Drucksache 17 / 17 233 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Stefanie Remlinger (GRÜNE) vom 20. Oktober 2015 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 22. Oktober 2015) und Antwort Ausländische pädagogische Fachkräfte werden staatlich anerkannte Erzieherinnen und Erzieher Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Sind dem Senat Konzepte von Anpassungsmaßnahmen im Erzieherberuf bekannt, die ausländische pädagogische Fachkräfte mit dem Ziel der staatlichen Anerkennung qualifizieren? Wenn ja, welche? Zu 1.: Fachkräfte mit einer vergleichbaren ausländischen Fachschulausbildung werden an den Fachschulen für Sozialpädagogik nachqualifiziert, um damit die ausbildungsrechtlichen Voraussetzungen für die staatliche Anerkennung zu erfüllen. Derzeit besteht die Anpassungsqualifizierung in der Regel aus einem 20-wöchigen sozialpädagogischen Praktikum , einer Facharbeit und einem Kolloquium. 2. Sind dem Senat konkrete Umsetzungsbeispiele von Anpassungsqualifizierungen an den Fachschulen für Sozialpädagogik des Landes Berlin bekannt? Wenn ja, welche ? Zu 2.: Fachkräfte mit einem ausländischen pädagogischen Hochschulabschluss, deren Abschluss aufgrund anderer Schwerpunktsetzungen nicht anerkannt werden kann, können an der Fachschule für Sozialpädagogik der Anna-Freud-Schule im Rahmen einer Erzieherausbildung unter Anrechnung ihrer pädagogischen Vorbildung in zwei Jahren den Abschluss einer/eines staatlich geprüften Erzieherin/Erziehers erwerben. 3. Sind dem Senat mögliche Finanzierungsmodelle bekannt für Teilnehmende an den Anpassungsqualifizierungen inklusive der Fördermöglichkeiten über die Regelinstrumente des SGB II und SGB III? Wenn ja, welche? Zu 3.: Die Agenturen für Arbeit und die Jobcenter fördern unter bestimmten Voraussetzungen Qualifizierungen nach den Bestimmungen des SGB II und SGB III. Jedoch erfüllen nicht alle Anerkennungssuchenden diese Voraussetzungen, auch nicht alle Anpassungsmaßnahmen erfüllen die Förderungsbedingungen. Im Förderprogramm „Integration durch Qualifizierung (IQ)“ verfolgt das Bundesministerium für Arbeit und Soziales in der Förderperiode des Europäischen Sozialfonds (ESF) 2014 bis 2020 einen ESF-finanzierten Handlungsschwerpunkt „IQ-Qualifizierungen im Kontext des Anerkennungsgesetzes“. Ziel ist die Förderung von Anerkennungs - und Qualifizierungsberatungen sowie anschließender Qualifizierungsmodule für akademische und nichtakademische Berufe, die für die Anerkennung der entsprechenden Abschlüsse bzw. die darüber langfristig beabsichtigte Integration in den Arbeitsmarkt erforderlich sind. Die Senatsverwaltung für Arbeit, Integration und Frauen plant darüber hinaus einen „Härtefallfonds Berufsanerkennung Berlin“ für diejenigen einzurichten, die nicht über eines der vorhandenen Förderinstrumente in ihrem beruflichen Anerkennungsverfahren gefördert werden können. 4. Liegen Evaluierungsberichte zu Anpassungsmaßnahmen vor? Wenn ja, mit welchem Ergebnis? Zu 4.: Zu der Qualifizierungsmöglichkeit an der Anna -Freud-Schule liegt seit kurzem ein erster Zwischenbericht der Evaluation vor. Der Bericht kommt zu dem Schluss, dass keine grundlegenden Änderungen des Verfahrens erforderlich seien, vielmehr solle eine Konsolidierung des bisherigen Vorgehens erfolgen. Auf der Sprachförderung liegt nach wie vor große Aufmerksamkeit, da am Ende des 2. Studienjahres die C-1 Prüfung bewältigt werden muss. Eine noch engere Zusammenarbeit der beteiligten Kooperationspartner, der Anna-Freud-Schule und der Gesellschaft für Interkulturelles Zusammenleben – GIZ e.V. wird angeregt. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 17 233 2 5. Wie beurteilt der Senat die Fachkräfte-Situation im ErzieherInnenbereich insgesamt sowie insbesondere für ErzieherInnen mit Migrationshintergrund und gezielt geförderter interkultureller Kompetenz? Zu 5.: Die Fachkräftesituation im Erzieherinnen- /Erzieherbereich wird in nächster Zeit angespannt bleiben. Die Flüchtlingssituation stellt eine zusätzliche Herausforderung auch in Bezug auf ausreichend vorhandene sozialpädagogische Fachkräfte dar. Für die Betreuung unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge, die Unterstützung von Flüchtlingsfamilien sowie Integrationsprozessen in Kitas und Schulen werden vermehrt Erzieherinnen und Erzieher benötigt. Erzieherinnen und Erzieher mit Migrationshintergrund sind dabei in vielerlei Hinsicht eine wertvolle Fachkräfteressource. Das landeseigene Sozialpädagogische Fortbildungsinstitut Berlin-Brandenburg (SFBB) bietet zur fachlichen Unterstützung für die sozialpädagogischen Fachkräfte in diesem Arbeitsfeld im kommenden Jahr einen eigenen Fortbildungsschwerpunkt an, das Thema interkulturelle Kompetenz gehört dazu. 6. Plant der Senat die bestehenden Angebote auszuweiten ? Wenn nein, warum nicht? Zu 6.: Um das Anerkennungsverfahren für Absolventinnen und Absolventen ausländischer Fachschulabschlüsse einerseits zu vereinfachen und andererseits auf qualitativer Ebene zu vereinheitlichen, plant der Senat mit Unterstützung des IQ-Netzwerks die Konzipierung einer Anpassungsqualifizierung für diese Zielgruppe. Berlin, den 03. November 2015 In Vertretung Sigrid Klebba Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 09. Nov. 2015)