Drucksache 17 / 17 283 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Martin Delius (PIRATEN) vom 29. Oktober 2015 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 30. Oktober 2015) und Antwort BER-Debakel CXL: Bericht(e) zur Verantwortung der ehemaligen Geschäftsführung Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Die Antworten beruhen teilweise auf Angaben der Flughafen Berlin Brandenburg GmbH (FBB). Frage 1: Welche internen und externen Stellen wurden zu welchem Zeitpunkt jeweils mit der Erstellung, Be- und Überarbeitung sowie Analyse eines Berichts/von Berichten zur Verantwortung der Geschäftsführung der Flughafen Berlin Brandenburg GmbH für die Verschiebung der Inbetriebnahme des Flughafens Berlin Brandenburg im Jahr 2012 sowie die folgenden Verschiebungen der Inbetriebnahme beauftragt? (Bitte die jeweilige Leistungsbeschreibung beilegen) Frage 2: Durch wen wurden die in 1. genannten Stellen jeweils beauftragt? Frage 3: Welcher Zeitraum sollte ursprünglich bei der Erstellung, Be- und Überarbeitung sowie Analyse des in 1. genannten Berichts/der in 1. genannten Berichte untersucht werden? Frage 4: Mit welcher Begründung sollte der unter 3. genannte Zeitraum untersucht werden? Antwort zu den Fragen 1 bis 4: Auf Grundlage eines Beschlusses des Aufsichtsrates der FBB vom 01. November 2012 erstellte die Geschäftsführung der FBB im Dezember 2012 eine Ursachenanalyse in Form eines Rechenschaftsberichtes unter Mitwirkung der Rechtsanwaltskanzlei Kapellmann und der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft PwC. Die Ursachenanalyse umfasste die Prüfung der Ursachen der Verschiebung der Inbetriebnahme des BER vom 03. Juni 2012 auf den 17. März 2013 und anschließend auf den 27. Oktober 2013. Diese Analyse wurde anschließend im Auftrag des Aufsichtsrats von der KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft im Rahmen eines Gutachtens auf ihren Inhalt hin plausibilisiert. Ebenfalls durch Beschluss des Aufsichtsrates vom 01. November 2012 wurde die FBB beauftragt, durch eine Rechtsanwaltskanzlei sämtliche Haftungsfragen im Zusammenhang mit den BER-Verschiebungen zu klären. Bei der Auftragsvergabe an die Rechtsanwaltskanzlei Hengeler Müller Partnerschaft für das Haftungsgutachten trafen die Gesellschafter die Vorauswahl in einem vorgeschalteten Interessenbekundungsverfahren. Aus dem Kreis der von den Gesellschaftern grundsätzlich als geeignet bewerteten Bieter für die Vergabeentscheidung verblieb jedoch nur ein interessierter Bieter. Diesem erteilte die FBB dann den Zuschlag. Die Gesellschafter gaben die Auftragsdurchführung frei, nachdem ihre Vertreter sich bei dem Auftragnehmer von der Aussicht auf eine sachgerechte und qualifizierte Auftragsdurchführung überzeugen konnten. Die erbetenen Leistungsbeschreibungen sind als Betriebs - und Geschäftsgeheimnisse der FBB anzusehen. Frage 5: Wurde der unter 3. genannte Zeitraum im Verlauf der Untersuchungen erweitert? Wenn ja, in welchem Rahmen? Antwort zu Frage 5: Nein. Der Gegenstand der Prüfung ergab sich aus dem Aufsichtsratsbeschluss. Frage 6: Mit welcher Begründung wurde der unter 3. genannte Zeitraum erweitert? Antwort zu Frage 6: Entfällt, siehe Antwort zu Frage 5. Frage 7: Welche Daten und Materialien wurden für den in 1. genannten Bericht/die in 1. genannten Berichte durch wen herangezogen? Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 17 283 2 Antwort zu Frage 7: Seitens der beauftragten Unternehmen wurden alle relevanten Unterlagen durchgesehen. Dabei wurden - soweit datenschutzrechtlich zulässig - auch eine Analyse des E-Mailverkehrs einzelner Mitarbeiter durchgeführt sowie Gespräche mit Mitarbeitern geführt . Frage 8: Wurden im Rahmen der Untersuchung Gespräche /Interviews mit vormaligen Mitgliedern der Geschäftsführung der Flughafen Berlin Brandenburg GmbH geführt? Wenn ja, durch wen und mit wem? Wenn nein, warum nicht? Antwort zu Frage 8: Im Zusammenhang mit der Untersuchung wurden mit diversen Beteiligten Gespräche geführt. Eine Offenlegung des betroffenen Personenkreises ist aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht möglich. Frage 9: Zu welchen Ergebnissen kommt der unter 1. genannte Bericht/kommen die unter 1. genannten Berichte ? Antwort zu Frage 9: Die Ursachenanalyse der FBB unter Mitwirkung der Rechtsanwaltskanzlei Kapellmann und der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft PwC beinhaltet eine Aufbereitung und Darstellung des Sachverhalts. Die Überprüfung von KPMG und die rechtliche Bewertung der Haftungsaspekte durch Hengeler Müller stellen Betriebs - und Geschäftsgeheimnisse der FBB dar und können hier deshalb nicht offengelegt werden. Sie sind dem Untersuchungsausschuss BER als vertrauliche Unterlagen (VS-vertraulich) zur Verfügung gestellt worden. Berlin, den 18. November 2015 Michael Müller Regierender Bürgermeister (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 19. Nov. 2015)