Drucksache 17 / 17 264 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Liane Ollech (SPD) vom 26. Oktober 2015 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 26. Oktober 2015) und Antwort Diskriminierung jüngerer Erwerbsminderungsrentner Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Trifft es zu, dass jüngere Erwerbsminderungsrentner bei der BVG den vollen Fahrpreis entrichten müssen, obgleich sie in der Regel kein übliches Gehalt beziehen? Antwort zu 1: Für die Tarife im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) tragen die Verkehrsunternehmen die alleinige unternehmerische Verantwortung. Die Verkehrsunternehmen gestalten die Tarife unter kaufmännischen Gesichtspunkten. Für bestimmte Tarifangebote erhalten die Verkehrsunternehmen zur Kompensation der Mindereinnahmen jedoch direkte Ausgleichszahlungen. Damit werden für folgende Zielgruppen aus sozialen Gründen rabattierte Zeitkarten angeboten: 1. Schülerinnen und Schüler sowie Auszubildende erhalten in Berlin das Schülerticket bzw. die Geschwisterkarte oder das Azubi-Ticket. 2. Schwerbehinderte können eine Wertmarke zu ihrem Schwerbehindertenausweis zur Nutzung des ÖPNV erwerben. 3. Fahrgäste, die Hartz IV-Leistungen, Sozialhilfe, Grundsicherung oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten, können das Berlin -Ticket S (Sozialticket) nutzen. Zusätzlich besteht für Schülerinnen und Schüler aus Familien, die Arbeitslosengeld II, Sozialgeld, Sozialhilfe, Kinderzuschlag, Wohngeld oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten , das Angebot des ermäßigten Schülertickets Berlin. Zu den Nummern 1 und 2 bestehen bundesgesetzliche Vorgaben. Die Zeitkarten der Nummer 3 (Berlin-Ticket S und ermäßigtes Schülerticket) sind ein freiwilliges zusätzliches Angebot des Landes Berlin. Die zuständigen Senatsverwaltungen haben hierzu einen entsprechenden Vertrag mit den Verkehrsunternehmen Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) und S-Bahn Berlin abgeschlossen. Das VBB 1 -Abo 65plus ist ein Zeitkarten-Angebot, das auf die Mobilitätsbedürfnisse von Seniorinnen und Senioren abgestellt ist. Hierbei handelt es sich entgegen den oben genannten Angeboten nicht um einen bezuschussten „Sozialtarif“. Vielmehr ist es von den Verkehrsunternehmen kaufmännisch kalkuliert, so dass keine Mindereinnahmen entstehen. Für dieses Ticket müssen also keine Ausgleichszahlungen vom Land Berlin geleistet werden. Die Verkehrsunternehmen haben bei ihrer Kalkulation für die Nutzungsberechtigten das Mindestalter von 65 bestimmt . Die Attraktivität dieser Zeitkarte ist durch einen unbürokratischen Erwerb erhöht. Berechtigungsnachweise (z.B. Rentenbescheide) sind also nicht vorzulegen. Für jüngere Erwerbsminderungsrentnerinnen und - rentner besteht Anspruch auf das Berlin-Ticket S, sofern die Voraussetzungen hierfür erfüllt sind (Sozialgesetzbuch XII – Sozialhilfe). Alle anderen können ohne Vorliegen von bestimmten Voraussetzungen die 10-UhrKarte nutzen. Deren Preis ist mit zurzeit 58,00 EUR (ab 01.01.16: 59,10 EUR) niedriger ist als der der normalen VBB-Umweltkarte. Diese Zeitkarte ist auch im Abonnement mit monatlicher oder jährlicher Abbuchung erhältlich . Der Preis beträgt dann nur noch 44,42 EUR bzw. 43,17 EUR und ist damit (bei allerdings eingeschränkter zeitlicher und räumlicher Gültigkeit) sogar günstiger als der des Abo 65plus. Die 10-Uhr-Karte eignet sich besonders für Fahrgäste, die nicht mehr erwerbstätig sind. 1 Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 17 264 2 Frage 2: Was sind die Gründe für diese Benachteiligung ? Antwort zu 2: Der Senat kann aufgrund der in der Antwort zu Frage 1 beschriebenen Zeitkarten-Angebote keine unmittelbare Benachteiligung von jüngeren Erwerbsminderungsrentnerinnen und Erwerbsminderungsrentnern erkennen. In diesem Zusammenhang wird insbesondere auf die 10-Uhr-Karte hingewiesen. Berlin, den 06. November 2015 In Vertretung C h r i s t i a n G a e b l e r ................................ Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 09. Nov. 2015)