Drucksache 17 / 17 234 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Stefanie Remlinger (GRÜNE) vom 20. Oktober 2015 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 22. Oktober 2015) und Antwort Ausländische pädagogische Fachkräfte werden staatlich anerkannte Erzieherinnen und Erzieher – Konzept der Anna Freud Schule nicht gut genug? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Vorbemerkung: Mithilfe einer vom Bundesprogramm „Anschwung für frühe Chancen“ finanzierten Prozessbegleitung hat eine Projektgruppe bestehend u.a. aus VertreterInnen der Anna Freud Schule, der INA (Internationale Akademie für innovative Pädagogik (…)) sowie des GIZ e.V. unter der Überschrift „MigrantInnen in die Erzieherausbildung “ ein Konzept und Curriculum erarbeitet, wie ausländische pädagogische Fachkräfte, deren Abschluss in Deutschland nicht anerkannt wird, zu staatlich anerkannten ErzieherInnen ausgebildet werden können. Mit Genehmigung und Unterstützung der Senatsverwaltung BJW wurde das Konzept zum Schuljahr 2014/15 in die Tat umgesetzt und erfreute sich schon im zweiten Jahr einer Übernachfrage. 1. Sind dem Senat das an der Anna Freud Schule praktizierte Konzept der ErzieherInnenausbildung für Bewerberinnen und Bewerber mit einem ausländischen sozialpädagogischen Hochschulabschluss sowie der im August eingereichte Zwischenbericht zur PraxisEvaluation bekannt? Zu 1.: Dem Senat sind sowohl dieses Konzept als auch der Zwischenbericht (s. a. 4.) bekannt. Mit dem Schuljahr 2014/15 findet an der Anna-Freud-Schule die Ausbildung zur staatlich anerkannten Erzieherin/ Erzieher in Zusammenarbeit mit GIZ e.V. und INA statt. Die Zielgruppe sind Menschen, die in ihrem Herkunftsland einen pädagogischen Hochschulabschluss erworben haben, der in Deutschland nicht anerkannt wird. Die Ausbildungsdauer beträgt auf Grund der Verkürzung nach der Verordnung über die Ausbildung und Prüfung an den staatlichen Fachschulen für Sozialpädagogik im Land Berlin (APVOSozialpädagogik ) zwei Jahre. Die Genehmigung wurde vor dem Start der Maßnahme erteilt. 2. Wenn ja, wie beurteilt der Senat dieses Konzept, den Evaluationsbericht sowie die bisherige Praxis an der Anna Freud Schule? Zu 2.: Nach unserer Auffassung ist es ein sehr sinnvolles Modell, weil die Teilnehmer/innen hoch motiviert sind, und es ihnen die Möglichkeit bietet, an ihre Vorbildung anzuknüpfen. Darüber hinaus können sie ihren eigenen Migrationshintergrund und ihre eigenen interkulturellen Erfahrungen pädagogisch nutzen und umsetzen. Leider enthält der Bericht keine allgemeinen Aussagen zu den Rahmenbedingungen der Ausbildung, auch nicht über die Teilnehmerzahl. Der Bericht kommt zu dem Schluss, dass keine grundlegenden Änderungen des Verfahrens erforderlich seien, vielmehr solle eine Konsolidierung des bisherigen Vorgehens erfolgen. Verbesserungsbedürftig sei dabei auch die Zusammenarbeit der beteiligten Kooperationspartner. 3. Prüft bzw. plant der Senat vor diesem Hintergrund eine Ausweitung des Modells der Anna Freud Schule auf mehr Klassen bzw. auch andere staatliche Schulen? Zu 3.: Wir sind der Auffassung, dass diese Ausbildung von staatlichen Schulen federführend durchgeführt werden sollte; zurzeit ist keine Ausweitung über die AnnaFreud -Schule hinaus geplant. 4. Warum lässt der Senat trotz des erfolgreichen Pilots an der Anna-Freud-Schule einen Honorarauftrag zur „Konzeptentwicklung von Anpassungsmaßnahmen im Erzieherberuf mit dem Ziel der Erteilung der staatlichen Anerkennung für ausländische pädagogische Fachkräfte“ über das IQ-Netzwerk noch einmal neu ausschreiben? Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 17 234 2 Zu 4.: Das Konzept der Anna-Freud-Schule zielt auf den (verkürzten) Erwerb des in Deutschland vorgesehenen Abschlusses. Ziel des IQ-Netzwerkes ist die Anerkennung im Ausland erworbener Qualifikationen mit eventuell notwendigen Anpassungsqualifizierungen. Es handelt sich daher um eine neue Ausrichtung und Schwerpunktsetzung. 5. Wie viel Mittel stehen dem IQ-Netzwerk im Jahr 2015 zur Verfügung und wie viel war davon zum Stand 1. Oktober noch nicht verausgabt? Zu 5.: Mit Stichtag 27.10.2015 sind im IQ Landesnetzwerk Berlin Restmittel in Höhe von 22.150,06 € vorhanden . 6. Wäre die zur Verfügung stehenden Mittel nicht zum Beispiel besser verwendet für eine Prozessbegleitung für weitere Fachschulen für Sozialpädagogik des Landes Berlin, die sich für die Einführung eines solchen Bildungsganges interessieren? Wenn nein, warum nicht? Zu 6.: Siehe hierzu auch zu 3. bzw. 4.: Es wurde mehr auf den im Bundesförderprogramm „Integration durch Qualifizierung“ (IQ) festgelegten Handlungsschwerpunkt 1. „Anerkennungs- und Qualifizierungsberatung im Kontext der Anerkennungsgesetze“ fokussiert. 7. Wären die zur Verfügung stehende Mittel nicht zum Beispiel besser verausgabt für die analoge Konzepterstellung für weitere Berufsfelder? Wenn nein, warum nicht Zu 7.: Durch die Förderung wurden bereits Anpassungsqualifizierungen in anderen Berufsbereichen finanziert : - Vorbereitung auf das Fachsprachtraining und die Kenntnisprüfung für ausländische Humanmediziner im Anerkennungsverfahren - Anpassungsqualifizierungen für ausländische Pflegefachkräfte - individualisierte Anpassungsqualifizierungen in den IHK-Berufen und im Handwerk. 8. Wären die zur Verfügung stehenden Mittel nicht zum Beispiel besser verausgabt für die Erstellung von berufsbezogenen Deutschunterrichtsmaterialien, die bisher zum Beispiel für den pädagogischen Bereich noch völlig fehlen, aber dringend gebraucht würden? Wenn nein, warum nicht? Zu 8.: Im IQ Landesnetzwerk Berlin werden zwar berufsbezogene Sprachkurse im Kontext der Anerkennungsverfahren umgesetzt, die Entwicklung von Unterrichtsmaterialien von berufsbezogenen Deutschkursen ist nicht Gegenstand der Förderung des IQ Förderprogramms . Die Bewilligung des Antrags bindet die Fördermittel an die konkreten Vorhaben. Berlin, den 02. November 2015 In Vertretung Mark Rackles Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 11. Nov. 2015)