Drucksache 17 / 17 255 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Tom Schreiber (SPD) vom 07. Oktober 2015 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 23. Oktober 2015) und Antwort Übergriffe von Anwälten auf Justizangestellte bzw. Justizbeamte in Berlin Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Gab es in den letzten fünf Jahren verbale oder tätliche Übergriffe von Anwältinnen und Anwälten gegenüber den Justizangestellten und Justizbeamtinnen bzw. - beamten in den Berliner Justizvollzugsanstalten? (Wenn ja, Einzelaufstellung der Vorfälle nach Art, Anstalt und Datum erbeten.) Zu 1.: Dem Senat sind solche Übergriffe durch Anwältinnen und Anwälte nicht bekannt. 2. Welche Gegenstände wurden in den letzten fünf Jahren bei der Kontrolle von Anwältinnen und Anwälten in den Justizvollzugsanstalten gefunden? (Bitte um Aufstellung nach Art, Anstalt und Jahr.) 3. Gab es in dieser Zeit Drogen- oder Handyfunde bei Anwältinnen und Anwälten in Justizvollzugsanstalten? (Wenn ja, bitte um Aufstellung nach Art, Anstalt und Jahr.) Zu 2. und 3.: In den Anstalten nicht zugelassene Gegenstände sind bei dem betreffenden Personenkreis in den letzten fünf Jahren wie folgt aufgefunden worden: JVA Moabit 2010: 3 Mobiltelefone 2011: 7 Mobiltelefone, 1 Ladekabel, 7 selbstgebrannte DVDs 2012: 5 Mobiltelefone, 1 x Betäubungsmittel (21,67 Gramm Haschisch ), 1 Gürtelschnalle in Form einer Automatikwaffe 2013: 3 Mobiltelefone 2014: 2 Döner 2015: 2 Mobiltelefone, 1 Ladekabel JVA Tegel 2013: 25,3 g Marihuana und 20 Tabletten „Vomacur“ JVA Heidering keine JVA Plötzensee keine Jugendstrafanstalt Berlin keine JVA für Frauen Berlin keine JVA offener Vollzug keine Jugendarrestanstalt Berlin keine *JVA = Justizvollzugsanstalt Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 17 255 2 4. Gab es von Anwältinnen und Anwälten den Versuch Bargeld in Justizvollzugsanstalten zu schmuggeln? (Wenn ja, bitte um Aufstellung nach Anstalt und Jahr.) Zu 4.: JVA Moabit Im Jahr 2011 wurde bei einem Anwalt anlässlich der Einlasskontrolle ein Briefumschlag aufgefunden, der 10.200 US-Dollar enthielt . Der Umschlag befand sich in seiner Sakkotasche. Der Anwalt erklärte auf Befragen, dass der Betrag ein Honorar darstelle, das er von einem nicht in der JVA Moabit untergebrachten Mandanten erhalten habe. Das Angebot der Anstalt, das Geld für die Zeit seines Aufenthalts in der JVA Moabit behördlich zu verwahren, nahm er nicht in Anspruch, sondern verließ die Anstalt, um sie kurze Zeit später erneut aufzusuchen. Die JVA Moabit sieht sich nicht in der Lage zu beurteilen, ob der Anwalt den Vorsatz hatte, den Geldbetrag in die Anstalt „zu schmuggeln“ oder ob es sich lediglich um Gedankenlosigkeit handelte. JVA Tegel nein JVA Heidering nein JVA Plötzensee nein Jugendstrafanstalt Berlin nein JVA für Frauen Berlin nein JVA offener Vollzug nein Jugendarrestanstalt Berlin nein 5. Welche Konsequenzen hatte dies in den unter 1. bis 4. beschriebenen Fällen für die betroffenen Anwältinnen und Anwälte? 6. Wurden in dieser Zeit Hausverbote gegen Anwältinnen und Anwälte ausgesprochen? (Wenn ja, wie viele und für welche Anstalten?) Zu 5 und 6.: JVA Moabit 1x mündliche Ermahnung 17x schriftliche Ermahnungen 1x persönliches Gespräch mit dem Anstaltsleiter 3x Schreiben an die Rechtsanwaltskammer 1x Ordnungswidrigkeitenanzeige 1x Strafanzeige 1x Hausverbot. JVA Tegel Der in der Antwort auf Frage 2 beschriebene Fall führte zur Einleitung von strafrechtlichen Ermittlungen, eines Ordnungswidrigkeitenverfahrens sowie eines standesrechtlichen Verfahrens. In dem geschilderten Fall wurde gegen den betroffenen Anwalt ein Haus- und Besuchsverbot ausgesprochen. JVA Heidering entfällt JVA Plötzensee entfällt Jugendstrafanstalt Berlin entfällt JVA für Frauen Berlin entfällt JVA offener Vollzug entfällt Jugendarrestanstalt Berlin entfällt 7. In wie vielen Fällen wurde Anwältinnen bzw. Anwälten die Zulassung aufgrund von den unter 1. bis 4. beschriebenen Taten entzogen? (Aufstellung der Fallzahlen nach Jahren.) Zu 7.: Hierüber liegen dem Senat keine Erkenntnisse vor. Berlin, den 11. November 2015 In Vertretung Straßmeir Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 17. Nov. 2015)