Drucksache 17 / 17 248 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Robert Schaddach (SPD) vom 23. Oktober 2015 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 23. Oktober 2015) und Antwort Steueraufkommen in den Berliner Bezirken Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie verteilen sich die Steuereinnahmen des Landes Berlin auf die einzelnen Berliner Bezirke? Bitte getrennt nach Bezirken und Steuerarten für die letzten 10 Jahre aufführen. Zu 1.: Die Steuereinnahmen werden für das gesamte Bundesland Berlin erhoben. Eine Aufteilung auf die Bezirke ist aus folgenden Gründen nicht möglich: In Berlin bestehen insgesamt 23 Finanzämter. Neben dem berlinweit zentral zuständigen Finanzamt für Fahndung und Strafsachen sowie dem Technischen Finanzamt, bestehen 17 Finanzämter mit regionaler Zuständigkeit und vier Finanzämter für Körperschaften. In sieben Stadtbezirken ist jeweils ein Finanzamt mit regionaler Zuständigkeit eingerichtet, in fünf sind es jeweils zwei (z.B. Finanzämter Charlottenburg und Wilmersdorf). Bei den regional zuständigen Finanzämtern wäre eine Aufteilung der Einnahmen auf die Stadtbezirke teilweise möglich. Bei den vier Finanzämtern für Körperschaften, auch bei den zentral verwalteten Steuern, scheidet diese Möglichkeit aus. Die Finanzämter für Körperschaften sind zuständig für die Besteuerung der juristischen Personen . Dabei ist jedes Finanzamt für Körperschaften regional für mehrere Stadtbezirke zuständig. Die Steuereinnahmen der Finanzämter für Körperschaften werden nicht nach regionalen Gesichtspunkten erfasst und können daher keinem Stadtbezirk zugeordnet werden. Von den von Berliner Finanzämtern vereinnahmten Steuern entfallen ca. 70 % auf die Finanzämter für Körperschaften und ca. 30 % auf die regional zuständigen Finanzämter. Zusätzlich sind verschiedene Steuern zentralisiert und werden jeweils berlinweit von nur einem Finanzamt festgesetzt und erhoben, z.B. Grunderwerbsteuer (Finanzamt Spandau), Erbschaft- und Schenkungsteuer (Finanzamt Schöneberg), Übernachtungsteuer (Finanzamt MarzahnHellersdorf ). Auch bei diesen Steuerarten erfolgt keine Erfassung nach regionalen Gesichtspunkten, so dass eine Aufteilung auf die Stadtbezirke nicht möglich ist. Berlin, den 06. November 2015 In Vertretung Dr. Margaretha Sudhof Senatsverwaltung für Finanzen (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 10. Nov. 2015)