Drucksache 17 / 17 286 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Hakan Taş (LINKE) vom 29. Oktober 2015 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 30. Oktober 2015) und Antwort Befragung zur physischen und psychischen Gesundheit von Geflüchteten auf dem LAGeSoGelände – Gefahr der Reaktualisierung von Traumata Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Hat der Senat Kenntnis darüber, dass die Organisation vivo seit Anfang Oktober 2015 auf dem LAGeSoGelände eine Umfrage zur physischen und psychischen Gesundheit von Geflüchteten im Alter von 0 bis 24 Jahren durchführt, in deren Rahmen explizit nach traumatischen Erlebnissen (Vergewaltigungen, Folter, Fluchterfahrungen ) gefragt wird (vgl. Stellungnahme des bzfo zur Berliner Umfrage unter jungen Geflüchteten vom 22.10.2015 1 )? 2. Hat die Organisation vivo die Erlaubnis des Senats eingeholt, um auf dem LAGeSo-Gelände diese Umfrage unter Geflüchteten durchzuführen? Wenn ja, wann hat sie den Senat angefragt und wann hat ihr der Senat die Erlaubnis dazu erteilt? 3. Welche Kenntnis hat der Senat über die Organisation vivo, die seit Anfang Oktober 2015 diese Umfrage auf dem LAGeSo-Gelände durchführt? 4. Welche Kenntnis hat der Senat über die Auftraggeber *in dieser Umfrage? 5. Welche Kenntnis hat der Senat über Ziel, Fragestellung , Design und Methoden dieser Umfrage? 6. Hat der Senat sich darüber informiert, ob die Organisation vivo im Rahmen ihrer Umfrage ethische Richtlinien und Mindeststandards einhält? Wenn ja, wann? Wenn nein, warum nicht? 1 http://www.bzfo.de/images/stories/pdf/stellungnahme_befragung_jung er_gefluechteter_10_22_2015.pdf 7. Ist dem Senat bekannt, ob die Organisation vivo über ein „Ethikvotum“ der Ethikkommission einer Fakultät bzw. Universität verfügt, welches immer dann notwendig ist, wenn den untersuchten Personen Risiken zugemutet werden bzw. die Untersuchung mit hohen (körperlichen oder emotionalen) Belastungen verbunden sind? 8. Sollte der Senat der Organisation vivo die Erlaubnis zur Durchführung dieser Umfrage auf dem LAGeSoGelände erteilt haben, hat er sich dieses Ethikvotum vorlegen lassen? Wenn ja, wann? Wenn nein, warum nicht? 9. Ist dem Senat bekannt, dass die Organisation vivo von den Befragten keine Einverständniserklärungen zur Nutzung ihrer Daten einholt? Wie bewertet der Senat dies? Zu 1. bis 9.: Dem Senat wie auch dem Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGeSo) liegen keinerlei Erkenntnisse über die Durchführung einer entsprechenden Umfrage vor. Sie ist weder mit dem LAGeSo abgestimmt noch genehmigt worden. 10. Ist dem Senat bekannt, dass das Ansprechen traumatischer Erfahrungen in einer Situation der noch immer andauernden Krise stark angstauslösend sein, dissoziative Zustände auslösen und eine akute oder auch anhaltende Reaktualisierung der Traumata bewirken kann? Wie bewertet der Senat dies? 11. Ist dem Senat bekannt, dass die Befragung mithilfe freiwilliger Dolmetscher*innen, also LaienSprachmittler *innen, durchgeführt wird? Wie bewertet der Senat dies? Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 17 286 2 12. Ist dem Senat bekannt, dass das Hören traumatischer Erfahrungen speziell für Laien sehr belastend sein bzw. eventuell eigene traumatische Erfahrungen reaktualisieren kann? Wie bewertet der Senat dies? Zu 10. bis 12.: Dem Senat ist bekannt, dass eine zu frühe und insbesondere unprofessionelle Befragung (z. B. durch Laien) von Menschen mit traumatischen Erfahrungen zu einer akuten Aktivierung von Traumata bzw. einer Retraumatisierung mit gesundheitlichen Folgeschäden führen kann. Auch für Laien kann das Hören von extremen traumatischen Erfahrungen (z. B. sexualisierte Gewalt, Folter, Tötung etc.) sehr belastend sein und zu eigenen Traumatisierungen führen, auch wenn sie nicht unmittelbar Zeuge des Geschehens waren. Auch eigene traumatische Erfahrungen können durch das Anhören von extremen Lebenserfahrungen reaktiviert werden und zu erneuten psychischen Belastungen führen. Eine Befragung von Flüchtlingen nach Symptomen der Posttraumatischen Belastungsstörung durch Laien, auch zu Forschungszwecken, ist aus den o. a. fachlichen Gründen abzulehnen. Dasselbe gilt aus den genannten Gründen für den Einsatz von Laien zum Zwecke der Sprachmittlung. Berlin, den 10. November 2015 In Vertretung Dirk G e r s t l e _____________________________ Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 13. Nov. 2015)