Drucksache 17 / 17 302 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Björn Eggert (SPD) vom 03. November 2015 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 04. November 2015) und Antwort Hochschulzugang für Flüchtlinge Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Gelten die neuen Regelungen für den Hochschulbesuch von Flüchtlingen auch für Geflüchtete, die schon länger hier sind und bislang ein Studienverbot haben? Wie werden sie über die veränderte Lage informiert? Zu 1.: Von der Entscheidung der Senatsverwaltung für Inneres und Sport, von der nach früherer Verfahrenspraxis vorgesehenen Studierverbotsauflage abzusehen, profitieren auch Geflüchtete, die schon länger hier sind. Die geänderte Verfahrenspraxis ergibt sich aus den Verfahrenshinweisen der Ausländerbehörde Berlin (Stand: 03.11.2015, im Folgenden: VAB) unter VAB D 60.s.1. Die Verfahrenshinweise sind von der Ausländerbehörde im Internet zugänglich gemacht. Es finden außerdem an den Berliner Hochschulen zahlreiche Informationsveranstaltungen statt. 2. In welcher Form hat der Innensenat auf die veränderte Situation aufmerksam gemacht? (z.B. UNIs, Innenverwaltung Lageso)? Wie wird die Information, über den Hochschulzugang verbreitet? Sind bereits Anlauf- und Beratungsstellen eingerichtet worden? Zu 2.: Siehe Antwort zu Frage 1. Entsprechende Informationen gewährt unter anderem die Berliner Ausländerbehörde im direkten Gespräch, aber auch alle sonstigen für Migration und Integration zuständigen Stellen, darunter auch die Studienberatung etwa des Studentenwerks . 3. Was passiert mit den zahlreichen Menschen, die (teils über Jahre hinweg) einen Duldungsstatus haben? Wie ist es zu rechtfertigen, wenn diesen Personen weiterhin der Hochschulzugang in Berlin verwehrt wird? Zu 3.: Personen mit einer Duldung sind nur in bestimmten Fällen von einem Studium ausgeschlossen. Siehe hierzu im Einzelnen VAB A 60a.4. 4. Wie wird in Anbetracht der abgelaufenen Bewerbungsfristen des bevorstehenden Semesters sichergestellt, dass die Aufhebung des Studierverbots sich schon auf Immatrikulationen zum Wintersemester 2015 auswirkt und Geflüchtete an die Hochschulen ein Studium aufnehmen können werden? Zu 4.: Semesterbeginn für das Wintersemester 2015/16 war der 1. Oktober 2015. Die Aufhebung des aufenthaltsrechtlichen Studierverbotes führt nicht ohne Weiteres dazu, dass betroffene Flüchtlinge unmittelbar in Berlin studieren können. So müssen ausländische Staatsangehörige eine mit der deutschen Hochschulzugangsberechtigung gleichwertige ausländische Hochschulzugangsberechtigung nachweisen oder die Feststellungsprüfung an einem Studienkolleg ablegen. Zudem sind für die Aufnahme eines Studiums unter anderem auch deutsche Sprachkenntnisse erforderlich . Die Berliner Hochschulen haben zahlreiche Maßnahmen , unterstützt durch den Senat, begonnen, um einen Hochschul-Zugang zu ermöglichen 5. Welche Rolle spielen die selektiven und teuren Verfahren von uni-assist beim Bewerbungsverfahren von Geflüchteten? Zu 5.: Uni-Assist e.V. bereitet in einer Vorprüfung die Unterlagen aller Studienbewerberinnen und -bewerber mit ausländischen Bildungsnachweisen für das Verfahren der Aufnahme an den Hochschulen vor. Zwischen Bund und Ländern wird diskutiert, wie Geflüchteten in diesem Zusammenhang geholfen werden kann. 6. Wann werden Verfahren vorgestellt, die es den Hochschulmitarbeiter*innen ermöglichen, die bevorstehenden Herausforderungen zu bewältigen? Wie wird eine ausreichende Sensibilisierung des Hochschulpersonals sichergestellt? Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 17 302 2 Zu 6.: Die Hochschulen sind mit ihrem professionellen Personal auch angesichts neuer Herausforderungen grundsätzlich gut aufgestellt. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Hochschulen sind mit internationalen Studierenden bereits bestens vertraut und werden die Expertise auch im Hinblick auf die Aufgaben im Zusammenhang mit der Flüchtlingsthematik einbringen. 7. Welche Anerkennungsmöglichkeiten für bereits absolvierte Studienleistungen im Ausland von Geflüchteten gibt es? Kann in Anbetracht des dringlichen Handlungsbedarfs davon ausgegangen werden, dass international erworbene Abschlüsse nun auf unkompliziertem Wege anerkannt werden? Zu 7.: Vergleichbare Studienleistungen sind schon bisher gemäß § 23a in Verbindung mit § 31 Abs. 1 Satz 3 Berliner Hochschulgesetz auf ein an einer Berliner Hochschule aufgenommenes Studium anzurechnen. Ein ausländischer Hochschulabschluss steht nach dem § 34b Berliner Hochschulgesetz einem entsprechenden Hochschulabschluss einer Berliner Hochschule grundsätzlich gleich. 8. Wie wird die Finanzierungslücke zwischen Asylbewerberleistungsgesetz und BAföG-Anspruch geschlossen ? Zu 8.: In Bezug auf die im Land Berlin durch die Rechtsprechung des Landessozialgerichts Berlin- Brandenburg bestehende Förderungslücke hat sich die Kultusministerkonferenz an das Bundesministerium für Arbeit und Soziales gewandt mit der Bitte, auf eine Anwendung des Asylbewerberleistungsgesetzes hinzuwirken , die die Entstehung der Förderungslücke ausschließt. Das Land Berlin hat diese Position auch in einer Protokollerklärung des Bundesrats verdeutlicht. 9. Welche Pläne gibt es für den Umgang mit faktischen Hürden, beispielsweise dem Mangel an bezahlbarem Wohnraum und die dringende Ausweitung von kostenlosen Sprachkursen? Zu 9.: Zahlreiche Stellen arbeiten daran, die Lebensverhältnisse der Flüchtlinge im Land Berlin zu verbessern . Dies schließt auch die Vorbereitung auf ein Hochschulstudium und die Begleitung während eines Studiums an einer Berliner Hochschule ein. Ein Angebot einer Flüchtlingsklasse für Flüchtlinge ohne deutsche Sprachkenntnisse startet an der Technischen Universität Berlin bereits am 18. November 2015. Zahlreiche andere Angebote speziell für Flüchtlinge sind auch an anderen Berliner Hochschulen geplant. Berlin, den 18. November 2015 In Vertretung Steffen Krach Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 24. Nov. 2015)