Drucksache 17 / 17 225 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Heiko Thomas (GRÜNE) vom 20. Oktober 2015 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 21. Oktober 2015) und Antwort Wer bezahlt die gesundheitliche Versorgung von Flüchtlingen im Zeitraum bis zur Registrierung beim LaGeSo? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Sehen sie aktuell, trotz der katastrophalen personellen Situation beim Landesamt für Gesundheit und Soziales (LaGeSo), die Gesundheitsversorgung für ankommende geflüchtete Menschen im Zeitraum bis zur Registrierung als in ausreichendem Maß gewährleistet an? 2. Wie lange dauert durchschnittlich bzw. im ungünstigen Fall die Registrierung beim LaGeSo aktuell? 3. Welche Erkenntnisse liegen über Kosten von Krankenhäusern und anderen medizinischen Einrichtungen vor, die durch die medizinische Behandlung von AsylbewerberInnen im Zeitraum bis zu ihrer Registrierung beim LaGeSo entstanden sind? 4. Wer trägt diese anfallenden Kosten? 5. Wie ist die Praxis der Abrechnung im Augenblick? 6. Muss davon ausgegangen werden, dass Anträge auf Kostenerstattung für die Behandlung von Menschen aus diesem Personenkreis ähnlich restriktiv wie die Anträge auf Kostenerstattung für die Leistungserbringung an anderen nicht krankenversicherten Personengruppen (wie etwa EU-MigrantInnen ohne Krankenversicherung) geprüft werden? 7. Wie gedenkt der Senat eine menschenwürdige Gesundheitsversorgung für geflüchtete Menschen im Überbrückungszeitraum bis zur Registrierung zu realisieren? 8. Mit Blick auf die kommende Kältesaison: Wie lange wird es dauern, bis diese Maßnahmen Wirkung zeigen ? 9. Wie will der Senat insbesondere das akute Problem der unzureichenden Versorgung mit Medikamenten lösen, damit AsylbewerberInnen, die noch keinen Registrierungsstatus haben, trotzdem umfassend behandelt werden können? Zu 1. - 9.: Im laufenden Jahr sind bis einschließlich 29. Oktober 2015 insgesamt 37.533 Menschen Berlin zugewiesen worden. Täglich kommen mehrere hundert Menschen über Bayern nach Berlin. Die genannten Zahlen spiegeln dabei nur die bereits registrierten Menschen wider. Diese erhalten über den Behandlungsschein Zugang zur medizinischen Regelversorgung nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG). Ein Teil der aufgenommenen Menschen konnte jedoch noch nicht registriert werden, so dass auch die Leistungsberechtigung formell noch nicht festgestellt worden ist. Die Menschen, die auf ihre Registrierung warten müssen , haben diese Wartezeit nicht zu vertreten und müssen unter humanitären Gesichtspunkten selbstverständlich versorgt werden, bis die Regelleistungen nach dem AsylbLG zum Tragen kommen. Um die Registrierung und damit den Zugang zur Regelversorgung zu beschleunigen, sind verschiedene organisatorische Maßnahmen getroffen worden, insbesondere die Eröffnung der Erstaufnahmestelle in der Bundesallee, die auch bereits Wirkung zeigen, wie aus der nachfolgenden Tabelle für die zurückliegenden sechs Monate ersichtlich ist. Im Monat Anzahl der für Berlin registrierten Asylsuchenden Mai 2015 1.898 Juni 2015 2.831 Juli 2015 4.146 August 2015 5.349 September 2015 8.223 bis einschl. 29. Oktober 2015 8.315 Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 17 225 2 Dennoch wird es noch einige Zeit brauchen, bis alle jetzt auf ihre Registrierung wartenden Menschen registriert und die Wartezeiten für alle neu Ankommenden auf ein vertretbares Maß reduziert werden können. Die medizinische Versorgung der auf die Registrierung Wartenden erfolgt derzeit teils durch Ehrenamtliche, durch Kooperation mit Krankenhäusern, Einsätze der bezirklichen Gesundheitsämter oder in Notfällen durch niedergelassene Arztpraxen bzw. die Krankenhäuser. Aktuell wird eine Konzeption zur medizinischen Versorgung in den großen notbelegten Unterkünften, in denen überwiegend nicht registrierte Menschen untergebracht worden sind, sowie den Standorten Bundesallee und Turmstraße erarbeitet. Ziel ist es, an mehreren Standorten in den Einrichtungen Sprechstunden anbieten zu können. Darüber hinaus hat die Zentrale Impfstelle ihre Tätigkeit am Standort Turmstraße aufgenommen. Die Ausweitung auf eine Zentrale Untersuchungs- und Impfstelle befindet sich derzeit ebenfalls in Vorbereitung. In der Zwischenzeit erbrachte Leistungen von Krankenhäusern und Arztpraxen können nicht beziffert werden . Sie können seitens der Leistungserbringer dem LAGeSo in Rechnung gestellt werden, das die Kosten in entsprechender Anwendung des AsylbLG übernimmt. Die Kostenübernahme erfolgt dabei nach Übereinkunft im Senat nicht auf der Grundlage der sog. Nothelferregelung, auf deren Grundlage Rechnungen aus rechtlichen Gründen vielfach nicht beglichen werden können, sondern als Kostenübernahme analog §§ 4 bzw. 6 AsylbLG. Berlin, den 06. November 2015 In Vertretung Dirk G e r s t l e _____________________________ Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 10. Nov. 2015)