Drucksache 17 / 17 200 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Katrin Möller (LINKE) vom 16. Oktober 2015 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 19. Oktober 2015) und Antwort Betreuungsgeld: Wofür soll der Anteil Berlins verwendet werden? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wer hat die Entscheidung getroffen, dass die im Umfang von 1 Milliarde Euro p.a. im Bundeshaushalt eingestellten Mittel für das Betreuungsgeld, die langfristig für die Umsetzung des mittlerweile gerichtlich „gekippten “ Betreuungsgeldgesetzes vorgesehen war, nunmehr in viel geringerem Umfang und auch nur für drei Jahre auf die Länder verteilt werden soll? Zu 1: In der Vereinbarung der Ministerpräsidentinnen und -präsidenten und der Bundeskanzlerin vom 24. September d. J. heißt es u. a.: „Die steigende Zahl von Flüchtlingen und Asylbewerbern stellt die Kinderbetreuung vor große Herausforderungen. Die Bundesregierung wird die Betreuung von Kindern weiter unterstützen. Hierzu wird der Bund die finanziellen Spielräume im Bundeshaushalt, die durch den Wegfall des Betreuungsgeldes bis 2018 entstehen, dazu nutzen, Länder und Kommunen bei Maßnahmen zur Verbesserung der Kinderbetreuung zu unterstützen (gemäß Umsatzsteuerverteilung)“. Im Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz , das der Bundesrat am 16. Oktober d. J. beschlossen hat (BR-Drs. 466/15 (B)), wird in Art. 8 die Umsatzsteuerverteilung zwischen Bund und Ländern verändert. Ausweislich der Gesetzesbegründung wird im für die Jahre 2015 bis 2019 veränderten sog. Umsatzsteuerfestbetrag für 2016 ein Betrag in Höhe von 339 Mio. EUR, für 2017 in Höhe von 774 Mio. EUR und für 2018 in Höhe von 870 Mio. EUR für die Kinderbetreuung mit berücksichtigt. In seiner Eigenschaft als Vorsitzender der Ministerpräsidentenkonferenz hat der Präsident des Senats der Freien Hansestadt Bremen im Nachgang zu Erörterungen der Ministerpräsidentenkonferenz am 9. Oktober ein Schreiben an den Bundesminister der Finanzen gerichtet, nach dem die Regierungschefinnen und Regierungschefs die Ankündigung der Bundesregierung nicht vollständig umgesetzt sehen und um Anpassung bitten. 2. Wie und durch wen waren die Länder und speziell das Land Berlin in diese Entscheidung einbezogen? Zu 2: Berlin hat dem Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz im Bundesrat zugestimmt, weil andere in diesem Gesetz geregelten Aspekte keinen Aufschub dulden. Damit ist nicht verbunden, dass das Land von seiner Position , wie sie im Schreiben des Vorsitzenden der Ministerpräsidentenkonferenz deutlich geworden ist, abweicht. 3. Wie bewertet der Senat die im Rahmen des Flüchtlingsgipfels zwischen Bund und Ländern am 24. September 2015 getroffene Entscheidung, „Spielräume, die durch den Wegfall des Betreuungsgeldes bis 2018 entstehen, dazu (zu) nutzen, Länder und Kommunen bei Maßnahmen zur Verbesserung der Kinderbetreuung zu unterstützen …“? Zu 3: Siehe Antworten zu 1 und 2. 4. In welcher Höhe wird Berlin 2016, 2017 und 2018 Mittel aus den „Betreuungsgeld-Millionen“ erhalten? Zu 4: Das Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz sieht einen jährlichen Gesamtbetrag vor, der im Rahmen der Umsatzsteuerverteilung zugunsten der Ländergemeinschaft wirkt. Rechnerisch führt der darin enthaltene Anteil , der nach der Gesetzesbegründung im Zusammenhang mit Kinderbetreuung steht, für Berlin zu Mehreinnahmen im Jahre 2016 in Höhe von 18,6 Mio., in 2017 in Höhe von 42,6 Mio. und in 2018 in Höhe von 47,8 Mio. EUR. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 17 200 2 5. Welcher Zweckbindung unterliegen diese ehemals für das Betreuungsgeld vorgesehenen Mittel, die Berlin erhält? Zu 5: Es handelt sich um zusätzliche Steuereinnahmen . Steuereinnahmen unterliegen rechtlich keiner Zweckbindung. Stattdessen gilt das Gesamtdeckungsprinzip , nach dem grundsätzlich alle Einnahmen zur Deckung sämtlicher Ausgaben herangezogen werden. Allerdings wird der Senat vorschlagen, diese Mittel im Kitabereich auszugeben. 6. Wer entscheidet im Land Berlin über die konkrete Mittelverwendung und wie wird das Abgeordnetenhaus in die Entscheidung einbezogen? Zu 6: Das Abgeordnetenhaus von Berlin entscheidet über die Haushaltspläne. Die finanziellen Auswirkungen des Asylverfahrensbeschleunigungsgesetzes wie auch die ausgabeseitigen Veränderungen, die sich im Vergleich zu den ins Verfahren bereits eingebrachten Haushaltsplanentwürfen für 2016 und 2017 voraussichtlich ergeben, müssten durch Anträge der Fraktionen eingearbeitet werden . Dies ist aufgrund einer Unterrichtung durch den Senat bereits im Hauptausschuss erörtert worden. 7. Wie wird der Senat sichern, dass die Anteile Berlins an der Verteilung der „Betreuungsgeld-Millionen“ für den insbesondere qualitativen Kitaausbau eingesetzt werden und damit allen Kindern im Vorschulalter zugutekommen ? Zu 7: Das Recht auf einen Kitaplatz gilt unabhängig von der Herkunft und unabhängig vom aufenthaltsrechtlichen Status der Eltern eines Kindes. Aufgrund des aktuell starken Zuzugs auch von Kindern im Kita-Alter werden über die bestehenden Kapazitäten hinausgehende Plätze benötigt. Die Sicherung des Platzangebots und damit die Erfüllung des Rechtsanspruchs aller Kinder ist vorrangiges Ziel des Senats. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 6 verwiesen . 8. Wo werden die Mittel, die Berlin aus den Betreuungsgeld -Millionen erhält, im HH-Plan für 2016 und 17 eingestellt? Zu 8: Wie dargestellt, verändert sich durch das Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz der Umsatzsteuerfestbetrag zugunsten der Länder um einen jährlichen Gesamtbetrag , was wiederum zu einer Veränderung der Einnahmen jedes einzelnen Landes aus der Umsatzsteuer führt. Die Umsatzsteuereinnahmen des Landes werden in Kapitel 2900, Titel 015 00, veranschlagt. Berlin, den 04. November 2015 In Vertretung Klaus Feiler Senatsverwaltung für Finanzen (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 06. Nov. 2015)