Drucksache 17 / 17 285 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Martin Delius (PIRATEN) vom 29. Oktober 2015 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 30. Oktober 2015) und Antwort BER-Debakel CXLII: Überprüft der Senat die Richtigkeit der von der Flughafengesellschaft gelieferten Antworten auf parlamentarische Anfragen? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: In der Antwort auf meine Schriftliche Anfrage Drs. 17/17076 kehrte der Senat folgenden Umstand heraus: „Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Richtigkeit der Angaben im ausschließlichen Verantwortungsbereich der Geschäftsführung der FBB liegt.“ Ist es demnach zutreffend, dass der Senat Angaben der Flughafen Berlin Brandenburg GmbH, die diese im Zusammenhang mit parlamentarischen Anfragen macht, ungeprüft an das Parlament weitergibt? Frage 2: Wie stellt der Senat sicher, dass die Angaben der Flughafen Berlin Brandenburg GmbH richtig und/oder vollständig sind und wie ist das Prozedere innerhalb von Senatskanzlei und Senatsverwaltungen, wenn sich im Nachhinein herausstellen sollte, dass von der Flughafen Berlin Brandenburg GmbH übermittelte Angaben unrichtig und/oder unvollständig waren? Frage 3: In der Antwort auf meine Kleine Anfrage Drs. 17/12133 gab der Senator für Inneres an: „Aus Artikel 45 Absatz 1 der Verfassung von Berlin und § 50 Absatz 1 der Geschäftsordnung des Abgeordnetenhauses von Berlin folgt die Pflicht des Senats, Kleine Anfragen nach bestem Wissen vollständig zu beantworten.“ Wie lautet die entsprechende Rechtsgrundlage bei dem vom Senat nun angewandten Prozedere, die Richtigkeit und Vollständigkeit von Antworten auf parlamentarische Anfragen in die Verantwortung eines privatwirtschaftlichen Unternehmens wie hier der Flughafen Berlin Brandenburg GmbH zu legen? Antwort zu den Fragen 1 bis 3: Die unterschiedlichen Verantwortlichkeiten des Aufsichtsrats und der Geschäftsführung der Flughafen Berlin Brandenburg GmbH ergeben sich aus dem Aktiengesetz, dem GmbH-Gesetz, dem Gesellschaftsvertrag, der Geschäftsordnung für den Aufsichtsrat und der Geschäftsordnung für die Geschäftsführung . Aufgabe des Aufsichtsrates ist es, die Geschäftsführung zu überwachen (§ 111 AktG). Hierzu kann der Aufsichtsrat Geschäftsführungsmaßnahmen von seiner Zustimmung abhängig machen (§ 111 Abs.4 Satz 2 AktG). Daneben hat er Prüfungspflichten (insbesondere des Konzern - und Jahresabschlusses der Gesellschaft) sowie Berichtspflichten . Der Vorstand (die Geschäftsführung) hat die Gesellschaft in eigener Verantwortung und weisungsunabhängig zu leiten (§ 76 Abs. 1 AktG) und dabei die Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters (§ 93 Abs. 1 AktG) anzuwenden. Er unterliegt gegenüber der Gesellschaft den von der Satzung, dem Aufsichtsrat und der Geschäftsordnung gezogenen Beschränkungen (§ 82 Abs. 2 AktG). Nach der Rechtsprechung des BGH ist dem Vorstand (der Geschäftsführung) bei den auf der Grundlage dieser Pflichten getroffenen Entscheidungen ein weiter Ermessensspielraum zuzubilligen. Diese allgemeinen Regeln werden bezogen auf den Aufsichtsrat und die Geschäftsführung der FBB im Gesellschaftsvertrag und in den Geschäftsordnungen für den Aufsichtsrat und für die Geschäftsführung weiter spezifiziert . Parlamentarische Anfragen, die sich mit den tatsächlichen Verhältnissen in der FBB befassen, können nur von dieser auch sachgerecht beantwortet werden. Insofern erfolgt eine Zulieferung durch die FBB an die Stabsstelle Flughafenkoordination der Senatskanzlei, die vom Flughafenkoordinator Prof. Dr.-Ing. Lütke Daldrup geleitet wird. Diese Stabsstelle wurde in diesem Jahr neu eingerichtet und im Vergleich zur früheren Struktur um betriebswirtschaftlichen und baufachlichen Sachverstand erweitert. Dort werden die Zulieferungen der FBB auf Schlüssigkeit und Richtigkeit geprüft und bewertet und anschließend dem Regierenden Bürgermeister zur Unterschrift vorgelegt. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 17 285 2 Sollte sich im Nachhinein herausstellen, dass von der FBB übermittelte Aussagen unzutreffend sind, wird die Geschäftsführung hierzu um eine weitere Stellungnahme gebeten. Die von der FBB übermittelten Informationen werden dann erneut bewertet. Welche Schlussfolgerungen im Einzelnen daraus gezogen werden, hängt vom konkreten Tatbestand ab. Berlin, den 18. November 2015 Michael Müller Regierender Bürgermeister (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 19. Nov. 2015)