Drucksache 17 / 17 273 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Elke Breitenbach und Hakan Taş (LINKE) vom 27. Oktober 2015 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 28. Oktober 2015) und Antwort Unterbringung von Flüchtlingen in Hostels (VI): AapHotel und Berlin Hotel Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Vorbemerkung: Wie der Senat wiederholt – zuletzt in seiner Antwort vom 12.10.2015 auf die Fragen 1, 2, 7 und 8 der Schriftlichen Anfrage Drucksache 17/17077 vom 22.09.2015 – klargestellt hat, wird die Einquartierung von Asylbegehrenden in Hostels oder ähnlichen Beherbergungsbetrieben lediglich als ein Instrument für Notfälle erachtet, um auch bei fehlenden Plätzen in Aufnahmeeinrichtungen den Eintritt von Obdachlosigkeit zu vermeiden . Mit der Inbetriebnahme des Standorts Bundesallee, an dem in Form einer „Bearbeitungsstraße“ die im Aufnahme - und Asylverfahren beteiligten Behörden (Landesamt für Gesundheit und Soziales - LAGeSo, Bundesamt für Migration und Flüchtlinge – BAMF, Ausländerbehörde) unmittelbar kooperieren und das Verwaltungsverfahren dadurch erheblich gestrafft werden kann, wurde die Erstregistrierung von nach Berlin verteilten bzw. hier erstmalig um Asyl nachsuchenden Menschen reorganisiert. Dabei werden auch jene Personen, für die nicht am gleichen Tag eine Registrierung als Asylbegehrende/r und Ausstellung der Bescheinigung über die Meldung als Asylbewerber (BÜMA) möglich ist, in einer Gemeinschafts- bzw. Notunterkunft untergebracht und versorgt. Daher besteht seit der Einführung dieses neuen Verfahrens keine Notwendigkeit mehr für die Ausgabe von Kostenübernahmebescheinigungen für die selbst organisierte Einquartierung in einem Hostel. Die Unterbringung in Beherbergungsbetrieben, mit denen das LAGeSo die Nutzung fester Kontingente vereinbart hat, kommt dagegen weiterhin in Betracht, sofern kurzfristig kein freier Platz in einer Gemeinschafts- bzw. Notunterkunft verfügbar ist. Ein Verzicht auf diese Platzkontingente wäre zum gegenwärtigen Zeitpunkt und unter Berücksichtigung der in der Vorbemerkung dargestellten Ausgangslage nicht vertretbar. 1. Welche Beherbergungsbetriebe sind nach Kenntnis des Senats in der Allee der Kosmonauten 32 und 32a ansässig? Zu 1.: Unter der Anschrift „Allee der Kosmonauten 32, 32a“ sind nach Rechnungseingang im LAGeSo) nur das AapHotel und das BerlinHostel bekannt. 2. In welcher Gesamthöhe haben die in der Allee der Kosmonauten 32 und 32a ansässigen Beherbergungsbetriebe (AapHotel, Berlin Hotel, etc.) beim LAGeSo in den Jahren seit 2013 Kostenübernahmen bzw. Rechnungen für die Unterbringung von Asylsuchenden eingereicht? (Bitte nach Jahr und Beherbergungsbetrieb aufschlüsseln.) Zu 2.: Die erfragten Angaben sind durch automatisierten Datenabruf nicht ermittelbar. 3. Welche Gesamtsumme hat das LAGeSo in den Jahren seit 2013 jeweils an die in der Allee der Kosmonauten 32 und 32a ansässigen Beherbergungsbetriebe (AapHotel, Berlin Hotel, etc.) für die Unterbringung von Asylsuchenden bezahlt? (Bitte nach Jahr und Beherbergungsbetrieb aufschlüsseln.) Zu 3.: Es wurden (mit Stand 02.11.2015) folgende Beträge gezahlt: Jahr BerlinHostel AapHotel 2013 - 3.100,00 Euro 2014 - 360.830,00 Euro 2015 97.439,00 Euro 522.607,75 Euro 4. Seit wann und warum jeweils sind die in der Allee der Kosmonauten 32 und 32a ansässigen Beherbergungsbetriebe (AapHotel, Berlin Hotel, etc.) von den BlankoHostelgutscheinen des LAGeSo ausgenommen? Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 17 273 2 6. Warum sind das AapHotel und das Berlin Hotel von den Blanko-Hostelgutscheinen des LAGeSo ausgenommen , obwohl das LAGeSo nach einer Begehung die Unterbringung ausreichend gewährleistet sah bzw. keine Bedenken zur Unterbringung von ca. 204 Personen seitens des LAGeSo bestanden? 8. Haben Gespräche zwischen dem LAGeSo und den in der Allee der Kosmonauten 32 und 32a ansässigen Beherbergungsbetrieben (AapHotel, Berlin Hotel, etc.) bezüglich der Unterbringung von Asylsuchenden stattgefunden ? Wenn ja, zu welchem Anlass und mit welchem Ergebnis? Zu 4., 6. und 8.: Das LAGeSo trifft die Entscheidung über die Belegung von Hostels in Abstimmung mit den zuständigen Stellen der jeweiligen Bezirksämter. Im AapHotel und BerlinHostel kam es nach einer Begehung durch das LAGeSo zu der Einschätzung, dass nach Behebung von geringfügigen Mängeln eine Belegung möglich wäre. Nach Prüfung der Unterlagen wurde jedoch festgestellt , dass zwar die Nutzungserlaubnis für das AapHotel für 204 Plätze vorlag, jedoch die Brandmeldeanlage nicht den Anforderungen der Bauaufsicht entsprach. Daraufhin verfügte das LAGeSo einen Belegungsstopp mit Wirkung vom 25.02.2015. Am 25.09.2015 teilte die Bauaufsicht des Bezirkes mit, dass die Brandmeldeanlage des AapHotel nunmehr den Anforderungen entspräche und der Belegungsstopp aufgehoben werden könne. Die zuständige Amtsärztin des Bezirks Marzahn-Hellersdorf wies jedoch am 05.10.2015 darauf hin, dass das Wasser des Hotels mit Legionellen verseucht sei und dringend notwendige Filter an jeder Dusche anzubringen seien. Dieses wolle sie in einer Begehung kontrollieren. Diesem Begehungstermin im AapHotel schlossen sich die Bauaufsicht, das Gesundheitsamt und die Qualitätssicherung für Flüchtlingsunterkünfte des LAGeSo am 15.10.2015 an. Bei dieser Begehung betonten die Vertreterinnen und Vertreter der Behörden, dass an diesem Tag nur die Belegung der 161 Plätze des AapHotel und der 43 Plätze des BerlinHostel geprüft werde. Die Nutzung weiterer 600 Plätze liege noch zur Prüfung bei der bezirklichen Bauaufsicht. Das Gesundheitsamt erklärte sich an diesem Tag mit der Einrichtung einer Gemeinschaftsküche einverstanden, die Amtsärztin bei der Verwendung von Filtern in allen Bädern mit dem Benutzen der Bäder; die Qualitätssicherung des LAGeSo erklärte unter Beseitigung der Unfallgefahren , der Mängel des Brandschutzes und der Elektrik und nach Aufstellen von Kühlschränken ebenfalls das Einverständnis zur Belegung und stellte fest, dass die Kostenübernahme empfohlen werden könne, sofern die Bauaufsicht die ihrerseits festgestellten Mängel als erledigt ansähe. Im Ergebnis wurde vereinbart, dass nach Mitteilung der Bauaufsicht die Räume für 204 Personen abschließend vom LAGeSo und der Amtsärztin auf die Beseitigung der Mängel und Erledigung der Auflagen abgenommen würden und am darauffolgenden Tag die Belegung erfolgen könne. Am 21.10.2015 hat die Bauaufsicht Marzahn-Hellersdorf bestätigt, dass alle festgestellten Mängel im Hostelbereich - bis auf die Tür im FoyerBereich für den notwendigen Rettungsweg - beseitigt wurden. Die vorhandene mangelhafte Tür wird durch eine neue Tür ersetzt. Sobald die Beseitigungen aller genannten Mängel durch den Betreiber angezeigt werden, erfolgt die Abnahme der Räume, wie beschrieben. Eine weitere Kostenübernahme für Belegungen im BerlinHostel wird erst in Erwägung gezogen, wenn die Bauaufsicht Marzahn-Hellersdorf das LAGeSo entsprechend informiert. Auch dort werden dann entsprechende Begehungen vorgenommen. 5. Trifft es zu, dass die in der Allee der Kosmonauten 32 und 32a ansässigen Beherbergungsbetriebe (AapHotel, Berlin Hotel, etc.) auch nach Ausnahme von den BlankoHostelgutscheinen des LAGeSo noch Asylsuchende untergebracht und Kostenübernahmen bzw. Rechnungen für die Unterbringung von Asylsuchenden eingereicht haben? Wenn ja, bezahlt das LAGeSo diese Rechnungen und warum? Zu 5.: Nach Mitteilung des LAGeSo wurden keine neuen Rechnungen bei der Rechnungsstelle dieser Behörde eingereicht, seitdem die beiden in der Fragestellung konkret genannten Hostels von der Kostenübernahme ausgeschlossen wurden. Demzufolge wurden auch keine Rechnungen für diesen Zeitraum abgerechnet und bezahlt. 7. Ist dem Senat bekannt, ob das AapHotel und das Berlin Hotel Asylsuchende noch an anderen Standorten als in der Allee der Kosmonauten 32 und 32a mit Hostelgutscheinen / Kostenübernahmen des LAGeSo unterbringen ? Wenn ja, an welchen Standorten und in welchem Umfang? 9. Ist dem Senat bekannt, dass zahlreiche Asylsuchende , die mit Blanko-Hostelgutscheinen abgespeist wurden, in die Allee der Kosmonauten 32 und 32a gefahren sind, weil sie dachten, dass die auf den Hostelgutscheinen /Kostenübernahmen aufgelisteten, ausgenommenen Hostels, die ihnen zugewiesenen Unterkünfte seien? Wenn ja, was hat der Senat unternommen, um die Asylsuchenden besser zu informieren? 10. Trifft es zu, dass das in der Allee der Kosmonauten 32 ansässige AapHotel auf dem LAGeSo-Campus offensiv für seine Unterkunft geworben hat? Wenn ja, wie bewertet der Senat dies und was hat der Senat dagegen unternommen? Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 17 273 3 Zu 7., 9. und 10.: Die erfragten Sachverhalte sind weder beim LAGeSo noch bei der Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales bekannt. Berlin, den 10. November 2015 In Vertretung Dirk G e r s t l e _____________________________ Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 13. Nov. 2015)