Drucksache 17 / 17 272 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Danny Freymark (CDU) vom 20. Oktober 2015 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 27. Oktober 2015) und Antwort Tourismussteuer für Beseitigung von Tourismusschäden nutzen? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie hoch sind die bisherigen Einnahmen aus der „City-Tax“ in Berlin? (Bitte nach Jahren aufschlüsseln) Zu 1.: Bei der Übernachtungsteuer wurden im Jahr 2014 rd. 29,2 Mio. € und in den ersten drei Quartalen des Jahres 2015 rd. 30,8 Mio. € vereinnahmt. Der Haushaltsansatz 2015 (Nachtrag) beträgt 35 Mio. €. 2. Wofür wurden bislang die Einnahmen aus der „City -Tax“ verwendet? 3. Wofür sollen zukünftig die Einnahmen der „CityTax “ verwendet werden? Zu 2. und 3.: Hierzu wird auf die Vorlage der Senatsverwaltung für Finanzen vom 14.09.2015 (RN 1808K) verwiesen, in der bereits zur Verwendung der Mittel, auch an die Bezirke, Stellung genommen wurde. 4. Ist es möglich, diese durch den Tourismus entstehenden Einnahmen auch für Ausgaben zur Beseitigung von Vermüllungen zu verwenden, die durch den Tourismus in bestimmten Bereichen entstehen? Zu 4.: Ein unmittelbarer Zusammenhang zwischen den Einnahmen aus der „City-Tax“ und der Reinigung von touristischen Schwerpunkten im Stadtgebiet besteht nicht. Die Straßenreinigungspflicht ergibt sich aus dem Straßenreinigungsgesetz , wobei die ordnungsmäßige Reinigung weit überwiegend dem Land Berlin als öffentliche Aufgabe für die Anlieger und Hinterlieger obliegt. Die Aufgaben des Landes Berlin werden von den Berliner Stadtreinigungsbetrieben (BSR) hoheitlich durchgeführt. Die den BSR entstehenden Kosten werden zu 75 % durch die Anliegerinnen und Anlieger über Entgelte gedeckt; die übrigen 25 % trägt das Land Berlin im Rahmen der sogenannten Stadtabrechnung. 5. Ist es möglich, auf diese Weise beispielsweise das Umfeld des Wittenbergplatzes (Nürnberger Straße/ Bayreuther Straße) den Zugang zum Nikolaiviertel (Rathausstraße/ Rathausbrücke) das Umfeld des Boxhagener Platzes (GabrielMax -Straße, Krossener Straße/ Grünbergstraße) und den Lausitzer Platz durch die Berliner Stadtreinigung (BSR) bedarfsgerecht reinigen zu lassen? Zu 5.: Gemäß Straßenreinigungsgesetz sind die Straßen unter Berücksichtigung des Ausmaßes der Verschmutzung , der Verkehrslage sowie der Bedeutung der Straßen in Reinigungsklassen einzuteilen, nach denen sich die durchschnittliche Zahl der Reinigungen in einem bestimmten Zeitabschnitt (Reinigungsturnus) richtet. Die Einteilung erfolgt regelmäßig durch eine Rechtsverordnung . Im Ergebnis werden die touristischen Schwerpunkte aufgrund ihrer Eingruppierung entsprechend häufig gereinigt . Um eine bedarfsgerechte Reinigung zu ermöglichen, sind bspw. Alexanderplatz, Leipziger Platz, Hackescher Markt, Potsdamer Platz, Schloßplatz, Unter den Linden, Breitscheidplatz, Tauentzienstraße und Kurfürstendamm durch die 19. Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Straßenreinigungsverzeichnisse und die Einteilung in Reinigungsklassen der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt seit dem 1. Januar 2014 der neuen Reinigungsklasse 1a zugeordnet. Hier erfolgt eine Reinigung zehnmal wöchentlich, im Bedarfsfall bis 22 Uhr. Berlin, den 02. November 2015 In Vertretung Klaus Feiler Senatsverwaltung für Finanzen (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 06. Nov. 2015)