Drucksache 17 / 17 251 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Tom Schreiber (SPD) vom 06. Oktober 2015 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 23. Oktober 2015) und Antwort Sprengsatz auf der Kiefholzbrücke – Erste Erkenntnisse Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wann wurde der Sprengsatz vom 22.09./23.09.2015 auf der Kiefholzbrücke entdeckt? Zu 1.: Die unkonventionelle Spreng- und Brandvorrichtung (USBV) wurde am Mittwoch, den 23. September 2015, 02:08 Uhr, durch die Besatzung eines zufällig vorbei fahrenden Rettungswagens der Berliner Feuerwehr entdeckt. 2. Wann wurden Polizei und Feuerwehr alarmiert? Zu 2.: Der Vorfall wurde der Leitstelle der Berliner Feuerwehr am 23. September 2015 um 02:08 Uhr gemeldet . Die Polizei Berlin wurde eine Minute später durch die Berliner Feuerwehr verständigt. 3. Wie viele Einsatzkräfte waren vor Ort? (Aufschlüsselung nach Polizei und Feuerwehr erbeten) 4. Ist es richtig, dass der Tatort nach dem Anschlag mehrere Stunden nicht überwacht wurde? (Wenn ja, warum nicht?) Zu 3. und 4.: Von der Berliner Feuerwehr war ein Rettungswagen mit zwei Kräften vor Ort. Wenige Minuten nach der Explosion war ein Einsatzfahrzeug des zuständigen Polizeiabschnitts vor Ort und die beiden Kräfte sicherten wesentliche Teile des Tatmittels. Anschließend fuhren sie ins Unfallkrankenhaus Berlin, um die Bekleidung des verletzten Feuerwehrmanns als Spurenträger zu sichern. Dort erfolgten erste Ermittlungen des benachrichtigten Kriminaldauerdienstes. Durch die beiden Kriminalbeamten wurde anschließend um 04:15 Uhr der Tatort ebenfalls in Augenschein genommen, etwa eineinhalb Stunden nach Erledigung der unaufschiebbaren Maßnahmen der Einsatzwagenbesatzung am Tatort. Die weitere Tatortarbeit und Spurensuche hat das für Sprengstoffdelikte zuständige Kommissariat des Polizeilichen Staatsschutzes im Landeskriminalamt Berlin übernommen; diese Polizeikräfte waren nach ihrer Alarmierung am 23. September 2015 um 04:55 Uhr am Tatort. Die etwaige Notwendigkeit einer durchgehenden polizeilichen Präsenz an Ereignisorten orientiert sich an den Gegebenheiten des Einzelfalls, abhängig von den jeweils zur Verfügung stehenden Informationen. Vorliegend hat sich der dargestellte Ablauf ergeben. 5. Wann genau traf die Kriminaltechnik ein? Wie oft war diese vor Ort? Zu 5.: Die Kriminaltechnik war nicht vor Ort, siehe auch Antwort zu Frage 4. 6. Konnte die Kriminaltechnik die Substanz und den Sprengsoff ermitteln? 7. Gab es einen Zeitzünder? 8. Welche Flüssigkeit entzündete sich? 9. Waren Metall- oder Plastikteile im Sprengsatz enthalten ? Zu 6. – 9.: Im Zuge der kriminaltechnischen Untersuchung der Tatmittel konnte der Explosivstoff analysiert werden. Die Fragen betreffen ein laufendes Ermittlungsverfahren . Zum gegenwärtigen Zeitpunkt werden aus ermittlungstaktischen Gründen hierzu keine weiteren Aussagen getroffen. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 17 251 2 10. Gibt es Hinweise auf einen extremistischen Hintergrund des Anschlagversuchs bzw. wird in diese Richtung ermittelt? Zu 10.: Die bis zum heutigen Tage in alle Richtungen geführten Ermittlungen lassen bisher keinen Rückschluss auf die Motivation der Tat zu. 11. Gibt es ein Bekennerschreiben? Zu 11.: Nein. 12. Gab es solche oder ähnliche Vorgänge in den letzten fünf Jahren in Berlin? (Wenn ja, wird chronologische Aufstellung mit Ortsangabe (Bezirk) erbeten) Zu 12.: Nachfolgend genannte Vorgänge gab es in den letzten fünf Jahren in Berlin; sie stehen nach jetzigem Kenntnisstand in keinem Zusammenhang mit dem Vorfall auf der Kiefholzbrücke: - 14. August 2011, Berlin- Wedding (Detonation einer USBV in einem öffentlichen Park) Bei den folgenden Vorgängen handelt es sich um Sachverhalte, bei denen sich Personen beim Selbstbau von USBV verletzten. - 10. Januar 2012, Berlin - Friedrichshain-Kreuzberg - 21. Dezember 2012, Berlin - Tempelhof-Schöneberg - 8. Februar 2013, Berlin - Treptow-Köpenick - 8. April 2013, Berlin - Tempelhof-Schöneberg - 15. August 2013, Berlin – Pankow. 13. Sind die beiden verletzten Feuerwehrleute auf dem Weg der Besserung und diensttauglich? Zu 13.: Ein Mitarbeiter der Berliner Feuerwehr wurde leicht verletzt und ist bereits wieder dienstfähig. Der zweite Mitarbeiter wird voraussichtlich Anfang Dezember wieder dienstfähig sein. 14. Tragen beide Feuerwehrleute bleibende Schäden davon? Zu 14.: Die Folgen der Detonation bleiben für die Mitarbeiter der Berliner Feuerwehr nach heutiger Einschätzung wahrscheinlich ohne bleibende gesundheitliche Schäden. 15. Wie bewertet das LKA Berlin diesen Vorfall? Zu 15.: Durch die bisher geführten Ermittlungen haben sich keine Anhaltspunkte für einen gezielten Anschlag ergeben. Es liegen auch keine Hinweise auf einen extremistischen oder terroristischen Hintergrund vor. Eine abschließende Bewertung kann nicht vor der Auswertung aller Hinweise und der noch ausstehenden kriminaltechnischen Untersuchungsergebnisse getroffen werden. Berlin, den 04. November 2015 In Vertretung Bernd Krömer Senatsverwaltung für Inneres und Sport (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 13. Nov. 2015)