Drucksache 17 / 17 235 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Fabio Reinhardt (PIRATEN) vom 21. Oktober 2015 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 22. Oktober 2015) und Antwort Wenn nur der Profit zählt (VIII) – Personalausstattung in den Notunterkünften des privaten Heimbetreibers Sanctum Homes Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie viele und welche Unterkünfte zur Unterbringung von Geflüchteten betreibt der private Heimbetreiber Sanctum Homes und seit wann jeweils? 5. Wie hoch ist jeweils der endgültige oder u.U. vorläufige Belegungssatz den die Berliner Unterbringungsleitstelle (BUL) des LAGeSo mit dem privaten Betreiber Sanctum Homes für die einzelnen Unterkünfte vereinbart hat? (Bitte nach Art der Unterkunft, Kapazität und Belegungssatz (unter Angabe, ob endgültig oder vorläufig) aufschlüsseln.) Zu 1. und 5.: Die Sanctum Homes GmbH betreibt sechs Einrichtungen mit einer Kapazität von insgesamt 1.189 Plätzen: • Gürtelstraße: 104 Plätze, endverhandelter Belegungssatz : 16,00 Euro • Alt-Stralau: 122 Plätze, endverhandelter Belegungssatz : 16,93 Euro • Wackenbergstraße: 150 Plätze, Unterzeichnung Absichtserklärung steht noch aus, vorläufiger Belegungssatz (voraussichtlich): 15,00 Euro, Vollverpflegungs -satz (voraussichtlich): 10,00 Euro /brutto • Thielallee: 343 Plätze, vorläufiger Belegungssatz: 15,00 Euro, Vollverpflegungssatz: 10,00 Euro /brutto (Absichtserklärung unterzeichnet) • Onkel-Tom-Straße: 200 Plätze, vorläufiger Belegungssatz (voraussichtlich): 15,00 Euro, Vollverpflegungssatz (voraussichtlich): 10,00 Euro/brutto • Hüttenweg: 270 Plätze, vorläufiger Belegungssatz (voraussichtlich): 15,00 Euro, Vollverpflegungssatz (voraussichtlich): 10,00 Euro/brutto 2. Wie ist jeweils die vertraglich vereinbarte Personalausstattung (Heimleitung, Sozialarbeit/-pädagogik, Sozialbetreuung , Kinderbetreuung, Verwaltung, sonstige Betreuung , Haushandwerker*innen, Pforte/Wachschutz o.ä.) für die vom privaten Betreiber Sanctum Homes betriebenen Not- und Gemeinschaftsunterkünfte? (Bitte nach Art der Unterkunft, Bezirk, Kapazität und Personalausstattung aufschlüsseln.) 3. Wie ist nach Kenntnis des Senats im Vergleich dazu jeweils die tatsächliche Personalausstattung (Heimleitung, Sozialarbeit/-pädagogik, Sozialbetreuung, Kinderbetreuung , Verwaltung, sonstige Betreuung, Haushandwerker *innen, Pforte/Wachschutz o.ä.) für die vom privaten Betreiber Sanctum Homes betriebenen Not- und Gemeinschaftsunterku ̈nfte? (Bitte nach Art der Unterkunft, Bezirk , Kapazität und Personalausstattung aufschlüsseln.) 4. Wie ist aktuell der Betreuungsschlüssel (Anzahl der Sozialarbeiter*innen/Sozialbetreuer*innen pro Bewohner *in) in den vom Betreiber Sanctum Homes betriebenen Unterkünften jeweils? (Bitte nach Art der Unterkunft, Bezirk, Kapazität und Betreuungsschlüssel aufschlüsseln.) Zu 2. bis 4.: Die erfragten Angaben sind der Übersicht in Anlage 1 zu entnehmen. 6. Ist es zutreffend, dass der Betreiber Sanctum Homes kein ausreichendes Personal vorhält, um die Aufgaben in den jeweiligen Unterkünften vertragsgemäß auszuüben ? (siehe: Artikel im Tagesspiegel vom 16.10.2015, „Flüchtlinge in der Onkel-Tom-Halle in Zehlendorf. Es gibt nichts mehr zu essen“) Wie bewertet der Senat diesen Umstand? Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 17 235 2 Zu 6.: Bei einer Einweisungsbegehung der Arbeitsgruppe Qualitätssicherung für Flüchtlingsunterkünfte des Landesamtes für Gesundheit und Soziales am 22.10.2015 wurde festgestellt, dass in der Notunterkunft Thielallee keine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die für die Betreuung der Bewohnerinnen und Bewohner vorgesehen sind, anwesend waren, sondern lediglich Wachschutzpersonal . Die Heimleitung wurde daraufhin telefonisch auf die Verpflichtung hingewiesen, das vereinbarte Personal vor Ort bereitzustellen. Der Heimleiter erklärte, dass arbeitstäglich alle geplanten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vor Ort wären und dieser Tag eine Ausnahme sei. In den Einrichtungen Onkel-Tom-Str. und Hüttenweg waren Heimleitung und Sozialbetreuung vor Ort, eine ausreichende Personalausstattung war jedoch auch in diesen Einrichtungen nicht präsent. Die Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales wird das Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGeSo ) im Rahmen der Fachaufsicht veranlassen, durch geeignete Maßnahmen - wie etwa anlassbezogene Begehungen - die Einhaltung der vertraglichen Verpflichtungen hinsichtlich des vorzuhaltenden Personals durch die Betreiberin bzw. jeweils zuständige Heimleitung zu gewährleisten . 7. Ist es zutreffend, dass die von Sanctum Homes eingesetzte Heimleitung und Sozialbetreuung für mehrere vom Betreiber betriebene Unterkünfte zuständig ist? Wie bewertet der Senat diesen Umstand? Zu 7.: Nach Feststellung der Berliner Unterbringungsleitstelle (BUL) trifft dieser Sachverhalt nicht zu. 8. Inwiefern und durch welche konkreten Maßnahmen kontrolliert das LAGeSo die tatsächliche Einhaltung der vertraglich vereinbarten Personalausstattung durch den privaten Betreiber Sanctum Homes (Arbeitsverträge, Lohnabrechnungen, Arbeitszeitnachweise, Anwesenheitskontrollen etc.)? Zu 8.: Im Rahmen der jährlichen Routinebegehungen der vertragsgebundenen Flüchtlingsunterkünfte wird das Personal hinsichtlich Anzahl, Anwesenheit, Aufgaben und Qualifikation kontrolliert. In den Einweisungsbegehungen der Notunterkünfte am 22.10.2015 wurde die Anwesenheit des Personals geprüft, die Personalplanung und die Qualifikation der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden Gegenstand weiterer Begehungen sein. 9. Ist es zutreffend, dass die Versorgung der Geflüchteten in der Onkel-Tom-Halle unzureichend ist? (siehe: Artikel im Tagesspiegel vom 16.10.2015, „Flüchtlinge in der Onkel-Tom-Halle in Zehlendorf. Es gibt nichts mehr zu essen“) Zu 9.: Die Versorgung erfolgt mittels eines Cateringservices der Betreiberin, bei dem im Ergebnis der Kontrolle am 23.10.2015 keine Mängel festgestellt wurden. 10. Durch wen und wann ist die Unterbringungs- und Versorgungssituation in den vom privaten Betreiber Sanctum Homes betriebenen Unterkünften kontrolliert wurden ? (Bitte nach Art der Unterkunft, Bezirk, Kontrolldatum , Ergebnis der Prüfung aufschlüsseln.) Zu 10.: Die Arbeitsgruppe Qualitätssicherung für Flüchtlingsunterkünfte des LAGeSo hat die in der Anlage 2 aufgeführten Begehungen durchgeführt: 11. Welche Sanktionen verhängt das LAGeSo gegenüber Sanctum Homes (Rückforderungen, Reduzierung des Tagessatzes, Verrechnung mit Tagessatz, Vertragsstrafen etc.), wenn die unter Nr. 6, 7 und 10 genannten Mängel wie die Unterschreitung des vereinbarten Personals und unzureichende Versorgung zutreffen? Zu 11.: Die Feststellungen hinsichtlich des Personalbestands führen dazu, dass die Betreiberin einer Personalprüfung unterzogen wird. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt ist die Personalprüfung für die Einrichtungen Gürtelstraße und Alt-Stralau noch nicht abgeschlossen. Berlin, den 09. November 2015 In Vertretung Dirk G e r s t l e _____________________________ Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 12. Nov. 2015) 1 Anlage 1 zur Schriftlichen Anfrage 17/17235 Gemeinschaftsunterkünfte der Sanctum Homes GmbH Berlin Standort Alt-Stralau, 10245 Berlin - Routinebegehung am 08.04.2015 lfd. Nr. Position Stellen-Soll Personal-Ist 1. Heimleitung 1,00 1,00 2. Sozialarbeit 1,00 1,00 3. Sozialbetreuung 1,25 1,00 4. Kinder- und Jugendbetreuung 0,50 0,00 5. Verwaltungsmitarbeit 1,00 1,00 6. Haushandwerk 1,00 1,00 7. Wachschutz (in- oder extern), insgesamt 730 h 0,50 0,50 8. stellvertr. Heimleitung 0,00 1,00 Gesamt: 6,25 6,50 Standort GEO-Home, Gürtelstraße, 10247 Berlin - Routinebegehung am 03.02.2015 lfd. Nr. Position Stellen-Soll Personal-Ist 1. Heimleitung 1,00 1,00 2. Sozialarbeit 1,00 1,00 3. Kinder-/Sozialbetreuung 0,50 0,00 4. Verwaltungsmitarbeit 1,00 1,00 5. Gebäudereinigung 1,00 1,00 6. Hausmeistertätigkeit 1,00 1,00 7. Haushandwerk 0,50 0,50 8. Sicherheit/Pförtnerdienst 3,50 1,00 9. Sicherheit/Pförtnerdienst 1,00 10. Sicherheit/Pförtnerdienst 1,00 11. Sicherheit/Pförtnerdienst 0,50 Gesamt: 9,50 9,00 Standort Thielallee, 14195 Berlin (Notunterkunft) – Einweisungsbegehung am 22.10.2015 lfd. Nr. Position Stellen-Soll Personal-Ist 1. Heimleitung 1 2. stellvertr. Heimleitung 0,50 3. Sozialarbeit (oder vergleichbar) 2,25 4. Sozialbetreuung (oder vergleichbar) 2,25 5. Kinder- und Jugendbetreuung 1,50 6. Verwaltungsmitarbeit 2,25 7. Wirtschaftsmitarbeit 2,25 8. Brandwachen (pro Etage 1 Brandwache) 3 3 9. Wache am Eingangsbereich 1 1 Gesamt 16,00 4,00 Standort Onkel-Tom-Straße, 14169 Berlin (Notunterkunft) – Einweisungsbegehung am 22.10.2015 lfd. Nr. Position Stellen-Soll Personal-Ist 1. Heimleitung 1,00 1,00 2. Sozialarbeit 2,00 2,00 3. Sozialbetreuung 2,00 4. Kinderbetreuung 1,00 5. Verwaltungsbetreuung 2,00 6. Hausmeistertätigkeit 1,00 3. Wachschutz 4,00 4,00 Gesamt: 13,00 7,00 2 Standort Hüttenweg; 14195 Berlin (Notunterkunft) Einweisungsbegehung am 22.10.2015 lfd. Nr. Position Stellen-Soll Personal-Ist 1. Heimleitung 1,00 1,00 2. Sozialarbeit 2,00 1,00 3. Sozialbetreuung 2,00 4. Sozialpraktikum 1,00 5. Kinderbetreuung 1,00 6. Verwaltungsmitarbeit 2,00 7. Hausmeistertätigkeit 1,00 8. Wachschutz 4,00 4,00 Gesamt: 13,00 7,00 1 Anlage 2 zur Schriftlichen Anfrage 17/17235 Begehungen der Gemeinschaftsunterkünfte der Sanctum Homes GmbH Berlin 1 Standort Datum Art 2 Ergebnis/Testat 3 Alt-Stralau 08.04.2015 R Noch zufriedenstellend Gürtelstraße 03.02.2015 R Noch zufriedenstellend Thielallee 22.10.2015 E Noch ausstehend, Folgetermin erforderlich Onkel-Tom-Straße 22.10.2015 E Noch ausstehend, Folgetermin erforderlich Hüttenweg 22.10.2015 E Noch ausstehend, Folgetermin erforderlich 1 Angaben zum Standort Wackenbergstraße, 13156 Berlin sind noch nicht verfügbar, da die Einweisungsbegehung noch aussteht. 2 E = Einweisungsbegehung, R = Routinebegehung 3 Definitionsmerkmale des LAGeSo für das Testat „noch zufriedenstellend“: Die Feststellungen haben wesentliche Auswirkungen auf den Betrieb der Einrichtung und die gemeinschaftliche und sozialverträgliche Unterbringung der Bewohnerinnen und Bewohner, jedoch keine wesentlichen Auswirkungen über die Einrichtung hinaus auf die Betreiberin/den Betreiber und die Zusammenarbeit mit dem LAGeSo. Es gibt deutliche Verbesserungsmöglichkeiten hinsichtlich der Anforderungen an den Bau und den Betrieb der Einrichtung. S17-17235 S1717235_Anlage1 S1717235Anlage2