Drucksache 17 / 17 275 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Hakan Taş (LINKE) vom 27. Oktober 2015 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 28. Oktober 2015) und Antwort Rechte „Kiezstreifen“ und Verteilung von Pfefferspray in Pankow Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Welche Erkenntnisse hat der Senat über so genannte „Kiezstreifen“ von Angehörigen der rechten Szene in Pankow und welche Informationen liegen über Art und Ausmaß, Teilnehmerzahl, Orte und Datum solcher „Kiezstreifen “ vor? 2. Welche Erkenntnisse hat der Senat über die Zusammensetzung der Teilnehmerinnen und Teilnehmer dieser „Kiezstreifen“ und deren Verbindung zu Parteien und Organisationen der rechten Szene? Zu 1. und 2.: Bislang soll es in Blankenburg (BerlinPankow ) insgesamt fünf sogenannte „Kiezstreifen“ gegeben haben, die vom Pankower Kreisverband der Nationaldemokratischen Partei Deutschlands (NPD) organisiert und durchgeführt wurden. Dieser wird bei seinen Aktionen von Angehörigen des „Netzwerks Freie Kräfte“ personell unterstützt. Grund für diese „Kiezstreifen“ sei nach Auskunft der NPD die angebliche Häufung von Straftaten in der Nähe einer Liegenschaft im Blankenburger Pflasterweg. Nach Erkenntnissen der Polizei Berlin fand zum Beispiel am 14. September 2015 vor der ehemaligen Kaserne am Blankenburger Pflasterweg 101 in 13051 BerlinPankow eine sogenannte „Kiezstreife“ statt. Diese wurde durch die NPD Pankow initiiert. Daran nahm eine Personenanzahl im mittleren einstelligen Bereich teil. Unter den Teilnehmerinnen und Teilnehmern befand sich auch der Kreisvorsitzende der NPD Pankow. 3. Wie und wo wurden und werden diese „Kiezstreifen “ nach Kenntnis des Senats beworben? Zu 3.: Der Pankower Kreisverband der NPD berichtet über seine Aktivitäten – so auch die „Kiezstreifen“ - im Internet auf seiner Facebook-Seite. 4. Welche Erkenntnisse hat der Senat über die Verteilung von Pfefferspray an Passantinnen und Passanten im Rahmen dieser Kiezstreifen und wie viel Pfefferspray welcher Art ist nach Kenntnis des Senats an Personen abgegeben worden, welche Ankündigungen bzw. welche Werbung wurde hinsichtlich der Verteilung von Pfefferspray verbreitet, welche Rechtsvorschriften wären bei einer öffentlichen Verteilung von Pfefferspray betroffen und inwieweit sind Anzeigen diesbezüglich eingegangen oder von Amts wegen Verfahren eingeleitet worden? Zu 4.: Am 24. September 2015 teilte der Pankower Kreisverband der NPD auf seiner Facebook-Seite mit, dass bei einer „Kiezstreife“ neben Flugblättern auch Pfefferspray an Frauen verteilt wurde. Über den Umfang und die konkrete Art der angeblichen Verteilaktion und angeblich verteilten Sprays liegen keine Erkenntnisse vor. Demnach wurden in diesem Zusammenhang bislang keine Ermittlungsverfahren eingeleitet. Grundsätzlich gilt, dass die Verteilung von Chlorbenzylidenmalonsäuredinitril (CS) -Gas und Pfefferspray mit dem Prüfzeichen der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB) an Personen, die das 14. Lebensjahr vollendet haben, nicht verboten ist. Reizstoffsprühgeräte ohne Kennzeichnung sind nach dem Waffengesetz verboten (vgl. § 2 Abs. 3 i.V.m. Anlage 2 Abschnitt 1 Nr. 1.3.5 WaffG) und der Umgang damit strafbar (vgl. § 52 Abs. 3 Nr. 1 WaffG). Das Verbot umfasst unter anderem Erwerb, Besitz, das Überlassen und Führen derartiger Gegenstände . Berlin, den 09. November 2015 In Vertretung Bernd Krömer Senatsverwaltung für Inneres und Sport (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 13. Nov. 2015)