Drucksache 17 / 17 221 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Regina Kittler (LINKE) vom 20. Oktober 2015 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 21. Oktober 2015) und Antwort Korrekte Bezahlung von Überstunden bei Lehramtsanwärter/-innen? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Gemäß "Verordnung über die Gewährung einer Unterrichtsvergütung für Lehramtsanwärter" (GVBl. I S. 266, gültig seit dem 1.7.2011) steht Lehramtsanwärter/- innen für das selbständige Erteilen von Unterrichtsstunden über die 10 Stunden Ausbildungsunterricht hinaus eine gesonderte Vergütung zu. Wie kontrolliert der Senat die Einhaltung der Verordnung? 2. Wie viele dieser über die 10 Stunden hinausgehenden Stunden wurden seit dem 1.7.2011 erteilt (bitte nach Schulhalbjahren aufschlüsseln)? 3. Wie viele dieser Stunden wurden entsprechend der Verordnung vergütet, wie viele wurden nicht vergütet (bitte obigen Schulhalbjahresangaben zuordnen)? 4. Auf welcher rechtlichen Basis und aus welchen Gründen wurde keine Vergütung erstattet? Zu 1. bis 4.: Es sind keine Anträge von Lehramtsanwärterinnen oder Lehramtsanwärtern auf Gewährung einer Unterrichtsvergütung entsprechend der o.g. Verordnung bekannt. Statistische Erhebungen liegen daraus resultierend nicht vor. Die Leitungen der Schulpraktischen Seminare achten darauf, dass die Vorgaben der Verordnung über den Vorbereitungsdienst und die Staatsprüfung für Lehrämter (VSLVO) eingehalten werden; unter anderem auch bezogen auf den Umfang der Ausbildungsverpflichtungen gemäß § 9 VSLVO. Berlin, den 27. Oktober 2015 In Vertretung Mark Rackles Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 30. Okt. 2015)