Drucksache 17 / 17 292 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Alexander J. Herrmann (CDU) vom 30. Oktober 2015 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 02. November 2015) und Antwort Änderungen beim Straßenreinigungsentgelt I Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Die Schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat nur zum Teil in eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort auf Ihre Anfrage zukommen zu lassen und hat daher die Berliner Stadtreinigungsbetriebe (BSR) Anstalt öffentlichen Rechts um eine Stellungnahme zu den Fragen 5 und 6 gebeten, die von dort in eigener Verantwortung erstellt und dem Senat übermittelt wurde. Sie wurde bei der Beantwortung berücksichtigt. Frage 1: Wie viele Straßen bzw. Straßenabschnitte mit wie vielen Anliegern und Hinterliegern sind im Juni 2015 mit Inkrafttreten der Zwanzigsten Verordnung zur Änderung der Verordnung über Straßenreinigungsverzeichnisse und die Einteilung in Reinigungsklassen“ vom Verzeichnis C (Anlieger reinigen selbst, bisher kein Entgelt an die BSR zu entrichten) in die nächst höhere Kategorie A 4 (einmal wöchentliche Reinigung durch BSR, Entgelt nach Grundstücksgröße zu entrichten) eingeordnet worden (es wird um eine Aufstellung unterteilt nach Bezirken gebeten )? Antwort zu 1: Mit dem Inkrafttreten der Zwanzigsten Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Straßenreinigungsverzeichnisse und die Einteilung in Reinigungsklassen wurden 26 Straßen oder Straßenabschnitte von dem Straßenreinigungsverzeichnis C in das Straßenreinigungsverzeichnis A, Reinigungsklasse 4 umgruppiert , die sich wie folgt auf die einzelnen Bezirke verteilen : Charlottenburg-Wilmersdorf 0 Friedrichshain-Kreuzberg 0 Lichtenberg 3 Marzahn-Hellersdorf 9 Mitte 0 Neukölln 1 Pankow 7 Reinickendorf 1 Spandau 1 Steglitz-Zehlendorf 0 Tempelhof-Schöneberg 0 Treptow-Köpenick 4 Frage 2: Welche Gründe gab es jeweils für diese Höhergruppierung (es wird um eine Aufstellung unterteilt nach Bezirken gebeten)? Antwort zu 2: Der Grund für die Umgruppierungen vom Straßenreinigungsverzeichnis C in das Straßenreinigungsverzeichnis A, Reinigungsklasse 4 ist in allen Fällen ein von der Straßeneingruppierungskommission festgestellter veränderter Ausbauzustand der jeweiligen Straßen oder Straßenabschnitte. Frage 3: Wann gilt insoweit eine Straße als „genügend ausgebaut" und welche Merkmale müssen außerdem noch auf sie zutreffen, um in das Straßenreinigungsverzeichnis A, Reinigungsklasse 4 eingeordnet zu werden? Antwort zu 3: Der unbestimmte Rechtsbegriff „ausgebaut “ im Straßenreinigungsgesetz (StrReinG) ist auslegungsbedürftig . Dieses wurde bereits vor geraumer Zeit getan und verwaltungsinterne Kriterien für die Beurteilung von Ausbauzuständen von Straßen im Sinne des StrReinG aufgestellt. Bei der Beurteilung, wann eine Straße als ausgebaut anzusehen ist, sind insbesondere die bautechnischen und örtlichen Gegebenheiten ausschlaggebend. Eine Straße gilt als genügend ausgebaut, wenn die nachfolgenden verwaltunginternen Kriterien zutreffen: - Straßen mit einer befestigten Fahrbahn und zwei befestigten Gehwegen mit oder ohne Kanten sind ausgebaut. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 17 292 2 - Handelt es sich um eine Straße mit einer befestigten Fahrbahn, einem befestigten Gehweg und einer Begrenzung der Fahrbahn zu einer nicht bebauten Straßenseite, z. B. Grünanlage, Böschung, Bahndamm u. a., ist die Straße genügend ausgebaut. - Handelt es sich um eine Straße, für die Gehwege von der Anlage her nicht vorgesehen sind (oft in Einfamilienhaussiedlungen) und findet der Fahrzeug - und Fußgängerverkehr auf der Fahrbahn statt, ist die Straße genügend ausgebaut. Randstreifen , auf denen wegen der geringen Breite keine Fußwege angelegt werden können und die lediglich zur Versickerung des Regenwassers dienen, sind hierbei unerheblich. - Straßen, bei denen Fahrbahnen und Gehwege nicht oder nur durch Farbunterschiede im Straßenbelag voneinander getrennt sind, sind ausgebaut. Die Befestigungen müssen aus einem dauerhaften Material sein (Asphalt, Beton, Steinplatten, Mosaiksteinen, Pflastersteinen usw.). Ein Ausbau mit Schlacke, Lehm oder festgewalzter Erde ist nicht ausreichend für eine im Sinne des StrReinG ausgebaute Straße. Bei den Straßen muss es sich um öffentliche und in der Baulast Berlins liegende Straßen handeln. Frage 4: Wie viele Straßen/-Abschnitte/Grundstücke sind 2015 in ganz Berlin von einer Höhergruppierung betroffen und wie viele wurden niedriger eingruppiert (es wird um eine Aufstellung unterteilt nach Bezirken gebeten )? Antwort zu 4: Mit der Zwanzigsten Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Straßenreinigungsverzeichnisse und die Einteilung in Reinigungsklassen wurden 161 Straßen oder Straßenabschnitte höher und 32 Straßen oder Straßenabschnitte niedriger eingruppiert. Diese Umgruppierungen verteilen sich auf die Bezirke wie folgt: Höhergruppierungen Herabgruppierungen Charlottenburg-Wilmersdorf 20 0 Friedrichshain-Kreuzberg 11 0 Lichtenberg 14 2 Marzahn-Hellersdorf 13 2 Mitte 18 2 Neukölln 11 6 Pankow 30 2 Reinickendorf 8 12 Spandau 11 1 Steglitz-Zehlendorf 13 2 Tempelhof-Schöneberg 2 2 Treptow-Köpenick 10 1 Frage 5: Mit welchen Einnahmen aus Straßenreinigungsentgelten insgesamt/zusätzlichen Einnahmen allein aus Straßenreinigungsentgelten infolge Höhergruppierung in o.g. Verordnung rechnet die BSR im Vergleich zu den Vorjahren? Antwort zu 5: Die voraussichtlichen Einnahmen aus den Straßenreinigungsentgelten für das Jahr 2015 betragen 130.264.000 EUR. Nicht enthalten sind Einnahmen durch Kostenübernahmen vom Land Berlin (z. B. Landesanteil von 25 % der Gesamtkosten der Straßenreinigung , Winterdienst). Die BSR rechnen mit zusätzlichen Einnahmen in Höhe von rund 773.000 EUR p.a., in 2015 mit 451.000 EUR. Es handelt sich um die Summe aus Höher- und Herabgruppierungen im Rahmen der Zwanzigsten Änderungsverordnung . Frage 6: Welcher personelle, finanzielle und technische Mehraufwand steht den erwarteten Einnahmen gegenüber ? Antwort zu 6: Aus den zusätzlich abzudeckenden Leistungskilometern der Zwanzigsten Änderungsverordnung , die sich als Saldo von Herab- und Höhergruppierungen ergeben, folgt ein personeller, finanzieller und technischer Mehraufwand bei den BSR in Höhe von insgesamt rund 1.300.000 EUR. Berlin, den 16. November 2015 In Vertretung C h r s t i a n G a e b l e r ................................ Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 20. Nov. 2015)