Drucksache 17 / 17 208 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Brigitte Lange (SPD) vom 18. Oktober 2015 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 19. Oktober 2015) und Antwort Der internationale Künstlerausweis der Internationalen Gesellschaf der Bildenden Künste (IGBK) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. In welche Museen und Ausstellungsinstitutionen in Berlin ermöglicht der internationale Künstlerausweis einen reduzierten oder unentgeltlichen Eintritt? Zu 1.: Akademie der Künste Berlinische Galerie (vorbehaltlich Änderungen für Sonderausstellungen) Brücke Museum Haus am Waldsee Martin-Gropius-Bau KW – Institute for Contemporary Art me Collectors Room Berlin Sammlung Hoffmann 2. Wer ist berechtigt, den internationalen Künstlerausweis bei der IGBK zu erhalten? Zu 2.: Den Ausweis können alle professionellen Künstlerinnen und Künstler mit festem Wohnsitz in Deutschland beantragen – unabhängig von einer Mitgliedschaft in einem der Mitgliedsverbände der Internationalen Gesellschaft der Bildenden Kunst (IGBK), das sind der Berufsverband Bildender Künstlerinnen und Künstler (BBK), die Gemeinschaft der Künstlerinnen und Kunstförderer (GEDOK) sowie der Deutsche Künstlerbund. 3. Welche Kriterien müssen die Künstler im Einzelnen erfüllen, um den internationalen Künstlerausweis zu erhalten bzw. wie findet eine entsprechende Überprüfung der Erfüllung dieser Kriterien statt? Zu 3.: Die Künstlerinnen und Künstler müssen einen Nachweis über ihre professionelle künstlerische Tätigkeit erbringen. Jede einzelne Anfrage wird von der Geschäftsstelle der Internationalen Gesellschaft der Bildenden Künste (IGBK) geprüft, in strittigen Fällen unter Einbeziehung des Vorstands. Relevante Kriterien bei der Prüfung sind: Die aktuelle professionelle künstlerische Tätigkeit der/des Antragstellenden sowie entweder eine aktuelle regelmäßige Ausstellungs- oder Projekttätigkeit oder ein abgeschlossenes Studium der Freien Kunst an einer Kunsthochschule. Berlin, den 26. Oktober 2015 Der Regierende Bürgermeister In Vertretung Björn Böhning Chef der Senatskanzlei (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 29. Okt. 2015)