Drucksache 17 / 17 237 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Harald Moritz (GRÜNE) vom 21. Oktober 2015 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 23. Oktober 2015) und Antwort Wo steht die Reform der Verkehrslenkung Berlin? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie viele Stellen sind aktuell bei der Verkehrslenkung Berlin besetzt? Sind alle laufenden Besetzungsverfahren abgeschlossen? Antwort zu 1: In der Verkehrslenkung Berlin (VLB) sind derzeit 115 Arbeitsgebiete besetzt. Die alten Besetzungsverfahren sind bis auf eine aufgrund einer getroffenen Auswahlentscheidung erforderlich gewordenen Nachbesetzung abgeschlossen. Frage 2: Bis wann ist geplant, die 16 weiteren neuen Stellen zu besetzen? Antwort zu 2: Es wurden bereits 8 Auswahlverfahren abgeschlossen. Für die restlichen 8 Stellen befinden sich die Besetzungsverfahren in unterschiedlichen Bearbeitungsständen . Die Ausschreibungen der neuen Stellen sind unter Vorbehalt der Verabschiedung des Haushalts für die Jahre 2016/2017 erfolgt. Dies bedeutet, dass die Umsetzung der in diesem Jahr getroffenen Auswahlentscheidungen erst nach Inkrafttreten des Haushaltsgesetzes erfolgen kann. Die Veröffentlichung wird voraussichtlich nicht vor Mitte Dezember erfolgen. Teilweise sind Kündigungsfristen bzw. Versetzungsmodalitäten einzuhalten, die dazu führen , dass eine Besetzung ab Januar 2016 nur in wenigen Fällen möglich sein wird. Es ist jedoch aus heutiger Sicht davon auszugehen, dass fast alle Stellen im ersten Halbjahr besetzt werden können. Eine dieser 16 Stellen ist erst ab 1.1.2017 besetzbar. Frage 3: Aus welchem Grund plant der Senat keine MitarbeiterIn mit dem Arbeitsgebiet Radverkehr bei der Verkehrslenkung neu einzustellen? Antwort zu 3: Die VLB ist nicht für die Radverkehrsplanung zuständig. Sie prüft im Rahmen ihrer Zuständigkeit die Planungen Dritter, z. B. der Bezirksämter oder der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt hinsichtlich straßenverkehrsrechtlicher Belange für alle Verkehrsarten . Radverkehrsanlagen dürfen nicht losgelöst von den anderen Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmern betrachtet werden. Die Bearbeitung grundsätzlicher Angelegenheiten des Radverkehrs ist innerhalb der VLB an einer Stelle gebündelt. Darüber hinaus ordnet die VLB Radverkehrsanlagen durch Markierung oder Kennzeichnung mittels Verkehrszeichen an, sofern sie in ihren Zuständigkeitsbereich fallen, d.h. grundsätzlich im Hauptstraßennetz, und setzt diese im Bereich von Lichtsignalanlagen auch baulich um. Da hierbei detaillierte Ortskenntnisse erforderlich sind, werden diese Aufgaben bestens von den jeweils örtlich und sachlich zuständigen Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeitern ausgeführt. Frage 4: Welche Arbeitsabläufe in der Verkehrslenkung Berlin sollen durch einen Wirtschaftsprüfer untersucht werden, die bei den bisherigen externen Organisationsuntersuchungen noch nicht überprüft wurden? Bis wann soll die Untersuchung abgeschlossen sein? Antwort zu 4: Zu diesen Fragen können jedoch noch keine Auskünfte erteilt werden, da die Überlegungen dazu noch nicht abgeschlossen sind. Frage 5: An welchen Stellen in der Verkehrslenkung Berlin sieht der Senat noch weiteren Handlungs- und Reformbedarf? Antwort zu 5: Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt ist der Auffassung, dass aufbauend auf den strukturellen Anpassungen personeller wie organisatorischer Art, die zum Teil erst zum 1. Juli 2015 wirksam werden konnten, vertiefende Untersuchungen notwendig sind. Das konkrete weitere Vorgehen wird derzeit geprüft. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 17 237 2 Der im Baustellenbereich begonnene Prozess zur Verbesserung der Rahmenbedingungen mit klaren Verantwortlichkeitsstrukturen (Bauherr, Bauunternehmer, Bezirk , VLB) muss kontinuierlich weiterentwickelt werden, ergänzt durch regelmäßige Schulungen für Verantwortliche , um sicherzustellen, dass die VLB dauerhaft arbeitsfähig ist und bleibt. Zudem ist der Erfolg der eingeleiteten Maßnahmen auch ganz wesentlich von der Zu- und Mitarbeit der anderen an den Prozessen Beteiligten abhängig. Frage 6: Wie viele unbearbeitete Anträge zur verkehrsrechtlichen Anordnung von Arbeitsstellen auf Straßen liegen aktuell vor? Wie viele waren es Anfang des Jahres 2015? Wie lang dauert die durchschnittliche Bearbeitung einer Anordnung aufgrund von Arbeitsstellen? Antwort zu 6: Es liegen mit Stand vom 28.10.2015 insgesamt 447 unbearbeitete Anträge zur verkehrsrechtlichen Anordnung aufgrund von Arbeitsstellen bei der VLB vor. Am 05.11.2014 lagen 518 unbearbeitete Anträge vor. Von Anfang 2015 liegen keine diesbezüglichen Daten vor. Die derzeitige durchschnittliche Gesamtbearbeitungszeit von ca. drei Monaten ist wesentlich geprägt von den Bearbeitungszeiten der am Prozess Beteiligten (Antragsteller , Verkehrssicherer, vom Antragsteller beauftragtes Verkehrsingenieurbüro, ggf. spezielles Ingenieurbüro für Lichtsignalanlagen, Polizei, Straßenbaulastträger, BVG usw.) auf die die VLB keinen Einfluss hat. Die eigentliche Bearbeitung in der VLB hat nur einen vergleichsweise geringen Anteil an der Gesamtbearbeitungszeit. Hierbei haben die Beteiligten (nicht die VLB) z. B. folgende Aufgaben: • vollständigen und plausiblen Antrag zu erarbeiten, • geeignete anordnungsfähige Verkehrszeichenpläne der VLB vorzulegen, • geringstmöglichen Eingriff der Verkehrsmaßnahmen nachzuweisen, • ggf. Erarbeitung der verkehrstechnischen Unterlagen zur Anpassung der Lichtsignalanlage (LSA) bzw. für temporäre LSA, • ggf. fahrplanrelevante Änderung des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV), • Planung, Umsetzung und Kontrolle des Prozessablaufes . Der Geschäftsprozess wird häufig durch nicht planund beeinflussbare Ereignisse verschiedenster Art gestört und kann deshalb nicht als weitgehend stabil und standardisiert betrachtet werden. Die Bearbeitung der Vorgänge erfolgt in der Regel einzelfallbezogen, ist abhängig vom Umfang und der Komplexität der geplanten verkehrlichen Einschränkung, von im betroffenen Straßennetz bereits vorhandenen oder geplanten verkehrlichen Einschränkungen , von den in der Regel ständigen Veränderungen und Störungen ausgesetzten Bauabläufen, von der Mitwirkung der Beteiligten und von den vorhandenen Ressourcen bei beauftragten Firmen, dem Verkehrssicherer und der mit der Ausführung der ggf. erforderlichen LSA- Vorbereitung Beauftragten. Diese Faktoren sind in ihrer Ausprägung sehr verschieden und schaffen regelmäßig Veränderungen , die eine solide vorherige Bestimmung der jeweilige Bearbeitungszeit nur schwer zulassen. Frage 7: Wie viele dieser Anträge sind Altfälle, die vor mehr als zwei Monaten beantragt wurden? Bis wann plant der Senat diese abzuarbeiten? Antwort zu 7: Bei der VLB liegen derzeit 289 Altfälle vor, die also älter als 2 Monate sind. Es ist geplant, diese bis zum Frühjahr 2016 abzuarbeiten. Berlin, den 06. November 2015 In Vertretung C h r i s t i a n G a e b l e r ................................ Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 09. Nov. 2015)