Drucksache 17 / 17 293 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Alexander J. Herrmann (CDU) vom 30. Oktober 2015 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 02. November 2015) und Antwort Änderungen beim Straßenreinigungsentgelt II Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie und von wem wird kontrolliert, ob die Straßenreinigung tatsächlich im vorgegebenen Rhythmus und entsprechend der festgelegten Reinigungsanforderungen erfolgte? Antwort zu 1: Die Berliner Stadtreinigungsbetriebe (BSR) sind eine rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts und führen die ihnen übertragenen Aufgaben in eigener Verantwortung durch. Frage 2: Seit wann und aus welchen Gründen wird in Berlin die Straßenreinigung nicht als Gebühr, sondern als Entgelt (bemessen nach Größe der Grundstücksfläche) abgerechnet? Antwort zu 2: Die Erhebung von Straßenreinigungsentgelten erfolgte erstmalig mit dem Gesetz über die Stadtreinigung (Stadtreinigungsgesetz) vom 24.06.1969, das am 01.07.1969 in Kraft getreten ist. Die Straßenreinigungsentgelte sind seit dem privatrechtlich ausgestaltet. Entgelte stellen keine unmittelbare Gegenleistung für die Reinigung vor einem bestimmten Grundstück dar, wie es vorher bei der Erhebung von Reinigungsgebühren der Fall war, sondern sie beziffern vielmehr den individuellen Beitrag der einzelnen Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer, bzw. Erbbauberechtigten oder der anderen nach dem Gesetz gleichgestellten Betroffenen , an den Gesamtkosten der Reinigung des öffentlichen Straßenlandes in Berlin, soweit die Reinigung durch das Land Berlin bzw. durch die BSR im Rahmen des Anschluss - und Benutzungszwanges wahrgenommen wird. Die Berechnung der Entgelte nach der Größe des jeweiligen Grundstückes (Quadratmetermaßstab) wurde in den westlichen Bezirken zum 01.01.1991 und in den östlichen Bezirken zum 01.01.1994 eingeführt. Frage 3: Welche Möglichkeiten haben Eigentümer die Eingruppierung ihres Grundstücks durch die BSR überprüfen zu lassen und gegebenenfalls eine Korrektur durchzusetzen? Antwort zu 3: Die Eigentümerinnen und Eigentümer von Grundstücken können sich an das Bezirksamt Lichtenberg , Amt für regionalisierte Ordnungsaufgaben, an die Berliner Stadtreinigungsbetriebe und an die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt wenden und formlos um Überprüfung der Eingruppierung von Straßen bitten. Die Überprüfung wird von der Straßeneingruppierungskommission durchgeführt. Frage 4: Wie ist die Straßeneingruppierungskommission besetzt und wie werden deren Mitglieder bestimmt? Antwort zu 4: Der Straßeneingruppierungskommission gehören Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der BSR, des Bezirksamtes Lichtenberg, Amt für regionalisierte Ordnungsaufgaben, der bezirklichen Straßen- und Grünflächenämter sowie der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt aufgrund ihrer fachlichen Zuständigkeit an. Frage 5: Wie bewertet der Senat diese Zusammensetzung und hält der Senat es für geboten, in der Straßeneingruppierungskommission künftig auch Vertreter von Grundstückseigentümern mitwirken zu lassen? Antwort zu 5: Durch die Straßeneingruppierungskommission ist gegenwärtig ein Verfahren zur objektiven Eingruppierung der öffentlichen Straßen in die Straßenreinigungsverzeichnisse gewährleistet. Die Mitglieder der Kommission verfügen hierfür über die notwendige Fachkompetenz . Es besteht kein Anlass, die Zusammensetzung der Straßeneingruppierungskommission zu verändern. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 17 293 2 Zur Schaffung von mehr Transparenz und Information erhalten bereits seit geraumer Zeit der Bund der Berliner Haus- und Grundbesitzervereine e. V. sowie die Industrieund Handelskammer (IHK) und künftig auch der Verband Deutscher Grundstücksnutzer e. V. (VDGN) zu Beginn des Verfahrens zur Fortschreibung der Straßenreinigungsverzeichnisse im Rahmen einer Änderungsverordnung ein Exemplar der geänderten Straßenreinigungsverzeichnisse zur Stellungnahme. Berlin, den 16. November 2015 In Vertretung C h r i s t i a n G a e b l e r ................................ Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 20. Nov. 2015)