Drucksache 17 / 17 250 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Tom Schreiber (SPD) vom 06. Oktober 2015 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 23. Oktober 2015) und Antwort Organisierte Kriminalität in Berlin – Potentielles illegales Vermögen Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Warum wird die Einziehung von illegalem Vermögen nicht statistisch erhoben? 2. Was muss konkret rechtlich geändert werden, damit dies statistisch erfasst wird? Zu 1. und 2.: Das Landeskriminalamt (LKA) Berlin erfasst die Zahlen zu den vorläufig gesicherten Vermögenswerten im Bereich der Organisierten Kriminalität. Die Erhebung von statistischen Daten bei den Staatsund Amtsanwaltschaften erfolgt auf der Grundlage einer im Ausschuss für Justizstatistik der Landesjustizverwaltungen bundesweit abgestimmten und von den Ländern erlassenen Anordnung. Auf Grundlage dieser bundesweit abgestimmten Anordnung unterscheidet die Staatsanwaltschaft in ihrer Statistik nicht nach Deliktsgruppen oder Zugehörigkeit zur Organisierten Kriminalität, sondern erfasst übergreifend alle Verfahren, in denen Vermögensabschöpfung betrieben wird. Die Zahlen beziehen sich sowohl auf die vorläufig gesicherten Vermögenswerte wie auch auf die gerichtlichen und außergerichtlichen Einziehungsentscheidungen und werden regelmäßig an die Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz berichtet. Daraus ergibt sich ein hinreichendes Bild zum Stand der Vermögensabschöpfung. 3. Ist es für die Berliner Staatsanwaltschaft ein Erfolg, dass in den Jahren 2012 (1,0 Million Euro), 2013 (1,7 Millionen Euro) und 2014 (1,1 Millionen Euro) an Vermögenswerten aus dem Bereich der Organisierten Kriminalität vorläufig gesichert wurden (siehe Antwort unter Drs. 17/16815)? Zu 3.: Die vorläufige Sicherung von Vermögenswerten von jeweils mehr als 1 Million Euro ist als Erfolg zu werten. 4. Von welchen Vermögenswerten, die im Bereich der Organisierten Kriminalität möglicherweise vorhanden sind, geht der Senat aus? Zu 4.: Der Senat führt hierzu keine Schätzungen durch, da sie selbst bei hohem Arbeitsaufwand keine belegbaren Zahlen ergeben würden. 5. Worin liegen die Gründe, dass die ‚Auslese‘ in den Jahren von 2012 bis 2014 nicht höher ausfiel? Zu 5.: Die derzeitige Rechtslage sieht vor, dass sichergestellte Vermögenswerte einer oder einem Beschuldigten unmittelbar zugeordnet werden müssen, außerdem muss nachgewiesen werden können, dass die Vermögenswerte durch Straftaten entstanden sind oder erworben wurden. Wie sicher bekannt, wurde - auch dank des intensiven Betreibens der Senatsverwaltung für Justiz- und Verbraucherschutz - beim Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz eine Arbeitsgruppe eingerichtet , die Gesetzesvorschläge erarbeiten soll, die den Strafverfolgungsbehörden die Einziehung kriminell erworbener Vermögenswerte erleichtert. 6. Wie schätzt die Berliner Staatsanwaltschaft ihren Erfolg beim Einzug von illegalem Vermögen im bundesweiten Vergleich ein? 7. Liegen der Staatsanwaltschaft hierzu vergleichbare Zahlen aus anderen Bundesländern vor? Zu 6. und 7.: Der Staatsanwaltschaft Berlin liegen keine Vergleichszahlen aus anderen Bundesländern vor, so dass die hier vorläufig gesicherten Vermögenswerte nicht mit den Zahlen aus anderen Bundesländern abgeglichen werden. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 17 250 2 8. Warum hat das Bundeskriminalamt (BKA) ein Bundeslagebild im Bereich der Organisierten Kriminalität und kann klare Zahlen liefern und die Berliner Staatsanwaltschaft nicht? Zu 8.: Wie bereits zu Frage 1 dargelegt, werden diese Zahlen für Berlin vom LKA erhoben. Darüber hinaus wird bei der Staatsanwaltschaft die Vermögensabschöpfung über alle Deliktsbereiche - auch über den Bereich der Organisierten Kriminalität hinaus - erfasst und liefert genaue Zahlen. 9. Ist der Berliner Staatsanwaltschaft bekannt, dass allein 2013 bundesweit von ca. 85 Millionen Euro an gesichertem Vermögenswerten gesprochen werden kann und wie bewertet sie dies? Zu 9.: Die Zahl von 85 Millionen Euro stammt aus dem Bundeslagebild des LKA und bezieht sich auf die bundesweit im Bereich der Organisierten Kriminalität vorläufig gesicherten Vermögenswerte, wobei nicht aufgeführt ist, welche Summen in welchem Land vorläufig gesichert wurden. Der Senat hat keine Anhaltspunkte dafür, dass diese Zahl fehlerhaft ist. Darüber hinaus weist er darauf hin, dass es ohne Weiteres für einzelne Länder nicht möglich ist, Rückschlüsse daraus zu ziehen, zumal sich die Situation in den Ländern in Hinblick auf Ausmaß, Art und Schwere der Organisierten Kriminalität stark unterscheidet und die vorläufige Sicherung von Vermögen auch von zufälligen Faktoren abhängt und nicht alleine in Relation zur Anzahl oder dem Arbeitsaufwand der geführten Verfahren steht. 10. Können wir davon ausgehen, dass bei intensiverer Strafverfolgung allein im Land Berlin die Möglichkeit besteht, illegales Vermögen im zweistelligen Millionenbereich sicherzustellen? Zu 10.: Bereits der Doppelhaushalt 2014/2015 stellt deutlich mehr Personal für die Strafverfolgungsbehörden zur Verfügung: 28 neue Staatsanwältinnen und Staatsanwälte zur Bekämpfung besonders problematischer Deliktsfelder , darunter auch die Organisierte Kriminalität, wurden eingestellt. Der Senat will dies im Doppelhaushalt 2016/2017 fortsetzen und hat dem Abgeordnetenhaus vorgeschlagen, 19 weitere Stellen für Staatsanwältinnen und Staatsanwälte, insgesamt 24 neue Stellen bei den Strafverfolgungsbehörden einzurichten. Darüber hinaus sind zur Stärkung der Strafgerichte in 2016 und 2017 17 zusätzliche Stellen vorgesehen. Gleichwohl kann eine seriöse Prognose hinsichtlich der Sicherstellung von Vermögen nicht abgegeben werden , weil nicht allein die Intensität der Strafverfolgung für den Umfang der vorläufigen Sicherstellung maßgeblich ist, sondern auch die konkrete Verfahrenssituation mit allen Besonderheiten eine erhebliche Rolle spielt. Dabei ist auch zu berücksichtigen, dass die vorläufige Sicherung immer eine entsprechende richterliche Entscheidung voraussetzt . Berlin, den 11. November 2015 In Vertretung Straßmeir Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 17. Nov. 2015)