Drucksache 17 / 17 238 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Harald Moritz (GRÜNE) vom 21. Oktober 2015 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 23. Oktober 2015) und Antwort Wie geht es weiter mit dem Spreepark? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Bis wann plant der Senat bzw. die Grün Berlin GmbH ein Nutzungskonzept für den Spreepark zu erarbeiten und zu veröffentlichen? Wie ist der aktuelle Stand? Welche inhaltlichen Ideen sind schon vorhanden bzw. inwieweit sind schon Entscheidungen zur Nutzung getroffen worden? Frage 2: Soll das Gelände dauerhaft in der Verantwortung der Grün Berlin GmbH verbleiben? Frage 7: Ist zur Erarbeitung eines konkreten Nutzungskonzeptes die Beteiligung der Öffentlichkeit geplant ? Wenn ja, in welcher Art und Weise und zu welchem Zeitpunkt? Frage 8: Soll das Areal in Zukunft kostenlos oder kostenpflichtig für die Öffentlichkeit zugänglich sein? Inwieweit sind andere Einnahmen angedacht, um die Kosten für die Bewirtschaftung (teilweise) zu decken? Wer trägt die Kosten der Bewirtschaftung? Frage 9: Welche baulichen und landschaftsplanerischen Maßnahmen sind für die Nutzung als öffentlich zugänglicher Park geplant? Mit welchen Kosten dafür rechnet der Senat? Sind diese im kommenden Doppelhaushalt schon eingeplant? Frage 10: Inwieweit ist geplant, das Gelände auch für kulturelle Nutzungen zur Verfügung zu stellen? Welche Veranstalter sollen für eine solche Nutzung einbezogen werden? Frage 11.: Ist für die dauerhafte Nutzung der ehemaligen Spreeparkflächen und des Alten Eierhäuschens die Festsetzung eines oder zweier Bebauungspläne notwendig ? Ist ggf. eine Änderung des Flächennutzungsplans notwendig? Frage 12: Ist für die geplante Nutzung nach Auffassung des Senats die Verbreitung des Dammwegs noch notwendig? Antwort zu 1,2 u. 7-12.: Konkretere Aussagen können erst getroffen werden, wenn die Aufgabenübertragung an die Grün Berlin GmbH im Rahmen eines Nutzungsvertrages erfolgt ist. Vorher müssen der Grün Berlin GmbH noch die erforderlichen finanziellen Mittel zur Verfügung gestellt werden. Erst dann wird die Erarbeitung eines Nutzungskonzeptes in die Konkretisierungsphase gehen, bei der eine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgesehen ist. Frage 3: Wird der Grün Berlin GmbH auch die Verantwortung für das Alte Eierhäuschen übertragen? Antwort zu 3: Nach der Grundsanierung durch die Berliner Immobilienmanagement GmbH (BIM) soll der Grün Berlin GmbH auch das Eierhäuschen übertragen werden. Frage 4: Wenn zu 3. ja, wird die Grün Berlin GmbH das Alte Eierhäuschen denkmalgerecht sanieren und dann selbst nutzen? Wenn ja wie? Wenn nein, wird es eine Ausschreibung zur künftigen Nutzung des Alten Eierhäuschens geben? Antwort zu 4: Eine Erstinstandsetzung und Sanierung erfolgt durch die BIM. Alles Weitere hängt von dem noch zu erarbeitenden Konzept ab. Frage 5: Ist die Bildung von zwei getrennten Grundstücken für die ehemaligen Spreeparkflächen und das Alte Eierhäuschen noch angedacht? Antwort zu 5: Dieser Gedanke wurde fallengelassen. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 17 238 2 Frage 6: Was sind die Ergebnisse der Arbeitsgruppe, die die Rahmenbedingungen für die künftige Entwicklung und Sicherung des Geländes überprüft hat? Ist deren Arbeit abgeschlossen oder setzt sie ihre Tätigkeit fort? Antwort zu 6: Die Arbeitsgruppe setzt ihre Arbeit bis zur Vorlage eines entsprechenden Konzeptes fort. Berlin, den 11. November 2015 In Vertretung C h r i s t i a n G a e b l e r ................................ Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 16. Nov. 2015)