Drucksache 17 / 17 199 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Gerwald Claus-Brunner (PIRATEN) vom 14. Oktober 2015 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 16. Oktober 2015) und Antwort Müllabsauganlage Schlangenbader Straße Nr. 5 Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Stimmt der Senat mit der Ansicht überein, dass Unternehmen, wie degewo oder auch BSR, deren Haupt- bzw. Alleingesellschafter das Land Berlin ist, dem Land Berlin uneingeschränkt rechenschaftspflichtig sind, solange Daten Dritter nicht betroffen sind? Frage 2: Teilt der Senat die Ansicht, dass diese Unternehmen durch die Gesellschafteranteile aus Steuermitteln von der Gesellschaft „finanziert“ wurden und somit der indirekten Kontrolle der Gesellschaft unterstehen? Antwort zu 1 und 2: Die Einsichts- und Kontrollrechte des Landes Berlin folgen für privatrechtlich organisierte Beteiligungen, also auch für die degewo AG, aus § 65 Landeshaushaltsordnung (LHO) mit den in den Beteiligungshinweisen des Senats von Berlin fixierten Regelungen , für die Berliner Stadtreinigungsbetriebe (BSR) als Anstalt des Öffentlichen Rechts aus dem Berliner Betriebe -Gesetz. Unmittelbare Rechte und Pflichten sind entsprechend diesen Regelungen den jeweiligen Unternehmensorganen , also insbesondere den Aufsichtsräten, zugewiesen . Das Land Berlin, also die für die jeweilige Beteiligungsführung zuständigen Senatsverwaltungen und der Unterausschuss für Beteiligungsmanagement und Controlling des Abgeordnetenhauses, zu dessen Sitzungen turnusmäßig auch die jeweiligen Vorstände eingeladen werden, werden über ein aktives Beteiligungscontrolling fortlaufend informiert. Die Öffentlichkeit erhält u.a. über die jährlichen Beteiligungsberichte der Senatsverwaltung für Finanzen, in die die genannten Unternehmen einbezogen sind, die Möglichkeit , sich über die Unternehmensentwicklung, mithin auch über die Entwicklung des eingesetzten Eigenkapitals , zu informieren. Frage 3: Besitzen Bürger – ggf. vertreten durch ihre gewählten Repräsentanten - in den Augen des Senates das Recht, von den landeseigenen Betrieben eine nachvollziehbare Geschäftsführung zu fordern. Antwort zu 3: Die ordnungsgemäße Geschäftsführung wird, so die geltenden Gesetze, regelmäßig durch unabhängige Wirtschaftsprüfer/innen untersucht und festgestellt . Die Testate der Wirtschaftsprüfer/innen sind Grundlage der Jahresabschlüsse, die auch veröffentlicht werden. Frage 4: Versteht der Senat den Wunsch vieler Bewohner der Schlangenbader Straße – repräsentiert durch die Mieterinitiative -, Auskunft über die Wartungsarbeiten der BSR an der Müllabsauganlage zu erhalten (zumindest für die Zeit, in welcher die BSR für die Wartung zuständig war)? Antwort zu 4: Jede Mieterin und jeder Mieter ist im Rahmen der Prüfung seiner bzw. ihrer Betriebskostenabrechnung berechtigt, Einsicht in die Abrechnungen und dazu gehörenden Verträge zu nehmen. Die degewo bietet Mieterinnen und Mietern selbstverständlich die Möglichkeit , nach entsprechender Terminvereinbarung dieses Recht auszuüben. Frage 5: Stimmt der Senat mit der Ansicht überein, dass eine pauschale Abgabe für die Müllentsorgung notwendigerweise einen anteiligen Betrag für die Bereitstellung und Wartung der Entsorgungsinfrastruktur enthalten muss, wenn es für den Mieter keine anderweitig deklarierten Müllkosten gibt? Antwort zu 5: Im Vertrag zwischen der BSR, der degewo und der angeschlossenen Eigentümergemeinschaft vom 02.01.1979 einschließlich aller Nachträge ist geregelt , dass alle Vertragsparteien, die jeweils in ihrem Eigentum befindlichen Anlagenteile warten und instand halten und somit den Betrieb der Anlage im gesamten Vertragszeitraum aufrecht erhalten. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 17 199 2 Dieser Verpflichtung sind alle Vertragspartner uneingeschränkt nachgekommen. Während der gesamten Betriebszeit von ca. 35 Jahren sind keine nennenswerten Ausfallzeiten zu verzeichnen. Zu jeder Zeit wurde und wird die Anlage betrieben und der Müll vertragskonform entsorgt. Täglich befinden sich Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vor Ort, die den Betrieb der Anlage sicherstellen . Frage 6: Ist der Senat in der Lage, von seinem durch ihn verwalteten Betrieb eine Auflistung der Wartungsvorgänge der letzten 10 Jahre zu erbringen oder nicht? a. Wenn ja, bitte diese Unterlagen beifügen. b. Wenn nein, warum nicht? Antwort zu 6: Sowohl die BSR als auch die degewo sind gemäß dem in der Antwort zu Frage 5 genannten Vertrag berechtigt, sich eines Erfüllungsgehilfen zu bedienen . Dies waren sowohl Firma U. als auch Firma S. und N.. In beiden Fällen sind Rechte Dritter betroffen, so dass zur Wahrung der Rechte Dritter keine Übersendung von Unterlagen erfolgen kann. Frage 7: Falls der Senat sich nicht in der Lage sieht, einen Nachweis über vereinnahmte Gelder und geleistete Arbeiten seitens der BSR zu erbringen, wie rechtfertigt er vor den Mietern der Schlangenbader Straße die erhobene pauschale Abgaben von momentan 32 Cent/m² für die Müllentsorgung? Antwort zu 7: Die degewo hat im Rahmen des Betreibervertrages eine komplette Leistung zur Müllentsorgung eingekauft, deren Kosten vollumfänglich als Betriebskosten umlagefähig sind. Es ist nachvollziehbar, dass eine technisch so komplexe Anlage, deren Betrieb zusätzlich einen hohen Energiebedarf aufweist, auch überdurchschnittliche Kosten verursacht. Die tatsächlich aufzuwendenden Kosten wurden seitens der BSR in den Antworten auf die Schriftliche Anfrage Nr. 17/16058 und auf die Petition 6542/17 transparent dargestellt. Diese Kosten liegen höher als die gemäß Vertrag umgelegten Kosten an die Mieterinnen und Mieter. Die Gründe für die Schließung der Müllabsauganlage liegen nicht allein am technischen Zustand. Vielmehr wird die gesetzliche vorgeschriebene Mülltrennung nicht umgesetzt. Eine für die Mieterinnen und Mieter wesentlich preiswertere Möglichkeit der ökologischen Müllsammlung , die den Gesetzmäßigkeiten entspricht, wird nun von der degewo umgesetzt. Seitens der BSR war die Vertragskündigung aus tarifrechtlichen Gründen unumgänglich. Seit April 2015 sind mittlerweile 540 Wohnungen nicht mehr an die Müllabsauganlage angeschlossen. In allen betroffenen Gebäuden funktioniert das neue Konzept laut degewo reibungslos. Es werden keine der befürchteten Verschmutzungen festgestellt. Ebenso gibt es keine Beschwerden der betroffenen Mieterinnen und Mieter. Insofern ist fraglich, ob die Mieterinitiative die mehrheitliche Meinung der Bewohnerinnen und Bewohner widerspiegelt. Nicht zuletzt konnte durch die intensive Informationsarbeit der degewo in 18 Veranstaltungen eine hohe Akzeptanz für das neue Konzept aufgebaut werden. Berlin, den 28. Oktober 2015 In Vertretung Prof. Dr.-Ing. Engelbert Lütke Daldrup ................................ Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 30. Okt. 2015)