Drucksache 17 / 17 263 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Gerwald Claus-Brunner (PIRATEN) vom 15. September 2015 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 26. Oktober 2015) und Antwort Ich dreh hier meine Runden... Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Ist es richtig, dass neben dem ICC Hauptgebäude auch das CONTIPARK Parkhaus geschlossen ist? Antwort zu 1: Das CONTIPARK Parkhaus ist nicht geschlossen. Im Rahmen von Sicherungsmaßnahmen wurden für das geschlossene Internationale Congress Centrum Berlin (ICC) auf Betreiben der für die Unterhaltung und Sicherung zuständigen Messe Berlin GmbH nur die Zu- und Ausfahrten der ICC-Vorfahrt geschlossen. Das Parkhaus wird jedoch weiter genutzt. Frage 2: Wenn ja, warum wurden die entsprechenden Hinweisschilder nicht diesbezüglich überarbeitet und weisen das Parkhaus regulär aus? Frage 3: Plant der Senat in absehbarer Zeit die Hinweisschilder Messedamm von der Jafféstraße kommend (Kreuzung Halenseestraße), Messedamm Richtung Masurenallee kommend, Stadtring kurz vor dem Parkhaus, etc. zu aktualisieren? Antwort zu 2 und 3: In Abstimmung mit der Messe Berlin GmbH werden das ICC und die Messe weiter ausgewiesen . Die wegweisende Beschilderung mit Hinweis auf die Schließung der Zu- und Ausfahrten der ICCVorfahrt wurde entsprechend straßenverkehrsbehördlicher Anordnung der Verkehrslenkung Berlin vom 18.06.2015 wie folgt geändert: - am Kontenpunkt Messedamm / Masurenallee / Neue Kantstraße: Hinweis „Vorfahrt ICC“ mit Höhenbeschränkung entfällt - an der Abfahrt A 100 Richtung Messedamm (Anschlussstelle Messedamm): Hinweis „ICC“ entfällt , Hinweis auf gesperrte Zufahrt ICC (Z 250 StVO) - die dynamischen Wechselverkehrszeichen der ICC-Vorfahrt werden mit „Vorfahrt gesperrt - Verbot der Einfahrt“ (Z 250 StVO) geschaltet. Frage 4: Wird der Senat ggf. auch Berlins Touristen berücksichtigen und z.B. den Google-Maps Eintrag löschen lassen? Antwort zu 4: Eine Änderung des Google-Maps Eintrages ist nicht erforderlich und liegt auch nicht in der Zuständigkeit des Senats. Berlin, den 05. November 2015 In Vertretung C h r i s t i a n G a e b l e r ................................ Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 09. Nov. 2015)