov. 2015) S17-17195 S1717195 Anlage