Drucksache 17 / 17 247 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Dr. Clara West (SPD) vom 06. Oktober 2015 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 23. Oktober 2015) und Antwort Straßenverkehrsführung Carl-Legien-Siedlung/Ostseestraße Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Warum ist es derzeit nicht möglich, von der Ostseestraße links in die Prenzlauer Allee abzubiegen? Frage 2: Welche Folgen hätte es, dies zu ermöglichen? Antwort zu 1 und 2: Betroffen ist der im Bezirk Pankow gelegene signalisierte Knoten Prenzlauer Allee – Prenzlauer Promenade/Ostseestraße – Wisbyer Straße. Das Linksabbiegeverbot von der Ostseestraße in die Prenzlauer Allee ist bereits seit vielen Jahren aus Gründen der Leistungsfähigkeit angeordnet. Im Rahmen des letzten umfangreichen Umbaus dieser Lichtzeichenanlage wurde mittels eines Verkehrsgutachtens die Möglichkeit der Aufhebung dieses Linksabbiegeverbotes geprüft. Im Ergebnis würde das Zulassen dieses Linksabbiegens so erhebliche Einschränkungen der Leistungsfähigkeit zur Folge haben, dass eine Abwicklung der an diesem Knoten auftretenden Verkehrsströme nicht mehr gewährleitstet werden könnte. Hintergrund dafür ist, dass zum Ablauf des Linksabbiegeverkehres entsprechende Freigabezeiten erforderlich wären. Diese können jedoch aufgrund der starken Verkehrsströme - beide Straßenzüge sind als Hauptverkehrsstraßen der höchsten SteP 1 -Stufen I bzw. II klassifiziert - des zu berücksichtigen ÖPNV 2 (Straßenbahn und Busse) und der langen Räumwege aufgrund des großräumigen Knotens (infolge der vorhandenen breiten Mittelstreifen) nicht geschaffen werden. Frage 3: Sofern der Senat die Schaffung einer Möglichkeit , links abzubiegen nicht in Betracht zieht: Wie schätzt der Senat den Effekt der fehlenden Linksabbiegemöglichkeit für die von der Ostseestraße abgehenden Parallelstraßen zur Prenzlauer Allee (insbesondere Sültstraße und Gubutzstraße) im Hinblick auf den 1 Stadtentwicklungsplan Verkehr 2 Öffentlicher Personennahverkehr Schleichverkehr und damit einhergehender Lärmbelastung ein? Frage 4: Welche Möglichkeiten sieht der Senat, den Schleichverkehr in diesen Straßen zu verringern? Antwort zu 3 und 4: Hierzu kann der Senat keine Aussagen treffen, da diese Straßen zum untergeordneten Straßennetz (Nebennetz) gehören und damit in der Zuständigkeit des Bezirkes Pankow liegen. Entsprechende Verkehrszählungen liegen dem Senat nicht vor. Frage 5: Inwiefern würde es aus Sicht des Senats Abhilfe schaffen, die Wende-/U-Turn-Punkte auf der Ostseestraße , z.B. zwischen Hosemannstraße und Prenzlauer Allee, zu schließen, um das Linksabbiegen in die CarlLegien -Siedlung generell einzuschränken? Antwort zu 5: Die Schließung der Mittelstreifendurchbrüche in der Ostseestraße zwischen Hosemannstraße und Prenzlauer Allee (und damit auf einer Länge von über 700 m) hätte zur Folge, dass die Bewohnerinnen und Bewohner der südlich gelegenen Carl-Legien-Siedlung von Osten kommend erhebliche Umwege in Kauf nehmen müssten und sich dieser Verkehr dann auf die Hosemannstraße sowie die von dieser Straße abgehenden Wohnstraßen konzentrieren würde. Die damit verbundenen höheren Lärm- und Abgasbelastungen wären im Hinblick auf den Schutz der dortigen Anwohnerinnen und Anwohner nicht zu vertreten. Darüber hinaus könnte der auf der Nordseite der Ostseestraße vorhandene Einzelhandel, wie Supermärkte , nicht mehr ausreichend erschlossen werden. Die Schließung der Mittelstreifendurchbrüche ist daher keine umsetzbare Maßnahme. Berlin, den 03. November 2015 In Vertretung C h r i s t i a n G a e b l e r ................................ Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 06. Nov. 2015)