Drucksache 17 / 17 297 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Canan Bayram (GRÜNE) vom 27. Oktober 2015 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 03. November 2015) und Antwort Wie schaffen wir das: Schutz und Sicherheit statt Kälte und Elend für Geflüchtete II Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Warum wird Geflüchteten im Landesamt für Gesundheit und Soziales kein Geld ausgezahlt, obwohl ihnen dies gesetzlich zusteht? 2. An wie vielen Tagen seit dem 01.01.2015 konnte eine Bargeldauszahlung nicht erfolgen und was waren jeweils die Gründe dafür? Zu 1. und 2.: Alle Flüchtlinge, die registriert werden, erhalten auch Geldleistungen. Abhängig von den zur Verfügung stehenden personellen Kapazitäten werden täglich die gesetzlich zustehenden Leistungen ausgezahlt. Erkenntnisse darüber, dass seit dem 01. Januar 2015 an einem Arbeitstag keine Zahlungen erfolgt sind, liegen nicht vor. 3. Welche Überlegungen wurden angestellt, um die Geflüchteten mit Bargeld zu versorgen, die keine Wartenummer vor dem Landesamt für Gesundheit und Soziales erhalten haben? 4. Wird oder wurde geprüft, ob den Geflüchteten nach einer Hausausweis-Registrierung in den Unterkünften (wie von Integrationssenatorin Kolat bei den Geflüchteten vom Oranienplatz praktiziert) analog Asylbewerberleistungsgesetz Leistungen gewährt werden und die Auszahlung durch die Sozialämter der Bezirke erfolgen könnte? 5. Wie reagiert der Senat darauf, dass geflüchtete Menschen ihren gesetzlich verbürgten Anspruch auf Sozialleistungen über das Sozialgericht einklagen müssen? Zu 3. bis 5.: Im laufenden Jahr sind bis einschließlich 10. November 2015 insgesamt 40.711 Menschen Berlin zugewiesen worden. Täglich kommen mehrere hundert Menschen über Bayern nach Berlin. Die genannten Zahlen spiegeln dabei nur die bereits registrierten Menschen wider. Diese erhalten über den Behandlungsschein Zugang zur medizinischen Regelversorgung nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG). Ein Teil der aufgenommenen Menschen konnte jedoch noch nicht registriert werden, so dass auch die Leistungsberechtigung formell noch nicht festgestellt worden ist. Die Menschen, die auf ihre Registrierung warten müssen , haben diese Wartezeit nicht zu vertreten und müssen unter humanitären Gesichtspunkten selbstverständlich versorgt werden, bis die Regelleistungen nach dem AsylbLG zum Tragen kommen. Um die Registrierung und damit den Zugang zur Regelversorgung zu beschleunigen, sind verschiedene organisatorische Maßnahmen getroffen worden, insbesondere die Eröffnung der Erstaufnahmestelle in der Bundesallee, die auch bereits Wirkung zeigen, wie aus der nachfolgenden Tabelle für die zurückliegenden sechs Monate ersichtlich ist. Im Monat Anzahl der für Berlin registrierten Asylsuchenden Mai 2015 1.898 Juni 2015 2.831 Juli 2015 4.146 August 2015 5.349 September 2015 8.223 Oktober 2015 8.659 Dennoch wird es noch einige Zeit brauchen, bis alle jetzt auf ihre Registrierung wartenden Menschen registriert und die Wartezeiten für alle neu Ankommenden auf ein vertretbares Maß reduziert werden können. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 17 297 2 Bis zur Registrierung werden die erforderlichen Leistungen als Sachleistung gewährt. Barzahlungen sind erst nach der Registrierung möglich. Berlin, den 16. November 2015 In Vertretung Dirk G e r s t l e _____________________________ Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 18. Nov. 2015)