Drucksache 17 / 17 280 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Heiko Melzer (CDU) vom 28. Oktober 2015 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 29. Oktober 2015) und Antwort Nachfragen zur Drs. 17/17007 (Chaos bei der Verkehrslenkung – ewiges Warten auf eine Baustellenanordnung für den Seegefelder Weg in Staaken) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Welche Kenntnisse lagen dem Senat bis zum Zeitpunkt der Unterzeichnung der Antwort auf die parlamentarische Anfrage, Drucksache 17/17007 am 30. September 2015 zu den Fragen 8, 9, 10, 11 und 12 vor? Frage 2: Lagen bis zum 30.9.2015 der Verkehrslenkung Berlin bzw. der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt Zuarbeiten anderer Verwaltungseinheiten zu einer oder mehrerer der Fragestellungen – insbesondere der Fragen zu Mehrkosten durch die Wartezeit bis zum Baustellenbeginn – vor, die in der Beantwortung der Anfrage keine Berücksichtigung gefunden haben? Antwort zu 1 und 2: Die Schriftliche Anfrage 17/17007 betraf zu diesen Fragen Sachverhalte, die der Senat nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten konnte. Um Ihnen eine umfassende Antwort auf Ihre Anfrage zukommen zu lassen, wurde das Bezirksamt Spandau von Berlin - Herr Bezirksstadtrat Röding - umgehend am 16. September 2015 um eine Stellungnahme bis zum 23. September 2015 gebeten. Eine Antwort des Bezirksamtes lag erst am 28. September 2015 vor. Um die Bearbeitungsfrist zur Beantwortung der Schriftlichen Anfrage einzuhalten, befand sich der bis dahin erstellte Antwortentwurf zu diesem Zeitpunkt bereits im Zeichnungsgang, so dass die Stellungnahme des Bezirksamtes Spandau von Berlin nicht mehr berücksichtigt werden konnte. Frage 3: Ist der Verkehrslenkung Berlin bzw. der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung oder anderen Teilen des Senats eine Stellungnahme des bezirklichen Tiefbauamtes bekannt, das verschiedene finanzielle Auswirkungen zu dieser Baumaßnahme beleuchtet und unter anderem in der Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung von Spandau am 14. Oktober 2015 thematisiert wurde und wurde diese Stellungnahme in der Beantwortung der Anfrage berücksichtigt? Antwort zu 3: Der Verkehrslenkung Berlin (VLB) liegt eine E-Mail des Bezirksamts Spandau von Berlin vom 18. Dezember 2014 vor. Im Schreiben wird über eine Mehrkostenanzeige eines Auftragnehmers berichtet. Eine konkrete Darstellung erfolgte nicht. Hintergrund ist, dass der am 6. Juni 2014 eingereichte Antrag nicht bescheidungsreif und aus Gründen einer effektiven Verkehrslenkung – unabhängig etwaiger Kosten, aber im Rahmen der Verhältnismäßigkeit – nachgesteuert werden musste. Eine entsprechende Beantragung erfolgte dann am 13. März 2015. Aus den bekannten Gründen (fehlende aktuelle Antwort des Bezirksamts Spandau von Berlin als dem originären Wissensträger) und aufgrund mangelnder Konkretheit des an die VLB gerichteten Schreibens war eine Auskunft zu Mehrkosten nicht belastbar. Eine darüber hinausgehende Stellungnahme konnte im Rahmen der bei der VLB und der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt durchgeführten Recherche nicht ermittelt werden. Frage 4: Wie bewertet der Senat den Umstand, dass Mehrkosten für die Verschiebung der Bauzeit bei den Berliner Wasserbetrieben wie auch beim Bezirk Spandau mehrfach angezeigt wurden? Frage 6: Wie bewertet der Senat den Umstand, dass sämtliche Grundlagen des vereinbarten Vertragswerkes hinfällig sind, da die vertraglich vereinbarte Bauzeit, geplante Fertigstellung: 30.06.2015, bereits verstrichen ist und folglich davon auszugehen sein könnte, dass Stillstandszeiten , Preissteigerungen der Löhne, der Materialien und der Nachunternehmerleistungen geltend gemacht werden? Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 17 280 2 Frage 8: Wie bewertet der Senat den Umstand, dass aktuell mindestens Nachtragsforderungen im Zusammenhang mit der Nichterteilung der VAO, gem. der mit der VLB abgestimmten Verkehrsführung und dem daraus resultierend nicht erfolgten Baubeginn den Berliner Wasserbetrieben und dem Bezirk vorliegen: Nachforderungen vom 27. Januar 2015, Nachforderungen vom 29. Juli 2015, Nachforderung vom 31. Juli 2015 in einer Gesamthöhe von mindestens 223.480,37 Euro? Antwort zu 4; 6 und 8: Die Bewertung dieser Umstände , die im Zusammenhang mit der Baumaßnahme des Bezirksamtes bzw. der Berliner Wasserbetriebe stehen, bzw. von entsprechenden vertraglichen Regelungen obliegt nicht dem Senat. Die Einschätzung, dass die verzögerte Realisierung der Baumaßnahme durch Organisationsversagen der VLB verschuldet sei, wird nicht geteilt. In den Antworten zu den Fragen 4 und 5 der vorherigen Anfrage 17/17007 hat der Senat vielmehr dezidiert erklärt , welche Hinderungsgründe für die VLB für die Erteilung der straßenverkehrsrechtlichen Anordnung zu den jeweiligen Zeitpunkten bestanden hatten. Frage 5: Seit wann hat der Senat Kenntnis über den in Frage 4 dargestellten Umstand? Frage 7: Seit wann hat der Senat Kenntnis über den in Frage 6 dargestellten Umstand? Frage 9: Seit wann hat der Senat Kenntnis über den in Frage 8 dargestellten Umstand? Antwort zu 5; 7 und 9: Die dargestellten Erkenntnisse wurden vom Bezirksamt Spandau von Berlin mit der in der Antwort zu Frage 1 und 2 genannten E-Mail vom 28. September 2015 übermittelt. Frage 10: Muss davon ausgegangen werden, dass weitere erhebliche Nachforderungen im Zuge der Bauausführung geltend gemacht werden und wie erfolgt ein Ausgleich durch den Landeshaushalt? Antwort zu 10: Eigene Erkenntnisse zu weiteren Nachforderungen hat der Senat nicht. Es wird insoweit auf die Antwort zu Frage 12 verwiesen. Da es sich beim Ausbau der Seegefelder Straße um Investitionsmaßnahmen handelt, die im Rahmen des Investitionsprogramms ab 2014 bzw. 2015 beim Bezirksamt Spandau von Berlin veranschlagt sind (Kapitel 3800, Titel 73808, 73810), kann vor dem Hintergrund der Globalsummenzuweisung der Senatsverwaltung für Finanzen an die Bezirke hinsichtlich des Ausgleichs von Mehrausgaben durch den Landeshaushalt keine Aussage getroffen werden. Frage 11: Bei welchen Baustellen ist es durch Verzögerung der Baustellenanordnung durch die Verkehrslenkung Berlin im Jahr 2015 zu Mehrkosten gekommen? Antwort zu 11: Hierzu liegen dem Senat keine Kenntnisse vor. Frage 12: Wie beantwortet der Senat nunmehr die Fragen der parlamentarischen Anfrage Drucksache 17/17007: a) (Frage 8, Drs. 17/17007) Ist dem Senat bekannt, dass die Investitionsmaßnahmen bereits in der bezirklichen Investitionsplanung vor mehreren Jahren vorgesehen waren? b) (Frage 9, Drs. 17/17007) Ist dem Senat bekannt, dass in den letzten Jahren die Realisierung nicht durch den Bezirk oder fehlender bauausführender Firmen sondern durch Organisationsversagen der VLB verschuldet wurde? c) (Frage 10, Drs. 17/17007) Welche Kosten sind dem Bezirk durch die Nicht-realisierung der Baumaßnahme in der Wartezeit entstanden? d) (Frage 11, Drs. 17/17007) Welche Kosten sind den Unternehmen durch die Nichtrealisierung der Baumaßnahme in der Wartezeit entstanden, bspw. durch Einrichtung und Rückbau einer Baustelle, Vorhalten von Mitarbeitern für dieses Projekt etc.? e) (Frage 12, Drs. 17/17007) Welche Kosten sind durch die Anmietung der vier – mehrere Monate lang völlig nutzlosen, da ausgeschalteten - Baustellenampelanlagen entstanden an den Kreuzungen a. Torweg/Finkenkruger Weg? b. Torweg /Heideberg? c. Torweg/ Hackbuschstraße? d. Torweg/ Klosterbuschweg? Antwort zu 12: Das Bezirksamt Spandau von Berlin hat dem Senat zu Frage 10 der Drucksache 17/17007 (jetzt Frage 12 c) die von dort in eigener Verantwortung erstellte Stellungnahme übermittelt: „Die Verkehrsführung wurde mit der VLB am 21.01.2014 abgestimmt. Die Beantragung der VAO erfolgte am 06.06.2014. Die verkehrsbehördliche Anordnung wurde am 04.09.2015 mit einem möglichen Baubeginn 22.10.2015 erteilt. Aufgrund der 15-monatigen Wartezeit war es dem gemeinsamen Auftragnehmer für die Straßenbauarbeiten sowie für die Arbeiten der Berliner Wasserbetriebe nicht möglich, sofort am 22.09.2015 die Arbeiten aufzunehmen. Es ist nunmehr ein Baubeginn Anfang Oktober 2015 avisiert. Mehrkosten wurden für die Verschiebung der Bauzeit bei den Berliner Wasserbetrieben wie auch beim Bezirk Spandau mehrfach angezeigt. Diese resultieren aus der 15-monatigen Verschiebung der Bauzeit wie aber auch durch eine Verlängerung der Bauzeit. Diese Verlängerung der Bauzeit, um voraussichtlich drei Monate, entsteht, da nunmehr von einer jahreszeitlich witterungsbedingt zweiten Unterbrechung der Arbeiten auszugehen ist. Da die vertraglich vereinbarte Bauzeit, geplante Fertigstellung : 30.06.2015, bereits verstrichen ist, sind sämtliche Grundlagen des vereinbarten Vertragswerkes hinfällig . Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 17 280 3 So ist davon auszugehen, dass Stillstandszeiten, Preissteigerungen der Löhne, der Materialien und der Nachunternehmerleistungen geltend gemacht werden. Bis dato liegen nachfolgende Nachtragsforderungen im Zusammenhang mit der Nichterteilung der VAO, gem. der mit der VLB abgestimmten Verkehrsführung und dem daraus resultierend nicht erfolgten Baubeginn der Berliner Wasserbetriebe und dem Bezirk vor: Erster Nachtrag der ARGE Seegefelder Weg an die BWB v. 31.07.15: 46.385,01 € Erster Nachtrag der ARGE Seegefelder Weg an den Bezirk v. 27.01.15 : 66.270,85 € Dritter Nachtrag der ARGE Seegefelder Weg an den Bezirk v. 29.07.15 : 7.440,83 € Vierter Nachtrag der ARGE Seegefelder Weg an den Bezirk v. 29.07.15 : 103.383,63 € Bis dato gesamt vorliegende bezifferte Nachtragsforderungen: 223.480,37 € Wie bereits ausgeführt und erläutert, ist davon auszugehen , dass weitere erhebliche Nachforderungen im Zuge der Bauausführung geltend gemacht werden. Die finanziellen Mittel stehen dem Bezirk dafür nicht zur Verfügung .“ Im Übrigen wird auf die Antwort zu den Fragen 4; 6; 8 und 10 verwiesen. Weitere Erkenntnisse liegen dem Senat hierzu nicht vor. Berlin, den 11. November 2015 In Vertretung C h r i s t i a n G a e b l e r ................................ Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 16. Nov. 2015)