Drucksache 17 / 17 294 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Gerwald Claus-Brunner (PIRATEN) vom 21. Oktober 2015 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 03. November 2015) und Antwort Pensionslasten des Landes Berlin Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. a) Auf welche Höhe beliefen sich die Pensionslasten des Landes Berlin von 2004 bis 2014? (Bitte nach Jahren aufschlüsseln) Zu 1.a): Jahr Versorgungsausgaben*) in Mio. € 2004 1.088,9 2005 1.099,0 2006 1.113,4 2007 1.137,3 2008 1.164,7 2009 1.189,2 2010 1.215,9 2011 1.257,3 2012 1.298,8 2013 1.357,1 2014 1.420,6 *) Titelgruppen 431, 432 und Titel 43701 gemäß Versorgungsbericht des Landes Berlin vom 26.8.2015 b) Wie hoch werden die Pensionslasten des Landes Berlins im Jahre 2015 voraussichtlich sein? Zu 1.b): Für 2015 werden Versorgungsausgaben in Höhe von rd. 1.500 Mio. € prognostiziert. c) Wie werden die Pensionslasten des Landes Berlins sich bis 2030 voraussichtlich entwickeln? (Bitte nach Jahren aufschlüsseln) Zu 1.c): Die folgenden Zahlen sind dem Versorgungsbericht der Senatsverwaltung für Inneres und Sport vom 26.8.2015 entnommen: Versorgungsausgaben Jahr Variante 1 Variante 2 in Mio. € 2014 1.420,6 2015 1.499,6 1.499,6 2016 1.572,2 1.578,4 2017 1.627,4 1.649,5 2018 1.681,7 1.721,1 2019 1.733,5 1.791,3 2020 1.782,3 1.859,7 2021 1.829,1 1.927,1 2022 1.874,3 1.994,0 2023 1.917,6 2.059,9 2024 1.960,1 2.126,2 2025 2.001,7 2.192,5 2026 2.042,2 2.258,9 2027 2.080,8 2.324,1 2028 2.116,5 2.387,3 2029 2.146,9 2.445,4 2030 2.171,3 2.497,6 Variante 1: Jährliche lineare Anpassung der Versorgungsbezüge ab 1.8.2016 um 1 Prozent Variante 2: Jährliche lineare Anpassung der Versorgungsbezüge ab 1.8.2016 um 2 Prozent d) Wie schlüsseln sich die unter a) bis c) genannten Pensionslasten jeweils nach politischen Beamten des Landes (unterteilt nach Senat und Bezirken) und Laufbahnbeamten des Landes auf? Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 17 294 2 Zu 1.d): Eine Aufschlüsselung der Versorgungsausgaben nach politischen und sonstigen Beamtinnen und Beamten ist nicht möglich, da diese haushaltsmäßig nicht gesondert nachgewiesen werden. e) Wie hoch war/ist der jeweils prozentuale Anteil der unter a) bis c) genannten Pensionslasten am Berliner Landeshaushalt bzw. wie hoch wird er voraussichtlich sein? Zu 1.e): Eine seriöse Prognose der voraussichtlichen Gesamtausgaben nach 2019 ist nicht möglich, so dass die Bestimmung des Anteils der Versorgungsausgaben an den Gesamtausgaben lediglich für die Jahre 2004 bis 2019 dargestellt ist. Jahr Gesamtausgaben Versorgungsausgaben prozentualer Anteil 2004 22.389,5 1.088,9 4,86% 2005 22.160,3 1.099,0 4,96% 2006 20.744,6 1.113,4 5,37% 2007 20.957,8 1.137,3 5,43% 2008 21.135,1 1.164,7 5,51% 2009 21.283,6 1.189,2 5,59% 2010 22.442,3 1.215,9 5,42% 2011 22.767,9 1.257,3 5,52% 2012 22.995,2 1.298,8 5,65% 2013 22.926,0 1.357,1 5,92% 2014 24.216,8 1.420,6 5,87% 2015 24.157,8 1.499,6 6,21% 2016 25.299,6 1.578,4 6,24% 2017 26.056,7 1.649,5 6,33% 2018 26.916,7 1.721,1 6,39% 2019 27.653,1 1.791,3 6,48% 2. Aus welchen Quellen/Haushaltsposten speisen sich die Pensionslasten zurzeit? Zu 2.: Die Versorgungsausgaben werden im Kapitel 2940 – Versorgungsausgaben und weitere zentrale Personalangelegenheiten – in den Titeln der Obergruppe 43 nachgewiesen. 3. a) In welcher Höhe hat das Land Berlin Versorgungsrücklagen jeweils nach § 14a BBesG und nach § 2 VersRücklG seit 1999 gebildet? (Bitte nach Jahren und Gesetzesgrundlage aufschlüsseln) Zu 3.a): Die folgenden Zahlen sind dem Versorgungsbericht der Senatsverwaltung für Inneres und Sport vom 26.8.2015 entnommen: Haushaltsjahr Zuführung in Mio. € (landesunmittelbarer Bereich ) Zuführung in Mio. € (landesmittelbarer Bereich + Sonstiges) Summe der Zuführungen in Mio. € 1999 3,90 0,34 4,24 2000 7,09 0,51 7,60 2001 12,77 1,25 14,02 2002 21,78 2,24 24,02 2003 20,87 1,83 22,70 Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 17 294 3 2004 27,60 2,29 29,89 2005 27,98 2,90 30,88 2006 31,67 3,15 34,82 2007 30,32 2,94 33,26 2008 28,03 2,71 30,74 2009 31,27 2,83 34,10 2010 30,75 2,84 33,59 2011 37,11 3,59 40,70 2012 40,59 4,05 44,64 2013 44,14 4,81 48,95 2014 50,39 4,95 55,34 b) Wie wurden die unter a) genannten Sondervermögen seit 1999 angelegt und wie hat sich die jährliche Rendite entwickelt? (Bitte nach Jahren aufschlüsseln) Konnte die 2002 erwartete jährliche Rendite von 6,00 % (siehe Drucksache 15-10112) gehalten werden? Zu 3.b): Im Rahmen der Versorgungsrücklage wird im Rentensegment in Anleihen der Bundesrepublik Deutschland und anderer Staaten der Europäischen Währungsunion , in Anleihen der deutschen Länder sowie in Anleihen verschiedener europäischer Supranationals und Agencies investiert. Im Aktiensegment wird in voll replizierende börsengehandelte Indexfonds (Exchange Traded Funds) investiert, die den DAX30 bzw. den EUROSTOXX50 nachbilden. Die jährliche Rendite der Mittelanlage hat sich wie folgt entwickelt: Jahr 2001* 2002 2003 2004 2005 2006 2007 Rendite in % 1,88 -3,83 6,19 12,34 10,14 2,13 0,65 Jahr 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 Rendite in % 4,93 6,19 4,09 3,74 8,56 1,96 5,53 * Rendite vom 02.04.-31.12.2001 Seit dem 2. April 2001 weist die Versorgungsrücklage bis zum 31. Dezember 2014 eine Wertentwicklung von +82,05% auf. Dies entspricht einer jährlichen durchschnittlichen Wertentwicklung von rd. +4,45%. Die noch in 2002 erwartete jährliche durchschnittliche Rendite in Höhe von 6,00% konnte aufgrund der tendenziell gesunkenen Kapitalmarktrenditen im Anleihebereich nicht erreicht werden. c) In welcher Höhe wurden davon schon Mittel für Versorgungsausgaben aufgewendet? (Bitte nach Jahren aufschlüsseln) Zu 3.c): Bisher wurden noch keine Mittel aus der Versorgungsrücklage zur Finanzierung von Versorgungsausgaben verwendet. 4. a) Welcher Kapitalanlagegesellschaft wurde die Verwaltung des Sondervermögens nach § 2 VersRücklG gemäß §§ 5 und 11 VersRücklG übertragen? Zu 4.a): Bis zum 2. April 2001 erfolgte die Mittelanlage durch die damalige Landeszentralbank in Berlin und Brandenburg (jetzt Deutsche Bundesbank Filiale Berlin) auf Weisung der Senatsverwaltung für Finanzen. Gemäß § 5 Abs. 1 VersRücklG wurde die Verwaltung der Mittel im Zeitraum vom 02.04.2001 bis zum 31.12.2003 an die Deka Investment Management GmbH und vom 01.01.2004 bis zum 31.12.2008 der Helaba Invest Kapitalanlagegesellschaft übertragen. Zum 1. Januar 2009 wurde das Portfoliomanagement sowie die Verwaltung der Versorgungsrücklage an die Deutsche Bundesbank übertragen. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 17 294 4 b) Welche Personen gehören dem in dem VersRücklG genannten Beirat an? (Bitte nach Jahren und Ämtern aufführen) Zu 4.b): Dem Beirat gehören gemäß § 11 Abs. 2 Versorgungsrücklagegesetz (VersRücklG) ein Vertreter der Senatsverwaltung für Finanzen als Vorsitzender sowie je ein Vertreter der Senatsverwaltung für Inneres und Sport, der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft , des DBB – Beamtenbund und Tarifunion Berlin –, des Deutschen Gewerkschaftsbunds – Bezirk Berlin- Brandenburg – und des Deutschen Richterbundes – Bund der Richter und Staatsanwälte – Landesverband Berlin e. V an. c) Wurden seit Inkrafttreten des Gesetzes über eine Versorgungsrücklage des Landes Berlin (VersRücklG) Änderungen oder Novellierungen an selbigem Gesetz vorgenommen, die Auswirkungen auf die §§ 2, 5 und/oder 11 haben? Wenn ja, wann und warum ist dies jeweils geschehen und wie gestalten sich diese Änderungen im Detail? Zu 4c.): Mit dem Ersten Gesetz zur Änderung des Versorgungsrücklagegesetzes vom 23. September 2005 (GVBl. S. 474) wurden die bisher vom Geltungsbereich erfassten landesunmittelbaren Sozialversicherungsträger ausgenommen. Anlass war eine Prüfung des Bundesrechnungshofes , bei der festgestellt wurde, dass die Vorschriften des Sozialgesetzbuches – Viertes Buch (IV) nur bestimmte Anlageformen vorsehen, im Wesentlichen Schuldverschreibungen und Schuldbuchforderungen, nicht jedoch Aktien oder Aktienanteile. Dies widersprach der Praxis der Anlageform des Sondervermögens Versorgungsrücklage , in der unter anderem Aktien erworben werden. Der Versorgungsbeirat beschloss daher, die Sozialversicherungsträger vom Geltungsbereich des Gesetzes auszunehmen. Durch das Ausscheiden der Sozialversicherungsträger aus der Versorgungsrücklage endete auch die Beiratsmitgliedschaft des Vertreters der für die Sozialversicherungen zuständigen Senatsverwaltung. Durch das Gesetz zur Änderung besoldungs- und versorgungsrechtlicher Vorschriften (Besoldungs- und Versorgungsrücklageänderungsgesetz ) vom 1. Oktober 2008 (GVBl. S. 272) wurde es der Deutschen Bundesbank bei der Vermögensverwaltung ermöglicht, in die gleichen Anlageformen wie Kapitalanlagegesellschaften oder Banken (u. a. auch Aktien) zu investieren. d) Sind Änderungen oder Novellierungen an diesem Gesetz geplant? Wenn ja, zu wann, wie werden sich diese gestalten und welche Auswirkungen werden diese auf die §§ 2, 5 und/oder 11 haben? Zu 4.d): Gegenwärtig ist eine Novellierung des Gesetzes geplant, die die künftigen Entnahmen der Mittel regelt und zudem eine Verlängerung der Einzahlungsphase über den 31. Dezember 2017 hinaus vorsieht. e) Hatte/Hat die seit 2008 andauernde Finanzkrise Auswirkungen auf das von der unter a) genannte Kapitalanlagegesellschaft verwaltete Sondervermögen? Wenn ja, wie gestalten sich diese Auswirkungen jeweils im Detail und welche Maßnahmen wurden zur Kompensierung getroffen? Zu 4.e): Im Rentensegment müssen die Anlageinstrumente zum Zeitpunkt des Erwerbs über ein Mindestrating von A der Agenturen Fitch oder Standard & Poor’s bzw. A2 von Moody´s verfügen. Im Zuge der Finanzkrise wurde die Bonitätsstufe einiger Euro-Peripheriestaaten unter das erforderliche Mindestrating herabgestuft. Dementsprechend wurde in der Folge im Rentenbereich ausschließlich in Staatsanleihen der Euro-Kernzone bzw. in Anleihen europäischer Supranationals und Agencies investiert. Im Portfolio enthaltene Anleihen aus der Euro-Peripherie wurden sukzessive marktschonend veräußert . 5. Was plant der Senat, um die steigenden Kosten der Pensionslasten des Landes Berlins zu decken? Zu 5.: Der Senat hat mit einer Vielzahl von Maßnahmen der Entwicklung der steigenden Versorgungsfallzahlen und somit der Versorgungsausgaben entgegengewirkt. So werden neu eingestellte Lehrerinnen und Lehrer im Land Berlin seit 2004 nicht mehr verbeamtet. Der Personalbestand des landesunmittelbaren Bereichs , der nach der Wiedervereinigung noch rd. 209.000 Beschäftigte betrug, wurde auf rd. 112.000 Beschäftigte im Jahre 2014 reduziert. Die Zahl der Beamtinnen und Beamten reduzierte sich seit 2003 von rd. 83.500 auf rd. 66.000 Beschäftigte. Dies führt dazu, dass die Zahl der Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger nach den gegenwärtigen Prognosen im Jahre 2032 mit einem Bestand von dann rd. 70.000 Fällen den Höchststand erreicht und dann sukzessive zurückgeht. Weitere detaillierte Hinweise, u.a. zur begrenzten Dienstfähigkeit und zur Vermeidung von Frühpensionierungen ergeben sich aus dem Versorgungsbericht der Senatsverwaltung für Inneres und Sport vom 26.8.2015. Die Einrichtung eines zusätzlichen Versorgungsfonds für künftig neu einzustellende Dienstkräfte und deren möglichen finanziellen Auswirkungen wird derzeit geprüft . Allerdings erfolgt diese Prüfung unter der Prämisse, dass das Land Berlin nach wie vor die auf der Grundlage des Stabilitätsratsgesetzes abgeschlossenen Sanierungsbedingungen einhält und auch weiterhin alle Anstrengungen zur weiteren Haushaltskonsolidierung unternommen werden müssen. 6. a) Wie konnten die Hohen Pensionslasten des Landes Berlin entstehen? Zu 6.a): Der starke Anstieg der Zahl der Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger und somit der stetig steigenden Pensionslasten ist vor allem das Ergebnis der Zusammenführung der beiden Berliner Stadtverwaltungen im Rahmen der Wiedervereinigung. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 17 294 5 Die Zahl der Beschäftigten der Berliner Landesverwaltung im landesunmittelbaren Bereich hatte sich nahezu verdoppelt von rd. 110.000 Beschäftigte im Jahr 1990 (Berlin-West) auf rd. 209.0000 Beschäftigte (Berlin gesamt ) im Jahr 1991. Zudem wurden zu Zeiten der Teilung der Stadt in den 1970er und 1980er-Jahren auch aus beschäftigungspolitischen Gründen viele Beschäftigungsverhältnisse im öffentlichen Dienst begründet. b) Wie viele Personen wurden seit 1975 verbeamtet? (Bitte nach Jahren aufschlüsseln) Zu 6.b): Über die Zahl seit 1975 im Land Berlin verbeamteten Personen liegen keine statistischen Angaben vor. Hilfsweise kann aber auf die Entwicklung der Zahl der vorhandenen Beamtinnen und Beamten im Land Berlin seit 1980 zurückgegriffen werden, bei der allerdings „fluktuationsbedingte“ Zu- und Abgänge (von in Berlin verbeamteten Dienstkräften) nicht gesondert ausgewiesen werden. Auf die Antwort zu Frage 6c) wird hingewiesen. c) Wie hat sich das Verhältnis zwischen Angestellten und Beamten seit 1975 entwickelt? (Bitte nach Jahren prozentual und absolut aufschlüsseln) Zu 6.c): Die folgende Darstellung des Amtes für Statistik Berlin-Brandenburg, die ab 1980 beginnt, ist auszugsweise dem Versorgungsbericht entnommen. Eine uneingeschränkte Vergleichbarkeit der jeweiligen Jahre ist nicht möglich, da es aufgrund umfassender organisatorischer Änderungen (Um- und Ausgliederungen von Einrichtungen etc.) immer wieder Brüche in der Darstellung gegeben hat. In den Zahlen von 1990 und früher, die sich ausschließlich auf West-Berlin beziehen, sind zum großen Teil Beschäftigte erfasst, die heute dem landesmittelbaren Bereich zuzuordnen sind, wie Hochschulen, Kliniken, Wirtschaftsbetriebe, Anstalten, Stiftungen und Körperschaften des öffentlichen Rechts etc. In den Zahlen bis einschließlich 2014 sind auch Betriebe nach § 26 Landeshaushaltsordnung (LHO) und die Kita-Eigenbetriebe enthalten, die in den aktuellen Auswertungen der Statistikstelle Personal bei der Senatsverwaltung für Finanzen nicht dem landesunmittelbaren Bereich zugeordnet werden . “Unmittelbarer” Landesdienst (Beschäftigte) Jahr (Stand: 30.6.) zusammen Beamte, Richter Anteil in v.H. Tarifbeschäftige Anteil in v.H. 1980 164.577 55.575 33,8% 109.002 66,2% 1985 176.881 60.439 34,2% 116.442 65,8% 1990 175.627 61.475 35,0% 114.152 65,0% 1995 220.465 77.475 35,1% 142.990 64,9% 2000 190.668 82.199 43,1% 108.469 56,9% 2001 164.101 81.615 49,7% 82.486 50,3% 2002 162.949 83.486 51,2% 79.463 48,8% 2003 157.990 83.535 52,9% 74.455 47,1% 2004 148.170 80.288 54,2% 67.882 45,8% 2005 140.202 76.852 54,8% 63.350 45,2% 2006 135.417 75.864 56,0% 59.553 44,0% 2007 132.632 74.804 56,4% 57.828 43,6% 2008 129.134 72.824 56,4% 56.310 43,6% 2009 128.963 72.010 55,8% 56.953 44,2% 2010 127.849 71.280 55,8% 56.569 44,2% 2011 126.679 70.602 55,7% 56.077 44,3% 2012 126.205 69.645 55,2% 56.560 44,8% 2013 125.458 67.964 54,2% 57.494 45,8% 2014 125.895 66.639 52,9% 59.256 47,1% Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 17 294 6 d) Wie wird sich das Verhältnis zwischen Angestellten und Beamten in den nächsten fünf Jahren voraussichtlich entwickeln? (Bitte nach Jahren aufschlüsseln) Zu 6.d): Eine genaue Prognose für die nächsten fünf Jahre lässt sich nicht erstellen. Da aber die ausscheidenden beamteten Lehrkräfte auch weiterhin grundsätzlich durch tarifbeschäftigte Lehrkräfte ersetzt werden, wird sich der prozentuale Anteil der Tarifbeschäftigten an der Gesamtbeschäftigtenzahl weiterhin erhöhen. Berlin, den 11. November 2015 In Vertretung Klaus Feiler Senatsverwaltung für Finanzen (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 18. Nov. 2015)