Drucksache 17 / 17 213 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Oliver Höfinghoff (PIRATEN) vom 19. Oktober 2015 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 20. Oktober 2015) und Antwort Mieterbeiräte bei den landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Hat sich die Zahl der Mieterbeiräte bei den landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften seit Beantwortung der Kleinen Anfrage Drs. 17/10263 (März 2012) verändert? (Wenn ja, bitte aufschlüsseln nach Wohnungsbaugesellschaften .) Antwort zu 1: Anzahl Mieterbeiräte der städtischen Wohnungsbaugesellschaften städtische Wohnungsbaugesellschaft 2012 2015 degewo 22 19 Gesobau 8 10 Gewobag 11 16 Howoge 6 3 Stadt und Land 14 8 WBM 13 12 gesamt: 74 68 Frage 2: Unterhält die landeseigene berlinovo Immobilien Gesellschaft mbH Mieterbeiräte? Wenn ja, wie viele und mit welcher Zuständigkeit? Antwort zu 2: Es gibt in einem Objekt einen Mieterbeirat . Frage 3: Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um in einem Mieterbeirat einer landeseigenen Wohnungsbaugesellschaft mitarbeiten zu können und wo sind diese Voraussetzungen jeweils verbindlich festgehalten? Antwort zu 3: In Satzungen bzw. Vereinbarungen und Wahlordnungen der städtischen Gesellschaften ist jeweils festgehalten, wer in den Mieterbeirat gewählt werden kann. Die Voraussetzungen sind bei den Gesellschaften zum Teil unterschiedlich formuliert. Grundsätzlich muss es sich um Mieterinnen und Mieter mit einem gültigen Mietvertrag handeln. Frage 4: Wie ist das Vorgehen, wenn ein Mitglied eines Mieterbeirates die unter 3. genannten Voraussetzungen nicht oder nicht mehr erfüllt? Antwort zu 4: Vertreterinnen und Vertreter der Mieterbeiräte können zurücktreten oder abgewählt werden , wenn sie nicht mehr die Voraussetzungen erfüllen, die zur Wahl erbracht werden mussten. Bei Ausscheiden eines Mitgliedes rücken nicht gewählte Kandidatinnen oder Kandidaten nach. Stehen diese nicht zur Verfügung, können Neuwahlen bzw. Nachwahlen durchgeführt werden . Es können auch ehrenamtlich Mitwirkende mit beratender Stimme in den Mieterbeirat berufen werden (WBM). Frage 5: Wie wird von den landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften sichergestellt, dass Personen mit rechtsextremen , antisemitischen und/oder rassistischen Einstellungsmustern nicht Mitglied in einem Mieterbeirat werden ? Antwort zu 5: Mieterbeiräte haben die Aufgabe und das Ziel, das nachbarschaftliche Zusammenleben in der Mieterschaft zu fördern. Rechtsextreme, antisemitische und/oder rassistische Meinungen und Handlungen widersprechen diesem Anliegen. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 17 213 2 Im Vorfeld von Mieterbeiratswahlen werden Gespräche zwischen interessierten Kandidatinnen oder Kandidaten und Vertreterinnen oder Vertretern der städtischen Wohnungsbaugesellschaften geführt, so dass die künftige Form der Zusammenarbeit und die Themenschwerpunkte für das ehrenamtliche Engagement eingeschätzt werden können. Die Vermieterinnen oder Vermieter können die Kandidatur von Mieterinnen oder Mietern ablehnen, wenn ein rechtswidriges Verhalten erkennbar ist. Dazu zählen auch rechtsextreme, antisemitische und/oder rassistischen Meinungsäußerungen. Nach Implementierung des Mieterbeirates oder einer Interessenvertretung besteht auch weiterhin ein enger Kontakt, im Sinne eines partnerschaftlichen Umgangs zu den Mieterbeiräten, um Hilfestellungen zu geben und Hinweise und Wünsche im Sinne einer konstruktiven Zusammenarbeit aufzunehmen. Berlin, den 30. Oktober 2015 In Vertretung Prof. Dr.-Ing. Engelbert Lütke Daldrup ................................ Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 03. Nov. 2015)