Drucksache 17 / 17 291 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Andreas Otto (GRÜNE) vom 29. Oktober 2015 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 02. November 2015) und Antwort Wo sind die asbestbelasteten Wohnungen? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Die Daten zu den Fragen 1 und 2 wurden bei den sechs städtischen Wohnungsbaugesellschaften abgefragt. Frage 1: Wie viele der ca. 48.000 Wohnungen mit Asbestverdacht , die der Senat in der Antwort zu 2.-9. der kleinen Anfrage 17/16744 aufgelistet hat, befinden sich jeweils in den einzelnen Berliner Bezirken? Antwort zu 1: Die Verteilung der unter Asbestverdacht stehenden Wohnungen auf die Berliner Bezirke stellt sich nach Angaben von vier Wohnungsbaugesellschaften wie folgt dar: Wohnungsbaugesellschaft degewo GEWOBAG STADT und WBM Summe Bezirk LAND Charlottenburg - Wilmersdorf 2.542 3.743 51 6.336 Marzahn - Hellersdorf Treptow - Köpenick Mitte 5.332 793 156 6.281 Reinickendorf 904 3.214 4.118 Spandau 7.852 467 8.319 Friedrichshain - Kreuzberg 1.134 2.385 317 3.836 Lichtenberg Neukölln 5.260 1.763 1.526 8.549 Pankow Schöneberg - Tempelhof 5.005 2.730 1.896 9.631 Steglitz - Zehlendorf 1.899 1.398 39 3.336 Summe 22.076 23.878 3.422 1.030 50.406 Die GESOBAU teilte mit, dass, wie bereits mit der Beantwortung auf die Schriftliche Anfrage Nr. 17/16744 im August 2015 informiert, in Wohnungen der GESO- BAU, bei denen ein Asbestverdacht besteht und sich dieser nach Untersuchung bestätigt, die betroffenen Bauteile fachgerecht ausgebaut und entsorgt werden. Es gibt bei der GESOBAU keine flächendeckenden Gutachten für alle Wohnungen der betroffenen Baualtersklassen. Es können somit keine gesicherten Angaben zur Anzahl von Wohnungen mit Asbestverdacht/-gewissheit gemacht werden. Die GEWOBAG teilte ergänzend mit, dass die dargestellten Zahlen eine neue Hochrechnung aufgrund bereits abgeschlossener und derzeit in Durchführung befindlicher Asbestsanierungen sind, wodurch eine 100%ige Validität nicht möglich ist. Die geschätzten Verdachtsfälle weichen deshalb von den in der Schriftlichen Anfrage Nr. 17/16744 genannten Zahlen ab. Die HOWOGE teilte mit, dass ihr Bestand fast vollständig saniert ist und daher keine Asbestverdachtsfälle bestehen. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 17 291 2 Frage 2: Wie viele der ca. 48.000 Wohnungen mit Asbestverdacht , die der Senat in der Antwort zu 2.-9. der kleinen Anfrage 17/16744 aufgelistet hat, sind jeweils einzelnen Baualtersklassen der Gebäude (z.B. nach Mietspiegel ) zuzuordnen? Antwort zu 2: Eine Zuordnung nach Baualtersklassen der Wohnungen mit Asbestverdacht stellt sich nach Angaben der Gesellschaften wie folgt dar: Wohnungsbaugesellschaft degewo GEWOBAG STADT und WBM Summe Baualtersklassen LAND bis 1918 106 641 747 1919-1949 697 428 1.125 1950-1964 4.218 5.690 668 10.576 1965-1972 8.786 8.766 1.521 544 19.617 1973-1990 8.269 8.256 1.233 486 18.244 1991-2001 97 97 Summe 22.076 23.878 3.422 1.030 50.406 Frage 3: Ist dem Senat bekannt, ob und in welchem Umfang private Eigentümer (z.B. Deutsche Wohnen oder Vonovia) in Berlin Wohngebäude besitzen, die nach Baualter und baulicher Ausführung den ca. 48.000 Wohnungen mit Asbestverdacht, die der Senat in der Antwort zu 2.-9. der kleinen Anfrage 17/16744 aufgelistet hat, entsprechen und demzufolge auch unter Asbestverdacht fallen könnten? Antwort zu 3: Dem Senat liegen keine Erkenntnisse dazu vor. Frage 4: Wann wird der Senat die privaten Wohnungseigentümer Berlins (Kapitalgesellschaften, Einzeleigentümer , Fonds, Genossenschaften u.a.) und/oder die entsprechenden Verbände (z.B. BFW) hinsichtlich der Asbestthematik konsultieren und für eine gemeinsame Berliner Asbestsanierungsstrategie werben? Antwort zu 4: Vor dem Hintergrund der rechtlichen Rahmenbedingungen und der faktischen Risikobewertung besteht seitens des Senates keine solche Absicht. Berlin, den 16. November 2015 In Vertretung Prof. Dr.-Ing. Engelbert Lütke Daldrup ................................ Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 18. Nov. 2015)